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» Länder Übersicht » Gesundheitssystem Belgien
Länder Informationen Belgien
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Erforderliche Impfungen
Nein Nein Nein Nein Nein - Nein - Nein -
Vorsichtsmaßnahmen
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz gegen Meningokokken-Meningitis haben.
Allg. empfohlener Impfschutz: Tetanus, Diphterie, Polio.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz gegen Meningokokken-Meningitis haben.
Allg. empfohlener Impfschutz: Tetanus, Diphterie, Polio.
Gesundheitsvorsorge
Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, aber teuer.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt bzw. Zahnarzt. Die Kosten der Behandlung müssen vor Ort zunächst selbst bezahlt werden. Die Rechnung wird dann zur Kostenrückerstattung bei der Krankenkasse im Heimatland eingereicht.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt bzw. Zahnarzt. Die Kosten der Behandlung müssen vor Ort zunächst selbst bezahlt werden. Die Rechnung wird dann zur Kostenrückerstattung bei der Krankenkasse im Heimatland eingereicht.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Gesundheitszeugnis
HIV-Test: Für Arbeitsaufenthalte wird ein HIV-Test in französischer Sprache verlangt.
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