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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Guatemala
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;Reisepass/Visum Guatemala
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Hinweis
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Informationen von den Botschaften und Konsulaten (s. Adressen).
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Verlängerung um 30 Tage möglich):
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Visaarten
Touristenvisa. Die Gültigkeitsdauer ist von den zuständigen diplomatischen Vertretungen zu erfragen.
Visagebühren
20 (einmalige Einreise), 40 (mehrmalige Einreise).
Gültigkeitsdauer
Nach Ausstellung des Visums muss die Einreise innerhalb von 15 Tagen erfolgen.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Die Abholung muss persönlich erfolgen.
Antragstellung
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Kopie der ersten zwei Seiten des Reisepasses, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist (Original ist bei Abholung des Visums vorzulegen).
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel (Internationale Kreditkarte, Bankauszug oder Sparkonto auf Deutsch, Englisch oder Spanisch (Original und Kopie)).
(e) Arbeitsbestätigung.
(f) Kopie des Hin- und Rückflugtickets bzw. Buchungsbestätigung.
(g) Gebühr (in bar bei Abholung des Visums zu zahlen). Zusätzliche Unterlagen sind für Geschäfts- oder Studienreisen notwendig. Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Republik Guatemala kein Visum und dürfen ohne ein Visum bis zu 90 Tage verbleiben. Für einen längeren Aufenthalt zum Zweck eines Praktikums, einer Sozialarbeit, eines Volontariats oder Studiums ist ein Visum in der Ausländerbehörde in Guatemala (Direccin General de Migracin, 4 Calle 4-37, Zona 9, Guatemala, GT-Guatemala. Tel: 23 60 85 78 oder 23 60 85 80.) zu beantragen. Dazu sind folgende Dokumente erforderlich: (a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Hin- und Rückflugticket.
(c) Polizeiliches Führungszeugnis (mit spanischer Übersetzung).
(d) Internationale Geburtsurkunde.
(e) Einkommensbescheinigung, Kontoauszug, Brief oder Vertrag vom Unternehmen bzw. von der Institution, wo das Praktikum oder der Kurs absolviert wird.
(f) Im Falle, dass der/die Praktikant/in einer bezahlten Tätigkeit nachgeht, wird eine Genehmigung vom Arbeitsministerium in Guatemala benötigt, die auch vor Ort beantragt und ausgestellt wird.
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Kopie der ersten zwei Seiten des Reisepasses, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist (Original ist bei Abholung des Visums vorzulegen).
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel (Internationale Kreditkarte, Bankauszug oder Sparkonto auf Deutsch, Englisch oder Spanisch (Original und Kopie)).
(e) Arbeitsbestätigung.
(f) Kopie des Hin- und Rückflugtickets bzw. Buchungsbestätigung.
(g) Gebühr (in bar bei Abholung des Visums zu zahlen). Zusätzliche Unterlagen sind für Geschäfts- oder Studienreisen notwendig. Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Republik Guatemala kein Visum und dürfen ohne ein Visum bis zu 90 Tage verbleiben. Für einen längeren Aufenthalt zum Zweck eines Praktikums, einer Sozialarbeit, eines Volontariats oder Studiums ist ein Visum in der Ausländerbehörde in Guatemala (Direccin General de Migracin, 4 Calle 4-37, Zona 9, Guatemala, GT-Guatemala. Tel: 23 60 85 78 oder 23 60 85 80.) zu beantragen. Dazu sind folgende Dokumente erforderlich: (a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Hin- und Rückflugticket.
(c) Polizeiliches Führungszeugnis (mit spanischer Übersetzung).
(d) Internationale Geburtsurkunde.
(e) Einkommensbescheinigung, Kontoauszug, Brief oder Vertrag vom Unternehmen bzw. von der Institution, wo das Praktikum oder der Kurs absolviert wird.
(f) Im Falle, dass der/die Praktikant/in einer bezahlten Tätigkeit nachgeht, wird eine Genehmigung vom Arbeitsministerium in Guatemala benötigt, die auch vor Ort beantragt und ausgestellt wird.
Bearbeitungszeit
Ca 1 Woche. Für ein Visum mit Sondergenehmigung der Einreisebehörden ca. 4-5 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Dokumente bei der Einreise
(a) Rück-/Weiterreisetickets und gültige Dokumente für die Weiterreise.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(b) Ausreichende Geldmittel.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts um 30 Tage kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands benötigt. Kommen die Tiere aus einem Land mit Tollwut, wird ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bescheinigt, dass die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und maximal 1 Jahr vor der Einreise durchgeführt wurde. Hunde müssen zudem gegen das Parvovirus geimpft sein. Gesundheitszeugnis und Tollwut-Impfzertifikat müssen von einem guatemaltekischen Konsulat beglaubigt sein.
Für die zollfreie Einfuhr kommen nur reinrassige Tiere infrage.
Für die zollfreie Einfuhr kommen nur reinrassige Tiere infrage.
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