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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Kolumbien
Länder Informationen Kolumbien
Kolumbien Allgemein |
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Flug gesucht? Flüge Kolumbien
;Reisepass/Visum Kolumbien
Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein/2 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein/1/2 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein/2 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein/2 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein/2 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Hinweis
Es ist aufgrund der häufigen Passdiebstähle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den kolumbianischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem kolumbianischen Einreisestempel beinhaltet.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten in spanischer Sprache mit sich führen. Bei Reisen mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigen sollte eine solche Erklärung des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten vorliegen. Kolumbianische Minderjährige (unter 18 Jahren) oder ausländische Minderjährige mit Wohnsitz in Kolumbien, die aus Kolumbien ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern/Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen, und die notariell beglaubigte Zustimmung des fehlenden Elternteils/Sorgeberechtigten, wenn sie mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen. Empfehlenswert ist bei Reisen mit Minderjährigen eine vorherige Rücksprache mit der Botschaft bezüglich der Ausreisevorschriften.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten in spanischer Sprache mit sich führen. Bei Reisen mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigen sollte eine solche Erklärung des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten vorliegen. Kolumbianische Minderjährige (unter 18 Jahren) oder ausländische Minderjährige mit Wohnsitz in Kolumbien, die aus Kolumbien ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern/Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen, und die notariell beglaubigte Zustimmung des fehlenden Elternteils/Sorgeberechtigten, wenn sie mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen. Empfehlenswert ist bei Reisen mit Minderjährigen eine vorherige Rücksprache mit der Botschaft bezüglich der Ausreisevorschriften.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen (es zählt das Datum des Einreisestempels; bei einer Einreiseerlaubnis von weniger als 180 Tagen kann eine gebührenpflichtige Verlängerung auf bis zu 180 Tage bei der Einwanderungsbehörde Departamento Administrativo de Seguridad (DAS) beantragt werden):
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien).
[2] Für Geschäftsreisen, Arbeits- und Studienaufenthalte besteht generelle Visumpflicht für Staatsangehörige aller Länder. Sofern eine Reise nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient (z.B. Geschäftsreise mit Besprechungsterminen), sollte vor Abreise mit der zuständigen konsularischen Vertretung geklärt werden, ob ein Visum nötig ist.
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien).
[2] Für Geschäftsreisen, Arbeits- und Studienaufenthalte besteht generelle Visumpflicht für Staatsangehörige aller Länder. Sofern eine Reise nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient (z.B. Geschäftsreise mit Besprechungsterminen), sollte vor Abreise mit der zuständigen konsularischen Vertretung geklärt werden, ob ein Visum nötig ist.
Visaarten
Geschäfts-, Journalisten-, Studenten- und Arbeitsvisa sowie Visa für Aufenthalte für medizinische Behandlung und andere Sonderzwecke.
Visagebühren
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart. Auskunft erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Gültigkeitsdauer
Arbeitsvisa richten sich nach der Länge des Arbeitsvertrages, Geschäftsvisa und alle übrigen Visa je nach Vereinbarung, generell werden sie für max. 2 Jahre ausgestellt, Verlängerungen sind jedoch vor Ort möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Manche Visumarten sind persönlich zu beantragen.
Antragstellung
Unterschiedlich, abhängig von der Visumart und Länge des Aufenthalts. I. d. R.:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 3 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mind. 2 freie Seiten enthält sowie Kopien der Seite mit den persönlichen Daten sowie aller Seiten, die kolumbianische Visa bzw. Ein-/Ausreisestempel enthalten.
Ja nach Reisezweck und -dauer sind weitere Unterlagen erforderlich. Übersetzung der oben genannten Dokumente ins Spanische von einem vereidigten Übersetzer, der in dem jeweiligen Konsulat registriert ist.
(a) 1 Antragsformular.
(b) 3 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mind. 2 freie Seiten enthält sowie Kopien der Seite mit den persönlichen Daten sowie aller Seiten, die kolumbianische Visa bzw. Ein-/Ausreisestempel enthalten.
Ja nach Reisezweck und -dauer sind weitere Unterlagen erforderlich. Übersetzung der oben genannten Dokumente ins Spanische von einem vereidigten Übersetzer, der in dem jeweiligen Konsulat registriert ist.
Aufenthaltsgenehmigung
Einzelheiten vom zuständigen Konsulat bzw. die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
Je nach Visum 6-8 Wochen. Telefonische Terminabsprache zur Visumerteilung ist erwünscht.
Ausreichende Geldmittel
Ausländische Touristen müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 20 US$ pro Tag).
Dokumente bei der Einreise
(a) Internationaler Impfausweis mit Nachweis einer Masernimpfung.
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (mindestens 20 US$ oder Gegenwert in anderen Währungen pro Tag und Person)
(c) Bei Reisen nach San Andrés: Rück- oder Weiterreiseticket.
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (mindestens 20 US$ oder Gegenwert in anderen Währungen pro Tag und Person)
(c) Bei Reisen nach San Andrés: Rück- oder Weiterreiseticket.
Ausreiseerlaubnis
Reisende mir Visa Temporal und ausländische Einwohner Kolumbiens benötigen zur Ausreise einen Ausreisestempel der Sicherheitspolizei (DAS). Dieser Stempel ist in Großstädten, am Flughafen oder an der Staatsgrenze erhältlich.
Zusätzlich ist eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung (Paz y salvo) vom Ministerio de Hacienda erforderlich
Zusätzlich ist eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung (Paz y salvo) vom Ministerio de Hacienda erforderlich
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