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Land & Leute Syrien

Essen & Trinken

Landesspezialitäten sind Kubbeh (Klößchen aus Grieß, Fleisch, Zwiebeln und Nüssen), Yabrak (mit Reis und Fleisch gefüllte Weinblätter), Ouzi (mit Reis und Fleisch gefüllte Pasteten) und verschiedene Gemüsesorten, die mit Fleisch und Tomatensoße zubereitet auf verschiedenen Tellern serviert und mit Reis gemischt gegessen werden.



Getränke:
Bars bieten Spirituosen aller Art an. Alkohol ist erlaubt, allerdings nicht während des Fastenmonats Ramadan.

Einkaufstipps

Perlmutt- und Olivenholzgegenstände (z. B. Backgammonspiele), Handgewobenes, Stickereien, Lederwaren sowie Gold- und Silberschmuck.



Öffnungszeiten der Geschäfte:
Sa-Do 09.30-14.00 und 16.30-21.00 Uhr (Sommer); Sa-Do 09.30-14.00 und 16.00-20.00 Uhr (Winter).

Sport

In den Urlaubsorten am Mittelmeer können Wassersportarten z. B. Kanufahren und Tauchen ausgeübt werden. Zahlreiche Hotels im Landesinneren haben Swimmingpools und öffentliche Schwimmbäder, vor allem in Aleppo und Damasksus.

Veranstaltungskalender

April Internationale Lederwarenmesse, Damaskus. April Blumenschau, Latakia. Mai Internationales Blumenfest, Damaskus. Juni Syrisches Theaterfestival, findet jedes Jahr in einer anderen Provinz statt. Juli Baumwollfestival, Aleppo. Aug. Freundschaftsfestival, Lattakia. Sept./Okt./Nov. Ramadan, Damaskus. Sept./Okt./Nov. Eid al-Fitr (Feiern zum Ende des Ramadan), Damaskus.

Okt./Nov. Film-Festival, Damaskus.





Weitere Informationen erteilt das Fremdenverkehrsamt (s. Adressen).

Sitten & Gebräuche

Umgangsformen: Gastfreundschaft ist eine tief verwurzelte und jahrtausendealte arabische Tradition, jeder Gast wird ausgesprochen höflich empfangen. Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand. Ein Andenken aus der Heimat oder der Firma wird gern angenommen.



Kleidung: Zurückhaltende Alltagskleidung ist angemessen. Shorts und Badekleidung gehören an den Strand bzw. Swimmingpool.



Nichtraucherzonen
sind ausgeschildert. Rauchverbot besteht in allen öffentlichen Einrichtungen, Ämtern und Restaurants mit geschlossenen Dächern. Während des Fastenmonats Ramadan darf vor Einbruch der Dunkelheit in der Öffentlichkeit weder geraucht noch getrunken werden.



Fotografieren:
Alle Einrichtungen, die auch nur im entferntesten militärisch sein könnten, dürfen nicht fotografiert werden. Dies gilt auch für die Umgebung militärischer Anlagen und selbst für die Antennen der Radiosender. Man sollte sich den Hintergrund sehr genau ansehen, bevor ein Foto geschossen wird. Vorsicht bei der Motivwahl ist generell angebracht; bevor Personen fotografiert werden, sollte unbedingt um Erlaubnis gefragt werden.



Trinkgeld:
In den Rechnungen sind meist 10% für Bedienung enthalten, zusätzliche 10% sind üblich. Für alle Dienstleistungen wird ein kleines Trinkgeld erwartet.

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