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Reisepass/Visum Jordanien

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten zur Sicherheit eine Reiseerlaubnis der Eltern mit sich führen. Diese Bescheinigung entfällt, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil mitreist und der Minderjährige im Pass dieses Elternteils eingetragen ist.

Visum

Erforderlich u. a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder. Visum bei der Einreise

[1]
Für Staatsbürger u.a. der EU- und EFTA-Länder sowie der Türkei werden Visa auch bei der Einreise am Flughafen in Jordanien ausgestellt (20 JD für eine einmalige Einreise und mit einer Gültigkeit von 4 Wochen. Visa, die zur mehrmaligen Einreise berechtigen, werden am Flughafen nicht ausgestellt). Am Grenzübergang über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensische Gebiete) kommend ist jedoch kein Visum bei der Einreise erhältlich.

Nähere Auskünfte über die notwendigen Dokumente für ein Visum bei der Einreise erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. Hinweis: Die jordanischen Botschaften empfehlen, ein Visum vor Antritt der Reise zu beantragen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise mit Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Für visumfreie Transitaufenthalte zwischen 6 und 24 Stunden muss der Flughafen verlassen werden. Der Reisepass wird einbehalten.

Visaarten

Transit-, Touristen-, Mehrfach- und Geschäftsvisum.

Visagebühren

Deutschland

Visum: 31,50 (einmalige Einreise, 2 Monate gültig); 46,50 (zweimalige Einreise, 2 Monate); 91,50 (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig, nur für Geschäftsreisen).

Österreich

Visum: 16,50 (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 31,50 (einmalige Einreise, 6 Monate)

Schweiz

Visum: 22 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 42 CHF (einmalige Einreise, 6 Monate).



Hinweis: Mehrfachvisa werden derzeit nicht ausgestellt.

Gültigkeitsdauer

2-6 Monate, Verlängerung vor Ort möglich.

Visum bei der Einreise: 4 Wochen.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

(a) 1 Antragsformular.

(b) 1 Passfoto in Farbe.

(c) Reisepass, der bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate gültig ist.

(e) Gebühr (in bar bei persönlicher Antragstellung, per Verrechnungsscheck oder per Überweisung mit Beleg; in dringenden Fällen ist Bareinzahlung auf das Konto der konsularischen Vertretung empfohlen).

(f) bei Geschäftsreisen zusätzlich Entsendungsschreiben der Firma mit Reiseanlass und -dauer, Bestätigung der Kostenübernahme sowie erwünschter Gültigkeitszeitraum (bis zu 6 Monaten) und Anzahl der Einreisen. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und ein Zahlungsnachweis beigelegt werden. Unterlagen für ein Visum bei der Einreise

(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(b) Rück- oder Weiterreisetickets.

(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

(d) Gebühr.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen von der Botschaft.

Bearbeitungszeit

10-14 Tage. Express- oder Samedaybearbeitung nicht immer möglich.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Alle Reisenden müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Jordanien bei einer Polizeidienststelle melden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Geldstrafen rechnen.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt.

Vögel brauchen auch für den Transit ein Gesundheitszeugnis. Für die Einfuhr von Vögeln ist außerdem eine Genehmigung des jordanischen Landwirtschaftsministeriums nötig.

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