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Gesundheit Japan

Erforderliche Impfungen

Nein Nein Nein Nein 1 - Nein - Nein -
Vorsichtsmaßnahmen

Landesweit besteht das von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.



Fleckfieber tritt im Buschland der Flusstäler im Süden auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.



Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.



Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juni bis September vor allem in den ländlichen Gebieten im Süden. Eine Impfung sollte in Betracht gezogen werden.

Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten englisch- und deutschsprachige Ärzte zur Verfügung stehen, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Die International Association for Medical Assistance to Travellers und das Rote Kreuz vermitteln englischsprachige Ärzte. In allen Großstädten gibt es Krankenhäuser.



Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Rückholversicherung wird empfohlen, da die Kosten für medizinische Behandlungen sehr hoch sind.

Vogelgrippe

In Japan ist die Vogelgrippe (H5N1) in den vergangenen Jahren bei Geflügel aufgetreten. Erkrankungen bei Menschen sind bislang nicht gemeldet worden. Bei vier Mitarbeitern einer Geflügelfarm und einem Mitarbeiter eines Veterinärzentrums wurde der Vogelgrippe-Virus im Jahr 2004 nachgewiesen, sie erkrankten jedoch nicht.



In einem Merkblatt veröffentlicht das Auswärtige Amt folgende Hinweise zur Vogelgrippe:



Reisen in betroffene Länder werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbedenklich angesehen.

Der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel sollte jedoch vermieden werden.

Kein Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten.

Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten.

Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind.

Verzicht auf Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen.

Ein gegen Vogelgrippe wirksamer Impfstoff steht gegenwärtig nicht zur Verfügung.

Anmerkung

[1] Eine Impfung gegen Poliomyelitis wird empfohlen.

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