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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Ukraine
Länder Informationen Ukraine
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Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Ja Rückreiseticket erforderlich: JA | ||
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Hinweis
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderreisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von insgesamt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr:
EU-Länder und Schweiz.
EU-Länder und Schweiz.
Anmerkung - Reisepaß/Visa
Die Visumbefreiung für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr gilt auch für Techniker und Monteure mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts-, Privat-, Transit-, Studenten-, Dienstvisum sowie Visum für Begleiter humanitärer Hilfsorganisationen, für Vertreter religiöser Missionen, für Wissenschaft-, Kultur-, Sport- und Jugendaustausch, für Journalisten, LKW-Fahrer, für einen ständigen Wohnsitz in der Ukraine oder für Erwerbstätigkeit.
Visagebühren
Deutschland
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verfügen. Touristenvisum (Gültigkeit bis zu 6 Monate): 59 (einmalige Einreise), 90 (zweimalige Einreise). Privat-/Geschäftsvisum (Gültigkeit bis zu 6 Monate):
59 (einmalige Einreise), 90 (zweimalige Einreise),
139 (mehrmalige Einreise). Transitvisum: 59 (einmaliger Transit, 5 Tage gültig), 90 (zweimaliger Transit, je 5 Tage gültig); 139 (mehrmaliger Transit, je 5 Tage gültig). Gruppenvisum: 50% der Visumgebühren pro Person. Postalische Antragstellung: +10 Bearbeitungsgebühr pro Visum Österreich
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Österreich verfügen. Transit- und Kurzfristiges Visum: 65 (einmalige Durch-/Einreise), 100 (zweimalige Durch-/Einreise), 154 (mehrmalige Durch-/Einreise). Langfristiges Visum : 100 (einmalige Einreise, Gebühr gilt nur für Österreicher). Gruppenvisum: 50% der Visumgebühren pro Person.
Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz verfügen. Touristenvisum: 75 CHF (nur mit Hotelreservierung aus der Ukraine oder mit Flugticket der Ukraine International Airlines);
Privat-/Geschäftsvisum: 85 CHF (einmalige Einreise), 115 CHF (zweimalige Einreise), 236 CHF (mehrmalige Einreise, 12 Monate gültig, nicht bei Privatbesuch).
Transitvisum: 65 CHF (zweimaliger Transit), 135 CHF (mehrmaliger Transit).
Gruppenvisum: 50% der jeweiligen Visumgebühr pro Person. Expressausstellung (3 Tage) kostet jeweils die doppelte Gebühr (nur bei persönlicher Antragstellung erhältlich, bestimmte Beschränkungen bestehen). Angaben zu Gebühren von hier nicht aufgeführten Visumarten erteilen die konsularischen Vertretungen.
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verfügen. Touristenvisum (Gültigkeit bis zu 6 Monate): 59 (einmalige Einreise), 90 (zweimalige Einreise). Privat-/Geschäftsvisum (Gültigkeit bis zu 6 Monate):
59 (einmalige Einreise), 90 (zweimalige Einreise),
139 (mehrmalige Einreise). Transitvisum: 59 (einmaliger Transit, 5 Tage gültig), 90 (zweimaliger Transit, je 5 Tage gültig); 139 (mehrmaliger Transit, je 5 Tage gültig). Gruppenvisum: 50% der Visumgebühren pro Person. Postalische Antragstellung: +10 Bearbeitungsgebühr pro Visum Österreich
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Österreich verfügen. Transit- und Kurzfristiges Visum: 65 (einmalige Durch-/Einreise), 100 (zweimalige Durch-/Einreise), 154 (mehrmalige Durch-/Einreise). Langfristiges Visum : 100 (einmalige Einreise, Gebühr gilt nur für Österreicher). Gruppenvisum: 50% der Visumgebühren pro Person.
Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz verfügen. Touristenvisum: 75 CHF (nur mit Hotelreservierung aus der Ukraine oder mit Flugticket der Ukraine International Airlines);
Privat-/Geschäftsvisum: 85 CHF (einmalige Einreise), 115 CHF (zweimalige Einreise), 236 CHF (mehrmalige Einreise, 12 Monate gültig, nicht bei Privatbesuch).
Transitvisum: 65 CHF (zweimaliger Transit), 135 CHF (mehrmaliger Transit).
Gruppenvisum: 50% der jeweiligen Visumgebühr pro Person. Expressausstellung (3 Tage) kostet jeweils die doppelte Gebühr (nur bei persönlicher Antragstellung erhältlich, bestimmte Beschränkungen bestehen). Angaben zu Gebühren von hier nicht aufgeführten Visumarten erteilen die konsularischen Vertretungen.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen). Im Konsulat in Hamburg derzeit nur persönliche Antragstellung.
