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Vorsichtsmaßnahmen

Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.



Zecken sind während der wärmeren Jahreszeit (März/April bis Oktober/November) vor allem in Flussniederungen und Waldgebieten mancher Teile Österreichs aktiv. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), deren Erreger bereits mit dem Stich auf den Wirt übertragen werden, dringend zu empfehlen. Genaue Informationen über Zecken, Risiken und vorbeugende Maßnahmen sind zum Beispiel auch im Internet zu finden (Internet: www.medizinfo.com/waldundwiese/zecken/start.htm). Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.



Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.



Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gesundheitsvorsorge

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Seit dem 1. 1. 2006 ersetzt die EHIC das bisherige Formular E 111. Anmerkung: In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an Vertragsärzte. Für Medikamente wird eine Rezeptgebühr erhoben. Adressen von Vertragsärzten sind bei der örtlichen Gebietskrankenkasse erhältlich.

Ärzte und Apotheken stehen in allen Städten, Gemeinden und größeren Ortschaften zur Verfügung. An jeder Apotheke befinden sich Hinweise auf Nacht- und Sonntagsdienste, die abwechselnd angeboten werden. In Gebirgsorten sind Bergrettungsdienste vorhanden. Die Notrufnummern lauten: Polizei: 133; Krankenwagen: 144; Feuerwehr: 122.

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