» Länder Übersicht  » Reisepass & Visum Argentinien

Länder Informationen Argentinien



Argentinien Allgemein
Reisewarnungen
Kontaktadressen
Klima Argentinien
Reisepass / Visum

Gesundheit
Feiertage
Unterkunft
Geld
Duty Free

Sozialprofil
Wirtschaftsprofil
Reiseverkehr International
Reiseverkehr National
Regionen & Urlaubsorte

Flug gesucht? Flüge Argentinien

;

Reisepass/Visum Argentinien

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Hinweis

Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, sollten sich Reisende rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach dem aktuellen Stand erkundigen.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.



Österreicher: Eigener Reisepass.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.



Achtung: Sorgeberechtigte, die allein mit minderjährigen Kindern reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung des zweiten Sorgeberechtigten mit sich führen. Für diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind, muss ebenfalls eine Bescheinigung mitgeführt werden. Minderjährige, die allein ein- oder ausreisen, müssen eine entsprechende Genehmigung ihrer Sorgeberechtigten mit sich führen. Für alle Fälle ist das Dokument ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt.



Es ist in jedem Fall empfehlenswert, sich vor Abreise bei der Botschaft über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, da nur diese verbindliche Auskunft erteilt.



Hinweis
: In Argentinien wird man erst mit 21 Jahren volljährig. Reisende mit Wohnsitz in Europa, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, sollten daher eine Bescheinigung über die Volljährigkeit in ihrem Heimatland mit sich führen. Alternativ können Reisende über 18, aber unter 21 Jahren, eine Einverständniserklärung ihrer Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie als Touristen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen einreisen:



EU-Länder, Schweiz und Türkei.



[1] Ein Visum ist allgemein für Geschäftsreisende erforderlich (viele EU-Länder und die Türkei sind davon befreit, jedoch nicht Deutschland, Österreich und die Schweiz). Für Studienreisen von bis zu 90 Tagen ist kein Visum notwendig. Für Studienreisen über 90 Tage erfolgt die Einreise zunächst als Tourist. Eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken ist dann innerhalb von 30 Tagen bei der Einwanderungsbehörde zu beantragen

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige und bestätigte Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.



Ist ein Wechsel der Fluggesellschaft oder des Flughafens nötig, sollte man sich bei der Fluggesellschaft erkundigen, ob Transit-Visumfreiheit besteht.

Visaarten

U.a. Touristen-, Geschäfts-, Arbeits- , Studenten- und Transitvisum.

Visagebühren

Antragstellung in Berlin: Touristenvisum: 50 Geschäfts-/Arbeitsvisum (kurzfristig): 100 . Arbeitsvisum (langfristig): 200 . Staatsbürger mancher Länder erhalten das Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Gültigkeitsdauer

Je nach Visumart und Nationalität unterschiedlich.

Antragstellung

Konsularische Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich (Die argentinischen Konsulate wünschen, dass sich Reisende telefonisch nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen.). In der Regel:

(a) Terminvereinbarung mit der konsularischen Vertretung.

(b) 1-2 Antragsformulare.

(c) 1-2 Passfotos.

(d) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(e) Gebühr (Beleg über die Bareinzahlung auf das Konto des argentinischen Konsulats).

(f) Rückreiseticket bzw. -bestätigung, Unterkunftsnachweis.

(g) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes (nur Touristenvisum, 50 US$ pro Tag).

(h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben der einladenden und der entsendenden Firma in spanischer Sprache im Original. Die Unterschrift des Firmenvertreters muss notariell beglaubigt und mit der Haager Apostille überbeglaubigt sein. Die einladende Firma muss die Einreise des deutschen Geschäftspartners bei der argentinischen Einwanderungsbehörde beantragen. Die Erteilung der Genehmigung dauert bis zu 4 Monate.

(i) Arbeitsvisum: Leumundszeugnis, ärztliches Attest, Arbeitsvertrag, Anschreiben der Firma. Das Anschreiben der Firma muss auf Spanisch vorliegen, und die Unterschrift des Firmenvertreters muss notariell beglaubigt und mit der Haager Apostille überbeglaubigt sein.

(j) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beizufügen.

Aufenthaltsgenehmigung

Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken benötigen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Touristenvisum. Für Aufenthalte darüber hinaus ist eine Beantragung für eine Aufenthaltsgenehmigung beim Innenministerium (Ministerio del Interior, Abteilung Migraciones) notwendig. Der Aufenthalt kann um 3 Monate auf maximal 6 Monate verlängert werden, darauf besteht jedoch kein Anspruch.

Ist ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit geplant, sollte man sich für die Visumbestimmungen an die konsularische Vertretung wenden.

Bearbeitungszeit

Je nach Visumtyp und Nationalität unterschiedlich.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Dokumente bei der Einreise

(a) Rück-/Weiterreiseticket. (b) Ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein maximal 10 Tage altes Gesundheitszeugnis sowie ein Impfausweis als Nachweis einer Tollwutimpfung benötigt. Tiere unter 3 Monaten benötigen kein Tollwutimpfzertifikat. Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfzertifikat müssen von einer konsularischen Vertretung Argentiniens beglaubigt worden sein und auf Spanisch vorliegen. Die Fluggesellschaft muss ca. 24 Std. vor der Ankunft den Destinationsflughafen von dem Tiertransport in Kenntnis setzen. Bei Ankunft erfolgt eine tierärztliche Untersuchung, deren Kosten der Reisende trägt.


XML Fehler: Invalid character661