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular ohne Korrekturen.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der mindestens einen Monat über den Aufenthalt hinaus gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Gebühr (Überweisung mit Original-Zahlungsbeleg keine Online-Überweisungen!).
(e) Krankenversicherungsschein.
(f) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. Einladungsschreiben (Dies hängt von der Nationalität des Antragstellers ab. Die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten sowie von Kanada, der Schweiz, Japan, der Türkei, Rumänien und der Slowakei brauchen bei der Beantragung der Visa für Dienst,- Geschäfts,- Wissenschafts- und Privatreisen, sowie im Rahmen des Kultur-, Sport- und Jugendaustausches mit der Aufenthalt in der Ukraine bis zu sechs Monaten keine Einladung.). Touristenvisum zusätzlich:
(h) Unterlagen, die den touristischen Charakter der Reise bestätigen und von einem Reisebüro, das über eine Referenznummer des ukrainischen Außenministeriums verfügt, bestätigt sind. Sammelvisum zusätzlich:
(i) ab 4 Personen, Gruppenliste in dreifacher Ausführung, Reisepass und Antragsformular des Gruppenleiters, Passkopien von allen Gruppenmitgliedern. Transitvisum zusätzlich:
(j) Visum für das Zielland, Weiterreiseticket. Bei der postalischen Antragstellung wird (außer in Frankfurt) eine Extragebühr von 10 berechnet. Außerdem müssen ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden. Barzahlung ist nicht möglich.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der mindestens einen Monat über den Aufenthalt hinaus gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Gebühr (Überweisung mit Original-Zahlungsbeleg keine Online-Überweisungen!).
(e) Krankenversicherungsschein.
(f) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. Einladungsschreiben (Dies hängt von der Nationalität des Antragstellers ab. Die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten sowie von Kanada, der Schweiz, Japan, der Türkei, Rumänien und der Slowakei brauchen bei der Beantragung der Visa für Dienst,- Geschäfts,- Wissenschafts- und Privatreisen, sowie im Rahmen des Kultur-, Sport- und Jugendaustausches mit der Aufenthalt in der Ukraine bis zu sechs Monaten keine Einladung.). Touristenvisum zusätzlich:
(h) Unterlagen, die den touristischen Charakter der Reise bestätigen und von einem Reisebüro, das über eine Referenznummer des ukrainischen Außenministeriums verfügt, bestätigt sind. Sammelvisum zusätzlich:
(i) ab 4 Personen, Gruppenliste in dreifacher Ausführung, Reisepass und Antragsformular des Gruppenleiters, Passkopien von allen Gruppenmitgliedern. Transitvisum zusätzlich:
(j) Visum für das Zielland, Weiterreiseticket. Bei der postalischen Antragstellung wird (außer in Frankfurt) eine Extragebühr von 10 berechnet. Außerdem müssen ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden. Barzahlung ist nicht möglich.
Bearbeitungszeit
Persönlich: Bis zu 6 Tage. Postalisch: Bis zu 20 Tage. Touristenvisum: 3 Tage. Expressausstellung (nur persönlich): Max. 3 Tage (Österreich: max. 5 Tage).
In Deutschland ist keine Sameday-Bearbeitung möglich. Eine Express-Bearbeitung innerhalb von 3 Arbeitstagen kann jedoch in Anspruch genommen werden.
Dokumente bei der Einreise
(a) Rück-/Weiterreiseticket.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Nachweis einer in der Ukraine gültigen Auslandsreisekrankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte. Zusätzliche Reiserückholversicherung dringend empfohlen.). Befreit sind nur Bulgaren und einige nicht-EU-Länder.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Nachweis einer in der Ukraine gültigen Auslandsreisekrankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte. Zusätzliche Reiserückholversicherung dringend empfohlen.). Befreit sind nur Bulgaren und einige nicht-EU-Länder.
Einreise mit Haustieren
Für alle Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt des Herkunftslands benötigt, das maximal 10 Tage vor der Einreise ausgestellt worden sein darf, sowie ein EU-Heimtierausweis und ein Tollwutimpfzertifikat (mindestens 30 Tage, frühestens 12 Monate vor der Einreise). Die Tiere müssen außerdem durch einen implantierten Microchip gekennzeichnet sein.
Anmerkung: Hunde und Katzen im Alter von unter 3 Monaten sowie Tauben dürfen nicht eingeführt werden.
Anmerkung: Hunde und Katzen im Alter von unter 3 Monaten sowie Tauben dürfen nicht eingeführt werden.
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