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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Bolivien
Länder Informationen Bolivien
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;Reisepass/Visum Bolivien
Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein/1 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Hinweis
Da sich die Visabestimmungen kurzfristig ändern können, ist es ratsam, sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung in den Reisepass des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten Minderjährige, die allein oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisen, Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen. Diese müssen notariell beglaubigt und von einem Landgericht überbeglaubigt werden, mit beeidigter Übersetzung ins Spanische. Weitere Informationen erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten Minderjährige, die allein oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisen, Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen. Diese müssen notariell beglaubigt und von einem Landgericht überbeglaubigt werden, mit beeidigter Übersetzung ins Spanische. Weitere Informationen erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Visum
Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Jahr:
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Malta, Rumänien und Zypern).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, gültige Dokumente für die Weiterreise besitzen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige von China benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.
Visaarten
U.a. Touristenvisum, Visum für einen bestimmten Zweck ("visa de objeto determinado": Geschäftsreise oder Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag, Praktikum, unbezahlte freiwillige Arbeit, Eheschließung, vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes oder Einwanderung, Filmproduktion für kommerzielle Zwecke), Studentenvisum, Transitvisum.
Visagebühren
Falls ein Visum erforderlich ist, sind die Visagebühren je nach Nationalität verschieden und vom aktuellen Wechselkurs abhängig. Staatsbürger mancher Länder erhalten das Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: ab Einreisetag 30 Tage,
Visum für einen bestimmten Zweck (z.B. Geschäftsreise): ab Einreisetag 30 Tage (Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort).
Studentenvisum: 60 Tage (Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort).
Visum für einen bestimmten Zweck (z.B. Geschäftsreise): ab Einreisetag 30 Tage (Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort).
Studentenvisum: 60 Tage (Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort).
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktdressen).
Für Staatsangehörige mancher Länder (jedoch keiner EU-Länder) muss vor der Beantragung eines Visums eine Genehmigung vom Außenministerium in Bolivien eingeholt werden, was in der Regel einige Wochen dauert. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Für Staatsangehörige mancher Länder (jedoch keiner EU-Länder) muss vor der Beantragung eines Visums eine Genehmigung vom Außenministerium in Bolivien eingeholt werden, was in der Regel einige Wochen dauert. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Touristenvisum:
(a) Anschreiben an die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate unter Angabe mit der Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers.
(b) Antragsformular und Kopie.
(c) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(d) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monaten gültig ist.
(e) Nachweis des Hin- und Rückflugtickets.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) Ggf. Reiseerlaubnis für Minderjährige, die allein bzw. mit nur einem Elternteil nach Bolivien reisen.
(h) Nachweis einer Gelbfieberimpfung. U. U. sind weitere Unterlagen notwendig, die bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfragt werden können. Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt sein. Diese Angaben können sich kurzfristig ändern.
(a) Anschreiben an die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate unter Angabe mit der Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers.
(b) Antragsformular und Kopie.
(c) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(d) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monaten gültig ist.
(e) Nachweis des Hin- und Rückflugtickets.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) Ggf. Reiseerlaubnis für Minderjährige, die allein bzw. mit nur einem Elternteil nach Bolivien reisen.
(h) Nachweis einer Gelbfieberimpfung. U. U. sind weitere Unterlagen notwendig, die bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfragt werden können. Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt sein. Diese Angaben können sich kurzfristig ändern.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
Je nach Staatsangehörigkeit verschieden, i.d.R. ca. 3 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Für die Einreise nach Bolivien ist ein gültiger internationaler Gelbfieberimpfpass zwingend erforderlich (Die Impfung muss spätestens 10 Tage vor der Reise erfolgt sein.). Für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien, Argentinien) kann ein Nachweis über eine Gelbfieberimpfung erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets greifbar im Handgepäck mitgeführt werden. Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Dokumente bei der Einreise
(a) Rück-/Weiterreiseticket
(b) Ausreichende Geldmittel.
(b) Ausreichende Geldmittel.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel, Katzen und Hunde wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das bescheinigt, dass das Tier frei von Krankheiten ist. Für Katzen und Hunde ist des Weiteren ein Tollwut-Impfzertifikat erforderlich. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen konsularischen Vertretung ist in jedem Fall ratsam.
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