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Reisepass/Visum Tschad

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Hinweis

Für Reisen außerhalb der Hauptstadt sind für alle Präfekturen Genehmigungen (Authorisation de circuler) vom Innenministerium des Tschad erforderlich, die am besten zusammen mit dem Visum beantragt werden sollten (Ausstellung im Land nicht garantiert). Bei Einreise auf dem Landweg muss die Genehmigung bereits zusammen mit dem Visum beantragt werden.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens bis zum Ablauf des Visums gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Eigener Reisepass.



Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. das Land mit demselben oder nächsten Flugzeug wieder verlassen, benötigen kein Transitvisum, sofern sie ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können. Das Verlassen des Flughafens ist u. U. möglich.

Visaarten

Touristenvisum.

Visagebühren

Deutschland, Österreich, Schweiz



Touristen- und Geschäftsvisum:

100 (Aufenthalt bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise).


Gültigkeitsdauer

Maximal 3 Monate, Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

a) 2 Antragsformulare.

(b) 2 identische Passfotos.

(c) Gültiger Reisepass mit mindestens einer freien Seite.

(d) Reisedokumente, Hotelreservierung oder Besuchsadresse und Geldmittelnachweis.

(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).

(g) Formulaire de Demande de lAutorisation de Circuler (Zusatzformular, abrufbar unter http://www.ambatchadberlin.com/NeueBestimmung_Botschaft_Tchad.pdf). Geschäftsreisen zusätzlich:

(g) Entsendungsschreiben der eigenen Firma auf Englisch oder Französisch mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.

(h) Einladungsschreiben des tschadischen Unternehmens auf Englisch oder Französisch. Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Bearbeitungszeit

3-5 Tage.

Meldepflicht

Neuerdings müssen Touristen eine vom Visumantrag separate Einreisemeldung, die zu ihrer eigenen Sicherheit dienen soll (Internet: http://www.ambatchadberlin.com/NeueBestimmung_Botschaft_Tchad.pdf), an das Ministerium für Touristische Entwicklung des Tschad (Ministere du Developpement Touristique, Secretariat General, Direction de la Promotion Touristique, BP 86 N Djamena, Tel: 52 44 16) per Post schicken oder faxen. Das Meldeformular soll eine Woche vor der Einreise beim Ministerium vorliegen. Nicht betroffen sind Mitglieder organisierter Gruppenreisen.



Bei der Einreise über den Flughafen N'Djamena ist außerdem darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist dann innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.

Dokumente bei der Einreise

(a) Nachweis einer Gelbfieberimpfung.

(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.

(c) Ausreichende Geldmittel.

Ausreiseerlaubnis

Alle Reisenden, deren Aufenthalt im Land mehr als 24 Stunden beträgt, benötigen eine Ausreiseerlaubnis.

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