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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Mazedonien (Ehemalige Jugoslawische Republik)
Länder Informationen Mazedonien (Ehemalige Jugoslawische Republik)
Flug gesucht? Flüge Mazedonien (Ehemalige Jugoslawische Republik)
;Reisepass/Visum Mazedonien (Ehemalige Jugoslawische Republik)
Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Pass erforderlich: Nein/1 Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Nein Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Nein Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Nein Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Personalausweis/Identitätskarte
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit noch mindestens 6 Monate gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Einen Reisepass benötigen Staatsbürger von Dänemark und Irland (Rep.)) .
Hinweis: Da es bei der Einreise mit Personalausweis zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand kommt, ist eine Einreise mit Reisepass empfehlenswert.
EU-Länder und Schweiz ([1] Einen Reisepass benötigen Staatsbürger von Dänemark und Irland (Rep.)) .
Hinweis: Da es bei der Einreise mit Personalausweis zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand kommt, ist eine Einreise mit Reisepass empfehlenswert.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass, eigener Reisepass (empfohlen) oder Personalausweis.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen) oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen für die Einreise eine schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Das Formblatt ist bei der zuständigen konsularischen Vertretung erhältlich und sollte auf Mazedonisch verfasst sein.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkei (60 Tage).
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkei (60 Tage).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit demselben Flugzeug weiterfliegen und das Flugzeug nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einfache, zweifache und mehrfache Einreise, Geschäftsvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
Maximal 90 Tage. Verlängerung vor Ort möglich.
Antragstellung
Persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen).
(e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Rück- oder Weiterreisetickets.
(f) Auslandsreisekrankenversicherung (Kopie des Versicherungsscheines).
(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen).
(e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Rück- oder Weiterreisetickets.
(f) Auslandsreisekrankenversicherung (Kopie des Versicherungsscheines).
(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, ist bei Antragstellung zu erfragen. Bis zu 3 Wochen, wenn eine besondere Genehmigung zur Visaerteilung eingeholt werden muss.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft polizeilich melden. Bei Hotelunterbringung übernimmt dies normalerweise das Hotel. Bei privater Unterbringung muss sich der Reisende selbst bei der zuständigen Polizeidienststelle anmelden. Wer der Meldepflicht nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen
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