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Reisepass/Visum USA

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: 1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
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Rückreiseticket erforderlich: Ja
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Hinweis

Einreisebestimmungen

Als Faustregel gilt: Staatsangehörige der Länder, die am Visa Waiver-Programm (VWP) (Programm zur Aufhebung der Visapflicht) der USA teilnehmen, können i.d.R. für bis zu 90 Tage als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit in die USA einreisen, wenn sie: im Besitz eines den Bestimmungen entsprechenden maschinenlesbaren Reisepasses (vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt) oder e-Reisepasses sind; mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen; über ein Rück- oder Weiterflugticket verfügen (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf) und im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis ESTA (Electronic System for Travel Authorization, s. Meldepflicht) sind. Achtung: Fluggesellschaften sind verpflichtet, Reisende ohne gültige ESTA-Genehmigung bereits beim Check-in zurückzuweisen. Hinweis: Die grünen I-94 W-Formulare, die bisher im Flugzeug für die visumfreie Einreise auszufüllen waren, sollen Ende des Sommers 2010 endgültig wegfallen. Manche Fluggesellschaften nutzen diese jedoch noch.

Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen: Das Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) erfasst online (www.ice.gov/sevis) die Daten von Studenten und Austauschschülern. Die SEVIS-Gebühr beträgt 200 USD für F-/M-Visa und 180 USD für J-Visa und betrifft die meisten Studenten und Austauschbesucher, die in SEVIS registriert sind. Für F-/M-Visa (Studenten) und J-Visa (Austauschprogramme) muss zusätzlich das Antragsformular DS-160 von allen Antragsstellern eingereicht werden.



Visum für Sprachschüler: Für Sprachreisen, die mehr als 18 Lektionen umfassen, brauchen die Teilnehmer ein spezielles Studentenvisum. Wegen der Bearbeitungszeiten der Anträge, die sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung der Reise. Nicht visumpflichtig sind Sprachaufenthalte mit weniger als 18 Lektionen.



Handgepäckregelungen: Bei Flugreisen in die USA ist die Mitnahme von Flüssigkeiten in begrenzter Menge möglich:

Auf Anordnung der deutschen sowie der US-amerikanischen Behörden können Fluggäste Flüssigkeiten, wachs- oder gelartige Stoffe in begrenzter Menge mit an Bord nehmen. Erlaubt sind Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis zu einer Größe von jeweils 100 ml. Diese müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden.



Ausnahmen gelten für verschreibungspflichtige Medikamente sowie Babynahrung, die auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, sofern sie für den Flug notwendig sind. Alle Flüssigkeiten wie Getränke oder Kosmetikartikel, die nach der USA-Sondersicherheitskontrolle gekauft werden, dürfen ebenfalls mit an Bord genommen werden.



Auf der Internetseite der Transportation Security Administration (Internet: www.tsa.gov) gibt es Informationen auch auf Deutsch zum kostenlosen Download. Informiert wird u.a. über die Mitnahme von Flüssigkeiten, Schuhen, Handys und Laptops. Außerdem gibt es Verhaltens-Tipps für die Einreise.



Reisegepäck: Lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien dürfen generell nicht ins Fluggepäck, sondern nur noch begrenzt im Handgepäck mitgeführt werden. Lithium-Ionen-Akkus kommen vor allem in Laptops, aber auch hochwertigen Fotoausrüstungen und modernen Mobiltelefonen vor.

Erlaubt sind Ersatzakkus im Handgepäck, die einen Lithium-Gehalt von unter acht Gramm haben. Sie müssen in Plastiktüten oder in der Originalverpackung stecken.



Arbeiten in den USA: Reisende, die bezahlte oder unbezahlte Arbeit in den USA aufnehmen möchten (dazu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant), einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen oder an einem Schul-/Universitätsaustauschprogramm teilnehmen möchten, benötigen ein Visum, auch wenn sie Staatsbürger eines der dem Visa Waiver Program angeschlossenen Länder sind. Weitere Informationen sind von den konsularischen Vertretungen erhältlich.

