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Reisepass/Visum Japan

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Hinweis

Advanced Passenger Information System (Apis):

Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.

Die Daten werden beim Check-in erfasst.



Hinweis:
Es werden von allen ausländischen Besuchern über 16 Jahren bei der Einreise zusätzlich Fingerabdrücke genommen und digitale Fotos gemacht.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein. Hinweis: Ausländer müssen in Japan ihren Reisepass immer mitführen. Es besteht Ausweispflicht.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils ohne Altersbeschränkung oder eigener Reisepass.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise von bis zu 90 Tagen (Verlängerung um 90 Tage möglich): EU-Länder, Schweiz und Türkei. Hinweis: Für die visumfreie Einreise benötigen türkische Staatsangehörige einen biometrischen Reisepass.

Visaarten

U.a. Transit-, Touristen-, Working Holiday- und Arbeitsvisum.

Visagebühren

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart. Staatsbürger bestimmter Länder erhalten das Visum kostenlos. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund.

Antragstellung

Zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen). Für die schnellere Bearbeitung eines Arbeitsvisums kann der künftige Arbeitgeber bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde ein Certificate of Eligibility beantragen, das dann zur Ausstellung des Arbeitsvisums bei einer japanischen Auslandsvertretung zugrundegelegt wird. Die Antragstellung für ein Working Holiday Visum muss persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfolgen.

Antragstellung

(a) Antragsformular.

(b) 1 aktuelles Passfoto.

(c) Reisepass.

(d) Auslandsreisekrankenversicherung. Geschäftsvisum:

(a) - (d) und

(e) Einführungsschreiben.

(f) Einladungsschreiben der japanischen Firma. Touristenvisum:

(a) - (d) und

(g) Rückflugticket.

(h) Nachweis ausreichender Geldmittel.

(i) Buchungsbestätigung des Reisebüros und Quittung.

(j) Dokumente, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht, z.B. Einladung bei Privatreisen.

(k) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Working-Holiday-Visum:

(a) Gültiger Reisepass.

(b) Rückflugticket bzw. ausreichend finanzielle Mittel zum Erwerb eines solchen (1.100,- EUR).

(c) Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (Bankguthaben, Reiseschecks, etc. in Höhe von ca. 2.000,- EUR).

(d) Auslandsreisekrankenversicherung, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.

(e) Lebenslauf (Formblatt im Konsulat anfordern).

(f) Aufenthaltsplanung (Formblatt im Konsulat anfordern).

(g) Antragsbegründung (ca. 1 Din A4-Seite formlos in englischer oder japanischer Sprache).

(h) Antragsformular (im Konsulat erhältlich).

(i) 1 aktuelles Passfoto. Anmerkung: Falls der Antrag nach Japan geschickt werden muss, ist er in doppelter Ausfertigung mit 2 aktuellen Passfotos einzureichen.

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund bis zu 3 Monaten.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Meldepflicht

Vom Visumzwang befreite Reisende, die sich länger als 90 Tage in Japan aufhalten wollen, müssen sich bei dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf der 90 Tage anmelden, um das personalausweisähnliche "Certificate of Alien Registration" mit Lichtbild zu erhalten, das stets mitzuführen ist. Diese Verlängerung ist nur einmal um weitere 90 Tage möglich.

Dokumente bei der Einreise

Unterlagen bei der Einreise:

(a) Rück- oder Weiterreiseticket

(b) Ggf. Unterlagen für die Weiterreise (Visa für Drittländer).

(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Verlängerung des Aufenthalts

s. Meldepflicht.

Einreise mit Haustieren

Vor der Verbringung einer Katze oder eines Hundes aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan muss der Tierquarantäne-Service des Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries (Internet: www.maff.go.jp) mindestens 40 Tage im Voraus benachrichtigt werden. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und zweimalig gegen Tollwut geimpft worden sein. Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass kein Tollwut- oder Leptospiroseverdacht oder andere infektiöse Erkrankungen vorliegen. Vor der Einreise muss eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern (mindestens 0,5 IE/ml) durchgeführt werden, deren Resultate rechtzeitig an das MAFF in Japan zu schicken sind. Hunde und Katzen kommen bei Ankunft in Japan für 12 Stunden bis 180 Tage in Quarantäne (bei direkter Einreise aus Australien, Großbritannien, Fidschi, Guam, Hawaii, Irland (Rep.), Island, Neuseeland, Norwegen, Schweden, Singapur, Taiwan und Zypern besteht die Möglichkeit einer verkürzten Quarantäne von ca. 12 Stunden). Nur wenn alle der strengen Vorschriften erfüllt sind, kann auch bei Einreise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Quarantäne von lediglich etwa 12 Stunden erwirkt werden. Weitere Informationen unter www.maff.go.jp. Hunde dürfen nur über folgende Flughäfen eingeführt werden: Hokkaido (Shin-Chitose), Halbinsel Chita (Chubu), Tokio (Haneda, Narita), Nagoya (Komaki AFB), Osaka (Kansai International), Fukuoka, Kagoshima, Kyushu und Okinawa. Außer an den Flughäfen Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden. Bei der Ausreise werden die Tiere ebenfalls untersucht; mit einer nochmaligen Quarantäne von mind. 12 Std. ist zu rechnen. Über die aktuellen Einfuhrbestimmungen von Tieren sollten sich Reisende bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder über das Animal Quarantine Head Office in Yokohama beraten lassen.

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