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Gesundheit Liechtenstein

Erforderliche Impfungen

Nein Nein Nein Nein Nein - Nein - Nein -
Vorsichtsmaßnahmen

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.



Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober durch Zecken übertragen. Hier ist zusätzlich zu den o.g. Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.



Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Weitere Informationen im Kapitel Gesundheit.

Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an einen Arzt oder an ein Krankenhaus. Die ambulante ärztliche Versorgung wird durch Ärzte in freien Praxen oder in Ausnahmefällen durch die Notaufnahme im Spital Vaduz sichergestellt.



In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

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