Hinweis

Fluggesellschaften, die die Vereinigten Staaten anfliegen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, den US-Grenzschutzbehörden Zugriff auf alle vorhandenen Passagierdaten zu gewähren. Anmerkung: Aufgrund der sich vor allem in der letzten Zeit häufig ändernden Einreisebestimmungen ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erkundigen (s. Adressen).

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate nach der Ausreise gültig sein.



Ausgenommen sind Teilnehmer am Visa Waiver-Programm (nur als Touristen/Geschäftsreisende oder zum Transit), deren Reisepässe während des Aufenthalts gültig sein müssen. Auch US-Bürger benötigen für die Wiedereinreise einen Reisepass.



Achtung: Die visafreie Einreise für Teilnehmer am Visa Waiver-Programm ist nur dann mit dem maschinenlesbaren und bordeauxfarbenen Europapass möglich, wenn dieser vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Alle Reisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) sein, die über biometrische Daten in Chipform verfügen, um für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) benutzt werden zu können.



Biometrische deutsche Reisepässe: In biometrischen Reisepässen ist ein digitales Porträt gespeichert und seit dem 1. November 2007 zwei Fingerabdrücke des Inhabers. Später wird ein Scan der Iris mit aufgenommen. Die vorher ausgestellten biometrischen, maschinenlesbaren Reisepässe ohne Fingerabdruck bleiben weiter gültig.



Biometrische österreichische Reisepässe: Inhaber von österreichischen Reisepässen, die am oder nach dem 16. Juni 2006 neu ausgestellt wurden (mit Chip und digitalisiertem Foto) können ohne Visum in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen. Österreichische Reisepässe, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und 16. Juni 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, haben für Reisen unter dem Visa Waiver Program keine Gültigkeit mehr.

Österreichische Reisepässe, die vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, sind davon nicht betroffen und können nach wie vor zur Einreise unter dem Visa Waiver Program verwendet werden.



Biometrische Schweizer Reisepässe: Der biometrische Pass 10 erfüllt alle internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der E-Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Der maschinenlesbare Kinderreisepass ist nur dann für die visumfreie Einreise in die USA gültig, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Alle Reisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) mit integriertem Computerchip sein, um für visumfreies Reisen benutzt werden zu können. Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass. Österreicher: Inhaber von österreichischen Reisepässen, die am oder nach dem 16. Juni 2006 neu ausgestellt wurden (mit Chip und digitalisiertem Foto) können ohne Visum in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen. Der neu ausgestellte österreichische Kinderreisepass (ohne Chip aber mit einem digitalisiertem Foto) kann für Reisen unter dem Visa Waiver Program nur dann verwendet werden, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Der Eintrag des Kindes im Pass eines mitreisenden Elternteils wird nicht für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt. Auch Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass.



Schweizer: Der biometrische Pass 10 erfüllt alle internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der E-Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass.



Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass mit biometrischen Daten.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich.



Visa Waiver Program (VWP): U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen oder Geschäftsleute für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visumfrei in die USA einreisen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen (s. Anmerkung - Einreisebestimmungen):



Schweiz und EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern);



Anmerkung:
Reisenden, die der Visumpflicht unterliegen, erteilen die US-Konsulate in Berlin und Frankfurt Einreisevisa mit biometrischen Daten. Pro Antragsteller werden ein Foto und zwei Fingerabdrücke elektronisch gescannt (US-Visit-Programm).

Anmerkung - Reisepaß/Visa

Aufgrund der sich häufig ändernden Einreisebestimmungen ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erkundigen (s. Kontaktadressen).

Transit

Nur für Teilnehmer des Visa Waiver Program (s. Visum) gilt der visumfreie Transit durch die USA, wenn sie außerdem folgende Bedingungen erfüllen:

- bestätigtes Weiterreiseticket und gültige Einreisepapiere für das Drittland,

- der Transitraum wird nicht verlassen,

- nur die vorgeschriebenen Ankunftsflughäfen werden genutzt (Auskunft erteilen die Fluggesellschaften),

- nicht im Besitz von Reisepapieren, die ein für ungültig erklärtes U.S.-Visum enthalten.



