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Reisepass/Visum Syrien

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Lichtbild im Reisepass eines mitreisenden Elternteils. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Allein reisende Kinder brauchen die schriftliche Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vormundes.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:



Türkei.



[1] Visum bei der Einreise

Reisegruppen mit mindestens 6 Personen erhalten Visa bei der Einreise, sofern die Reisegruppe vorher vom Reiseveranstalter bzw. dem syrischen Partnerunternehmen angemeldet wurde.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland

Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für deutsche Staatsbürger (für Ausländer mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland gelten andere Gebühren).

Einreisevisum:

26 (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);

45 (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).

Transitvisum:

7 (einmalige Durchreise, 3 Monate gültig);

15 (mehrmalige Durchreise, 6 Monate gültig).



Österreich

Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für österreichische Staatsbürger (für Ausländer mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Österreich gelten andere Gebühren).

Einreisevisum:

32 (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);

65 (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).



Schweiz

Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für Schweizer Staatsbürger.

Einreisevisum:

25 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);

25 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).



Gebühren variieren je nach Staatsangehörigkeit der Antragsteller; Auskünfte von den zuständigen konsularischen Vertretungen.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Tag der Ausstellung.

Einreisevisum: einmalige Einreise: 3 Monate; mehrmalige Einreise: 6 Monate. Transitvisum: einmaliger Transit: 3 Monate; mehrmaliger Transit: 6 Monate.

Antragstellung

Postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

(a) 2 Antragsformulare.

(b) 1-2 Passfotos in Farbe.

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Antragstellung in Berlin: Kopie aller relevanten Seiten).

(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate gültig ist.

(e) Gebühr (Bareinzahlung mit Original-Zahlungsbeleg).

(f) Empfohlen: Nachweis eines Rück- oder Weiterreisetickets. Geschäftsvisum zusätzlich:

(g) Entsendungsschreiben mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme. Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die Einwanderungsbehörde in Damaskus.

Bearbeitungszeit

7-10 Werktage. Eine schnellere Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn die Dringlichkeit nachgewiesen wird (Selbst dann dauert die Bearbeitung derzeit mindestens 1 Woche). Der Antrag sollte 2-3 Wochen vor Reisebeginn bei der Botschaft eingehen.

Hinweis: Die Bearbeitung von Anträgen nichtdeutscher Staatsbürger dauert länger, da eine Genehmigung aus Syrien erforderlich ist.

Einreisebeschränkungen

Die Einreise und der Transit von israelischen Staatsbürgern ist nicht gestattet. Enthält ein Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Bei einem Aufenthalt, der 14 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Aufenthalte von bis zu 3 Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden. Journalisten müssen sich innerhalb von 24 Stunden beim Ministry of Information in Damaskus melden.

Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.

(b) Ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland verlangt. Bei Krankheitsverdacht besteht Quarantänepflicht.

Die Verbringung von Vögeln nach Syrien ist verboten.

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