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Gesundheit Norwegen

Erforderliche Impfungen

Nein Nein Nein Nein Nein - Nein - Nein -
Vorsichtsmaßnahmen

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.



Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die küstennahen Gebiete im Südwesten zwischen Alesund und Stavanger. Obwohl das Infektionsrisiko in Norwegen generell gering ist, wird bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten eine Schutzimpfung dringend empfohlen.



Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Gesundheitsvorsorge

Wer auf regelmäßige medizinische Betreuung angewiesen ist, sollte sich vorher über die bestehenden Möglichkeiten in einem dünn besiedelten Land informieren, dessen Gesundheitswesen in einigen Bereichen Engpässe hat. Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten von 08.00-15.00/16.00 Uhr können die örtlichen Notfallzentralen (Legevakt) kontaktiert werden. Die zentrale Notrufnummer in Norwegen lautet 112 (Polizei), bzw. 113 (Notarzt). Die norwegische Krankenversorgung ist ansonsten ausgezeichnet.



Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-Inhaber direkt an einen Arzt, der vertraglich an das Nationale Versicherungsbüro (rikstrygdeverket) bzw. an das örtliche Versicherungsbüro (trygdekonteret) gebunden ist oder an eine staatlich ambulant behandelnde Klinik oder an die Unfallstation der Gemeinde.



In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

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