Alle anderen Reisenden benötigen ein vorab besorgtes Transitvisum.

Visaarten

NIV (Non-Immigrant Visa) für Urlaubs- und Geschäftsreisen; F-/M-Visum (Studentenvisum), J-Visum (Teilnahme an Austauschprogrammen); Journalisten-, Zeitarbeits- und Transitvisum.


Visagebühren

Deutsche, Österreicher und Türken:

Die folgenden Visum-Antragsgebühren gelten u.a. für Deutsche, Österreicher und Türken: 105 (Touristen, Studenten/Austausch, Geschäfts- und Durchreisen. Visum-Kategorien B, C, D, F, I, J, M)

113 (Vorübergehend Beschäftigte. Visum-Kategorien: H, L, O, P, Q, R). Bezahlung über die Firma Roskos & Meier (Internet: www.visasystem-roskosmeier.de). Der Zahlungsnachweis ist unbedingt beim Interview vorzulegen.

Schweizer und Türken:

Die folgende Visumantragsgebühr gilt u.a. für Schweizer und Türken. 154 CHF (Touristen, Studenten/Austausch, Geschäfts- und Durchreisen. Visum-Kategorien B , C, C1/D, D, F, I, J, M.

165 CHF (Vorübergehend Beschäftigte. Visum-Kategorien: H, L, O, P, Q, R) Bezahlung nur per Postscheckkonto oder Internet-Banktransfer.

Unterlagen

(a) Reisepass, der von Deutschen, Österreichern, Schweizern und von Staatsangehörigen der meisten europäischen Länder mindestens während des geplanten Aufenthalts gültig sein (ansonsten sechs Monate über den Aufenthalt hinaus) und noch mindestens eine freie Seiten enthalten muss.

(b) 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 3 Monate) für jeden Antragssteller, egal welchen Alters. Eine Beschreibung der aktuellen, strengen Fotobestimmungen ist auf der Internetseite der US-Botschaft in Berlin zu finden. Weitere Informationen von den amerikanischen Botschaften (s. Kontaktadressen).

(c) 1 elektronisches Antragsformular (Form DS-160)

(d) Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten auf Englisch für allein reisende Minderjährige.

(e) Gebühr (abgestempeltes Original des Überweisungsbelegs, ist beim Interview vorzulegen).

(f) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Aufenthaltsdauer.

(g) Ggf. Nachweis des festen Wohnsitzes.

(h) Ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(i) Adressierter und frankierter Einschreiben-Rückumschlag. Achtung: Eventuell müssen weitere bzw. ausführlichere Dokumente vorgelegt werden, die Grund und Einzelheiten der Reise bestätigen, sowie ein Nachweis, dass man beabsichtigt, wieder ins Heimatland zurückzukehren. Unterlagen bei der Einreise

Visa Waiver Programm: ESTA-Genehmigung.

Gültigkeitsdauer

Abhängig von Nationalität und Art des Visums. Weitere Informationen erteilen die amerikanischen Botschaften und Konsulate.


Antragstellung

In Deutschland und in Österreich: Im Allg. ist eine persönliche Antragstellung im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen) erforderlich. Alle Anträge auf Nichteinwanderungsvisa für die Vereinigten Staaten bei der US-Botschaft in Berlin und in Wien sowie den US-Konsulaten in Frankfurt und München müssen zunächst mit einem elektronischen Antragsformular (Electronic Visa Application Form EVAF) online unter http://evisaforms.state.gov eingereicht werden (Formular DS-160). Alle Antragsteller für J, F, und M-Visa (Austauschprogrammteilnehmer und Studenten) sowie alle Antragsteller für H, L, O, P, Q, R, E und A, G, und I Visa (alle temporären Arbeitsvisumkategorien, Handelstreibende, Investoren und Journalisten) müssen ebenfalls das elektronische Visumantragsformular (DS-160) verwenden, das auch auf der Internetseite der Amerikanischen Botschaft unter http://german.germany.usembassy.gov/visa/ erhältlich ist. Das EVAF steht auch in einigen anderen Sprachen zur Verfügung. Antragsteller, die ohne elektronisches Antragsformular zum Visagespräch erscheinen, müssen mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Anträge rechnen. Es besteht jedoch eventuell die Möglichkeit, das elektronische Formular an einem Computer mit Internetzugang der Botschaft oder des Konsulats oder, falls vorhanden, in einem Internetcafé in der Nähe auszufüllen, damit der Antrag am Tag des Gesprächstermins fertiggestellt werden kann. Hinweis: Deutsche Antragsteller auf ein J-Visum (Austauschbesuchervisum) müssen die entsprechenden Unterlagen bei dem amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt, nicht bei der Botschaft in Berlin einreichen. Weitere Informationen sind von der Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in Frankfurt erhältlich. In der Schweiz: Alle Visumsantragsteller einschließlich Studenten, Austauschbesucher, Arbeitsvisum- Antragsteller, Kapitalanleger, müssen für den Visumsantrag persönlich in die Botschaft kommen.

