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Reisepass/Visum Thailand

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: 1, 2
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und in gutem Zustand sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.



Österreicher: Eigener Reisepass.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine offizielle Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache mit sich führen.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, wenn ein bestätigtes Rückflugticket und ausreichende Geldmittel vorgewiesen werden können: (a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von max. 30 Tagen (Einreise auf dem Luftweg) bzw. 15 Tagen (Einreise auf dem Landweg), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).

(b) Türkei für Aufenthalte von max. 30 Tagen. Touristenvisum bei der Einreise

U.a. Staatsangehörige der folgenden Länder, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sowie bestätigter Weiter- bzw. Rückreisetickets sind, können ein Touristenvisum bei der Einreise über die Flughäfen Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Krabi, Phuket, Hat Yai, Samui International, Sukhothai International, Surat Tani und Utapao für max. 15 Tage erhalten: [2] Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

(Visagebühren in Höhe von ca. 1000 BHT, 2 aktuelle Passfotos, bestätigte Weiterreisetickets, eine Adresse, unter der man in Thailand erreichbar ist, und der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes [ca. 10.000 BHT pro Person] sind hierfür erforderlich.)

Generell wird allen visumpflichtigen Staatsbürgern empfohlen, ein Visum vor der Einreise zu beantragen. Reisende, die einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen planen, müssen vor ihrer Ankunft ein Visum beantragen.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise sowie bestätigte Flugtickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

U.a. Touristen-, Transit- und Non-Immigrant Visa (für Geschäftsreisen).

Visagebühren

Deutschland und Österreich

Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.



Touristenvisum:

30 (bis zu 60 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise),

60 (jeweils bis zu 60 Tage Aufenthalt; zweimalige Einreise),

90 (jeweils bis zu 60 Tage Aufenthalt; dreimalige Einreise).



Transitvisum:

25 (einmalig),

50 (zweimalig),

75 (dreimalig).



Non-Immigrant Visum:

55 (bis zu 90 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise),

130 (bis zu 90 Tagen Aufenthalt, mehrmalige Einreise).



Schweiz

Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.



Touristenvisum:

40 CHF (bis zu 60 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise);

80 CHF (bis zu 60 Tage Aufenthalt; zweimalige Einreise);

120 CHF (bis zu 60 Tage Aufenthalt; dreimalige Einreise).

Transitvisum: 30 CHF. Non-Immigrant Visum: 80 CHF pro Einreise (bis zu 90 Tage Aufenthalt; mehrmalige Einreise).

Gültigkeitsdauer

Wer nicht rechtzeitig vor Ablauf seines Visums/seiner Aufenthaltserlaubnis ausreist, muss mit Geld- und Haftstrafen und Abschiebung rechnen. "Overstay" ist in Thailand kein Kavaliersdelikt.



Touristenvisum:

Einmalige Einreise: 90 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.

Zwei-/dreimalige Einreise: 180 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen pro Einreise.



Non-Immigrant Visa:

Einmalige Einreise: 90 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.

Mehrmalige Einreise: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Einreise. Hinweis zu Non-Immigrant-Visa der Kategorie B: Die Konsulate in Frankfurt/M. und München erteilen diese Visa derzeit nur für eine einmalige Einreise mit Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum. Eine Verlängerung kann vor Ort beantragt werden, ebenso wie eine Arbeitserlaubnis.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Eine postalische Antragstellung ist in Frankfurt derzeit nicht möglich.

Antragstellung

(a) Antragsformular (einige Nationalitäten benötigen 4 Antragsformulare).

(b) 1-2 Passfotos.

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(d) Visumgebühr (Bei Antragstellung in bar, in München auch per Verrechnungsscheck).

(e) Bestätigtes Weiterreise- bzw. Rückflugticket.

(f) Hotelbuchung oder Einladungsschreiben.

(g) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes.

(h) ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Geschäftsvisum/Non-Immigrant Visa zusätzlich:

(j) Schreiben der eigenen und der thailändischen Firma mit Angabe von Reisezweck und Bestätigung, dass die Firma für alle anfallenden Kosten aufkommen wird, sowie Handelsregisterauszuges der thailändischen Firma. (k) Geldmittel in Höhe von 1.000 pro Aufenthaltsmonat (Kontoauszüge und Sparbuchkopien: Mindestguthaben von 5.000 ). Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. Unterlagen für ein Visum bei der Einreise

S. Touristenvisum bei der Einreise.

Bearbeitungszeit

Vertretungen in Deutschland und Österreich: innerhalb von 1 Woche bei persönlicher Beantragung; bis zu 3 Wochen bei postalischer Beantragung.



Vertretungen in der Schweiz: 2-3 Werktage bei persönlicher Beantragung; Ca. 1 Woche bei postalischer Beantragung.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer über 12 Jahre müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen (640 US$ pro Person/Familie für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, wird jedoch in der Praxis bei Einreise aus Europa nicht oder nur selten kontrolliert.).

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.

(b) Ausreichende Geldmittel.

Verlängerung des Aufenthalts

Visumfreie Aufenthaltsberechtigungen können nicht verlängert werden.

Touristen- und Non-Immigrant Visa werden um bis zu 30 Tage verlängert. Anträge sollten nur beim Immigration Office bzw. an den Grenzübergängen gestellt werden, nicht über Visum-Vermittlerfirmen.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.

Vor der Verbringung oder dem Transit durch Thailand müssen der Quarantänestation am Flughafen Bangkok (als Handgepäck Tel: 25 35 14 25 oder als Frachtgut Tel: 25 35 15 46) folgende Angaben gemacht werden: Flugstrecke, Ankunftszeit, Angaben zu den Tieren (z.B. Rasse, Geschlecht, Anzahl).

Der Export von Tieren ist nur mit einer Exportgenehmigung und einem amtlichen Gesundheitszeugnis erlaubt, das beim Amtstierarzt am Flughafen Bangkok erhältlich ist.

Anmerkung: Die Einfuhr von Pitbull Terriern, Rottweilern und amerikanischen Staffordshire Terriern ist verboten.

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