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Reisepass/Visum Malaysia

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja/1
Visa erforderlich: Nein/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Hinweis

Seit Juni 2011 werden von allen Reisenden über 12 Jahren bei der Einreise Fingerabdrücke genommen.

Reisepass

Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Hinweis: Allein oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten bzw. des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten in englischer Sprache mitführen.

Visum

Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für touristische oder private Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Bundesstaaten Sabah und Sarawak bis 1 Monat): EU-Länder, Schweiz und Türkei. [1] Inhaber von portugiesischen Identitätskarten dürfen für Aufenthalte von bis zu 14 Tagen visumfrei einreisen. Reisende, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss

Transit

Nur für Staatsbürger von Bangladesch, Indien, Pakistan und Sri Lanka gilt eine Sonderregelung, nach der sie innerhalb von 120 Std. visumfrei durchreisen dürfen.

Visaarten

Einfaches Einreisevisum (für Besuche und Geschäftsreisen), mehrfaches Einreisevisum (für Geschäftsreisen), Transitvisum.

Visagebühren

Je nach Nationalität unterschiedlich.

Gültigkeitsdauer

Die Aufenthaltsdauer wird von den Behörden bestimmt und im Besucherpass (Visit Pass) eingetragen. Verlängerungen sind möglich.

Antragstellung

Zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen). In Österreich und in Deutschland ist nur persönliche Beantragung möglich.

Antragstellung

(a) 1 Antragsformular.

(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.

(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.

(d) Gebühr (Zahlungsmodus beim Konsulat zu erfragen).

(e) Nachweis eines Rück- oder Weiterflugtickets.

(f) Nachweis ausreichender Geldmittel (Verdienstbescheinigung, Kontoauszüge o. Ä.).

(g) Unterkunftsnachweis mit Adressangabe. U. U. sind weitere Unterlagen notwendig. Der postalischen Antragstellung sind ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beizulegen

Bearbeitungszeit

Je nach Nationalität verschieden.

Einreisebeschränkungen

Schwangeren Frauen ab dem sechsten Monat (sofern sie nicht auf der Durchreise sind) wird die Einreise verweigert.



Des Weiteren sollten Reisende auf ein gepflegtes Äußeres achten, da die malaysischen Behörden u. U. sonst die Einreise verweigern können.

Ausreichende Geldmittel

Alle Besucher, ob für private oder geschäftliche Aufenthalte, müssen ausreichende finanzielle Mittel (mind. 500 US$) für die Dauer des Aufenthalts und gültige Rück- bzw. Weiterflugtickets vorweisen können.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das maximal 7 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf und das bestätigt, dass innerhalb der letzten 6 Monate im Herkunftsland kein Fall von Tollwut aufgetreten ist und dass es sich nicht um ein importiertes Tier handelt.



Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung beim malaysischen Veterinäramt (Malaysian Veterinary Department, Import Permit, 8th Floor, Shell Building, Exchange Square Off. Jalan Semantan, Bukit Damansara, Kuala Lumpur, Tel: (03) 254 00 77) beantragt werden.



Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (ausgenommen sind Tiere aus Australien, Neuseeland, Großbritannien und Irland (Rep.)). Ein Platz muss im Voraus bei der Kuala Lumpur Quarantine Station reserviert werden.

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