Antragstellung

(a) Reisepass, der von Deutschen, Österreichern, Schweizern und von Staatsangehörigen der meisten europäischen Länder mindestens während des geplanten Aufenthalts gültig sein (ansonsten sechs Monate über den Aufenthalt hinaus) und noch mindestens eine freie Seiten enthalten muss.

(b) 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 3 Monate) für jeden Antragssteller, egal welchen Alters. Eine Beschreibung der aktuellen, strengen Fotobestimmungen ist auf der Internetseite der US-Botschaft in Berlin zu finden. Weitere Informationen von den amerikanischen Botschaften (s. Kontaktadressen).

(c) 1 elektronisches Antragsformular (Form DS-160)

(d) Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten auf Englisch für allein reisende Minderjährige.

(e) Gebühr (abgestempeltes Original des Überweisungsbelegs, ist beim Interview vorzulegen).

(f) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Aufenthaltsdauer.

(g) Ggf. Nachweis des festen Wohnsitzes.

(h) Ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(i) Adressierter und frankierter Einschreiben-Rückumschlag. Achtung: Eventuell müssen weitere bzw. ausführlichere Dokumente vorgelegt werden, die Grund und Einzelheiten der Reise bestätigen, sowie ein Nachweis, dass man beabsichtigt, wieder ins Heimatland zurückzukehren.

Bearbeitungszeit



Wegen der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in den amerikanischen Botschaften in Europa und den Registrierungsmaßnahmen kann sich das Visaantragsverfahren auch bei EU-Staatsbürgern länger als in vorherigen Jahren hinziehen.



Der Antrag sollte möglichst 8-12 Wochen vor der geplanten Abreise online gereicht werden und man sollte sich so früh wie möglich um einen Interviewtermin bemühen (empfohlen ist, sich sofort nach den einzureichenden Unterlagen zu erkundigen, da unvollständige Anträge nicht bearbeitet werden und ein neuer Interviewtermin vereinbart werden muss).



Je nach Nationalität und Art der Visaantragsstellung beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen. In der Hauptreisesaison, besonders über Weihnachten und in den Sommerferien kann sich die Bearbeitungszeit noch weiter verlängern. Weitere Informationen sind bei den amerikanischen Botschaften erhältlich.


Einreisebeschränkungen

Inhabern griechischer Reisepässe, die vor dem 1. Januar 2006 ausgestellt wurden, wird die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika verweigert.



Lettische Staatsbürger können nur einreisen, wenn ihr Reisepass nach dem

30. Juni 2002 ausgestellt worden ist. Inhaber spanischer Reisepässe, die vor 2006 ausgestellt wurden, sollten sich beim zuständigen Konsulat erkundigen, ob diese den Anforderungen für eine visumfreie Einreise erfüllen.


