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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Dominikanische Republik
Länder Informationen Dominikanische Republik
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;Reisepass/Visum Dominikanische Republik
Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: 1 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Hinweis
Touristenkarten sind von der Botschaft (und den Konsulaten) oder direkt bei der Einreise am Flughafen erhältlich.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ein- und Durchreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren aller Nationalitäten, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ein- oder ausreisen oder nur in Begleitung eines Elternteils, müssen eine beglaubigte Vollmachtserklärung des/der abwesenden Elternteils/-teile mit sich führen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich über die genauen Bestimmungen und Modalitäten bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu informieren, da diese von Fall zu Fall unterschiedlich sind.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren aller Nationalitäten, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ein- oder ausreisen oder nur in Begleitung eines Elternteils, müssen eine beglaubigte Vollmachtserklärung des/der abwesenden Elternteils/-teile mit sich führen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich über die genauen Bestimmungen und Modalitäten bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu informieren, da diese von Fall zu Fall unterschiedlich sind.
Visum
Erforderlich u.a. für die Staatsbürger in der obigen Tabelle genannten Länder.
Visum bei der Einreise
[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einer Touristenkarte für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen einreisen (Verlängerung auf bis zu 90 Tage möglich): EU-Länder und Schweiz und Türkei. Anmerkung: Bei der Ausreise muss bei einem Aufenthalt von mehr als 30 und max. 90 Tagen eine Gebühr von ca. 800RD$ pro Person (ca. 15 ) gezahlt werden.
[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einer Touristenkarte für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen einreisen (Verlängerung auf bis zu 90 Tage möglich): EU-Länder und Schweiz und Türkei. Anmerkung: Bei der Ausreise muss bei einem Aufenthalt von mehr als 30 und max. 90 Tagen eine Gebühr von ca. 800RD$ pro Person (ca. 15 ) gezahlt werden.
Visaarten
Touristen-, Arbeits-/Geschäfts- und Studentenvisum. Alle Visa müssen von den Behörden in der Dominikanischen Republik beglaubigt werden.
Visagebühren
Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum, sondern eine bei der Einreise erhältliche Touristenkarte.
Touristenkarte: 15 bzw. 20 CHF (Botschaft) + Porto; 10 US$ (am Flughafen).
Touristenvisum: 80 .
Geschäftsvisum: 150 (60 Tage gültig, zweimalige Einreise).
Die Visumgebühren sind vom Dollar-Wechselkurs abhängig. Reisebüros erhalten die Touristenkarten zu Sonderkonditionen.
Touristenkarte: 15 bzw. 20 CHF (Botschaft) + Porto; 10 US$ (am Flughafen).
Touristenvisum: 80 .
Geschäftsvisum: 150 (60 Tage gültig, zweimalige Einreise).
Die Visumgebühren sind vom Dollar-Wechselkurs abhängig. Reisebüros erhalten die Touristenkarten zu Sonderkonditionen.
Gültigkeitsdauer
Touristenkarte: 30 Tage (Verlängerung auf bis zu 90 Tage möglich).
Touristenvisum: 60 Tage.
Geschäfts- und Studentenvisum: bis zu 1 Jahr.
Touristenvisum: 60 Tage.
Geschäfts- und Studentenvisum: bis zu 1 Jahr.
Antragstellung
Mindestens 2 Wochen vor Abreise persönlich oder per Post im Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Da die für ein Visum erforderlichen Unterlagen je nach Nationalität und Reisezweck unterschiedlich sind, sollten diese im Einzelfall telefonisch von der zuständigen konsularischen Vertretung erfragt werden.
Touristenkarte: Reisepass, Visumgebühr, Rück-/Weiterreiseticket.
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Kopie des Rück-/Weiterreisetickets bzw. Buchungsbestätigung.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Einkommensnachweis oder Arbeitsbescheinigung mit Bruttoverdienst).
(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar bzw. per Verrechnungsscheck oder Banküberweisung mit Beleg).
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Kopie des Rück-/Weiterreisetickets bzw. Buchungsbestätigung.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Einkommensnachweis oder Arbeitsbescheinigung mit Bruttoverdienst).
(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar bzw. per Verrechnungsscheck oder Banküberweisung mit Beleg).
Aufenthaltsgenehmigung
Auskünfte von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
Touristenvisum: bei postalischer Antragstellung: 1 Woche; Expressbearbeitung: 2 Werktage; bei persönlicher Antragstellung: ca. 2 Std.
Geschäfts- und Studentenvisum: ca. 1 Woche, Expressbearbeitung: 2 Werktage.
Arbeitsvisum: 2-3 Wochen.
Arbeitsvisum: 2-3 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Reisende müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen werden pro Tier ein Gesundheitszeugnis und ein gültiger Impfpass benötigt. Das Gesundheitszeugnis darf maximal 15 Tage vor der Ankunft im Herkunftsland ausgestellt worden sein. Es muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und dass es aus einer Gegend kommt, die innerhalb der letzten 3 Monate frei von gefährlichen Krankheiten war. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Ankunft gegen Tollwut geimpft worden sein. Der Impfpass und das Gesundheitszeugnis müssen von der zuständigen diplomatischen Vertretung übersetzt und beglaubigt werden.
Für Vögel, Fische und Kleintiere wird eine Bewilligung der Direccin de Ganaderia, Secretaria de Estado de Agricultura in Santo Domingo benötigt, die ggf. die Quarantänedauer festlegt.
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