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Gesundheit Schweiz

Erforderliche Impfungen

Nein Nein Nein Nein Nein - Nein - Nein -
Vorsichtsmaßnahmen

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.



Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die Regionen unterhalb von 1000 m in den Kantonen Bern, Zürich, Schaffhausen und Aargau. Ein geringes Risiko besteht in den Kantonen Thurgau, St. Gallen, Graubünden und Luzern. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten). Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.



Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.



Die Masern bleiben in der Schweiz ein Problem. Reisende sollten unbedingt ihren Impfschutz oder eine mögliche Immunität (durch eine überstandene Masernerkrankung) überprüfen.



Eine Meningitis-Impfung wird bei Langzeitaufenthalten bestimmten Personengruppen, Kinder und Jugendliche) empfohlen.


Gesundheitsvorsorge

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt. Die Kosten müssen zunächst selbst übernommen werden. Zu Hause werden sie zurückerstattet. Dies gilt allerdings nicht für zahnärztliche Behandlungen. Aushelfender Träger ist die Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstraße 25, CH-4503 Solothurn (Tel: (+41) (032) 625 30 30. Internet: www.kvg.org).



In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.



Broschüren über Bäder, Kurorte und Sanatorien sind vom Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.

Vogelgrippe

Die Vogelgrippe ist in der Schweiz vorgekommen.



Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

Aktueller Hinweis

Im äußersten Südwesten der Schweiz (Kanton Genf) kommt es derzeit zu auffallend vielen Masernerkrankungen. Reisende sollten ihren Impfschutz überprüfen und ggf. auffrischen.

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