Meldepflicht

Touristen, die im Rahmen des Visa Waiver-Programms visumfrei einreisen dürfen, müssen sich spätestens 72 Stunden vor Abreise mit dem Electronic System for Travel Authorization (ESTA) online registrieren (Internet: https://esta.cbp.dhs.gov, auch in deutscher Sprache möglich). Die ESTA-Anmeldung gilt zwei Jahre lang für sämtliche Reisen in die USA oder bis der Reisepass des Antragstellers ungültig wird oder sich andere persönliche Daten ändern (Name, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Wechsel des Reisepasses oder wenn sich die Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten, mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat). ESTA ist gebührenpflichtig (14 US$). Die Bezahlung kann nur online mit Kreditkarte erfolgen. Vor dem 8. September 2010 ausgestellte (kostenlose) ESTA-Anmeldungen sind bis zu ihrem Ablauf gültig. Es empfiehlt sich, die ESTA-Genehmigung auszudrucken und während einer USA-Reise mit sich zu führen. Wenn ein fehlerhafter ESTA-Antrag abgeschickt wurde, rät das Department of Homeland Security, einen zweiten Antrag mit den korrekten Informationen abzuschicken. Normalerweise wird der erste Antrag dann überschrieben. Falls nicht, kann eine erläuternde E-Mail an cbp.esta@dhs.gov geschickt werden. Danach wird das Problem manuell behoben und der neue Antrag kann abgesendet werden. Achtung: Bei der Angabe der Passnummer im ESTA-Antrag darf die Ziffer "0" (Null) nicht mit dem Buchstaben "O" verwechselt werden, da dies zu Problemen bei der Einreise führen kann. Reisende sollten zur ESTA-Registrierung nur die offizielle Internetadresse des US-Heimatschutzministeriums nutzen, keine anderen, evl. durch Internet-Suchmaschinen angebotenen Internetseiten, die zu Unrecht oft erheblich höhere Gebühren verlangen. Hinweis: Nicht alle Fluggesellschaften sind technisch schon in der Lage, die ESTA-Genehmigung am Ort bestätigen zu lassen. Deshalb ist es möglich, dass auch Touristen, die schon im Besitz einer ESTA-Genehmigung sind, zusätzlich das alte Einreiseformular I-94W ausfüllen müssen. I-94W wird jedoch nach und nach abgeschafft.

Secure Flight Programm

Fluggesellschaften müssen spätestens 72 Stunden vor dem planmäßigen Abflug Namen, Vor- und Mittelnamen, Geburtsdaten, Geschlecht und, sofern vorhanden, Redress-Nummern aller Reisenden an die US-amerikanische Transportsicherheitsbehörde TSA übermitteln. Reisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reisebüro vergewissern, ob dies erfolgt ist

Dokumente bei der Einreise

Visa Waiver Programm: ESTA-Genehmigung.

Anmerkung

Auf der Visa-Informationsseite der US-amerikanischen Botschaft www.us-botschaft.de können aktuelle Visa-Regelungen und Visa-Antragsformulare abgerufen werden.

Einreise mit Haustieren

Bis zu 2 Vögel pro Besitzer dürfen in die USA verbracht werden. Für jeden Vogel muss ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands vorgelegt werden, das maximal 30 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Die Vögel müssen maximal für 30 Tage in einer Isolierstation des US Department of Agriculture (USDA, 4700 River Road, Unit 39, Riverdale, MD-20737) in Quarantäne. USDA-Isolierstationen gibt es nur an den Flughäfen Los Angeles, Miami, und New York JFK. Plätze müssen im Voraus reserviert werden. Nähere Informationen sollten bei einem amerikanischen Konsulat oder bei Veterinay Services (VS) - APHIS (Tel: (301) 734 83 64) eingeholt werden.



Für Hunde im Alter von über 12 Wochen muss in einem Impfzertifikat eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde. Das Impfzertifikat muss von einem behördlich berechtigtem Tierarzt ausgestellt sein und es muss den Hund genau identifizieren.



Katzen benötigen keinen Impfnachweis, jedoch verlangen viele Fluggesellschaften ein tierärztliches Gesundheitszeugnis.



Achtung: Bei der Einreise nach Hawaii müssen Katzen und Hunde für 120 Tage in Quarantäne.



Es ist ratsam, sich über die aktuellen Einfuhrbestimmungen im Einzelfall zu informieren. Informationen zu Einfuhrbestimmungen von Tieren sind unter www.cbp.gov auf Englisch erhältlich.

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