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Reisepass/Visum Laos

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Eigener Reisepass.



Österreicher: Eigener Reisepass.



Schweizer:
Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder ([1] Ausnahmen: Schweiz und Luxemburg visumfrei für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen.).



Visum bei der Einreise:

Visa für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 30 Tagen (vor Ort gegen Gebühr verlängerbar) können bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang und Paksé sowie an den Grenzübergängen, an denen der Grenzübertritt für Ausländer genehmigt ist, gegen Vorlage des gültigen Reisepasses, 1 Lichtbild, einer Gebühr von 30 US$ (möglichst passend) in bar, ausreichender Geldmittel (mind. 400 US$) sowie eines Nachweises über Rück-/Weiterreise und Unterkunft (durch Reiseveranstalter oder Gastgeber) eingeholt werden. Die Erteilung von Visa liegt jedoch im Ermessen der laotischen Behörden.



Achtung:
Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung).

Transit

Transitreisende, die mit dem gleichen Flugzeug weiterfliegen, über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristen-, Besuchs-, Geschäfts- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland, Österreich, Schweiz



Touristen-, Besuchs- und Geschäftsvisum:

10 Tage Bearbeitungszeit: 40 (einmalige Einreise, Aufenthalt max. 30 Tage, 60 Tage gültig).

2 Tage Bearbeitungszeit: 50 .



Antragsteller, die nicht in Deutschland wohnen, müssen zusätzlich 8 für Porto beifügen.

Gültigkeitsdauer

Visa gelten 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von 30 Tagen.

Visum bei der Einreise: 30 Tage Aufenthalt.

Transitvisum: bis zu 5 Tage Aufenthalt.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

(a) 2 Antragsformulare.

(b) 2 Passfotos.

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.

(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate gültig ist.

(e) Gebühr (Verrechnungsscheck).

(f) Bestimmte Staatsangehörige benötigen eine Genehmigung des Außenministeriums in Vientiane (wird gewöhnlich vom Reisebüro beantragt, ansonsten auch von der Botschaft). Geschäftsvisum zusätzlich:

(g) Entsendungsschreiben der Firma sowie beglaubigte Einladung eines laotischen Unternehmens und von diesem beantragte behördliche Referenznummer. Ist kein Geschäftspartner vorhanden, kann man sich direkt an die Botschaft (s. Kontaktadressen) wenden. Transitvisum zusätzlich:

(h) Für Transitvisa müssen die nötigen Reisedokumente bzw. ein Flugticket für das Drittland vorgelegt werden. Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.

Bearbeitungszeit

Visa sind bei Wohnsitz in Deutschland spätestens 2 Wochen, bei Wohnsitz außerhalb von Deutschlandspätestens 3 Wochen vor Abreise zu beantragen. Nach Erhalt der Bestätigung aus Laos erfolgt die Ausstellung in der Regel innerhalb von 7-10 Tagen plus Postweg.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

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