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Reisepass/Visum Paraguay

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
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Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Hinweis

Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguau (Brasilien) im Osten, Encarnacin/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcon (Argentinien gegenüber von Asuncin) im Westen des Landes unbedingt darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls kann es bei Kontrollen auf Überlandstraßen zu Schwierigkeiten kommen, wenn der legale Aufenthalt bzw. bei Ausreise über den Flughafen von Asuncin das Einhalten der 90-Tage-Frist nachgewiesen werden muss.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein. Bei Visumpflicht muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten und eine Geburtsurkunde. Diese müssen durch die zuständige paraguayische Botschaft legalisiert und von einem enerkannten Übersetzer in die spanische Sprache übersetzt werden.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.



Anmerkung: Um den Einreisestempel bei der Ankunft zu erhalten, benötigen die oben genannten Nationalitäten neben dem Reisepass die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte Internationale Einreisekarte sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel bzw. Devisen im Gegenwert von über 10.000 US$ eingeführt werden.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Soll der Flughafen zwecks Übernachtung verlassen werden, ist dazu eine Einreisekarte notwendig. Die Beantragung eines Transitvisums vor Abreise ist jedoch unbedingt empfehlenswert.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland, Österreich

Touristen- und Geschäftsvisum: 37,50 (einmalige Einreise); 54,20 (mehrmalige Einreise). Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland bzw. Österreich haben.



Schweiz

Touristen- und Geschäftsvisum: Die Visagebühren müssen bei der Botschaft in Bern (s. Kontaktadressen) erfragt werden. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Die Gebühren werden in Schweizer Franken berechnet und variieren entsprechend des aktuellen Wechselkurses.

Gültigkeitsdauer

Maximal 90 Tage ab Ausstellungsdatum.

Antragstellung

Persönlich oder ostalisch bei der Botschaft (s. Kontaktadressen). Die Abholung muss jedoch persönlich erfolgen.

Antragstellung

Touristenvisum:

(a) 1 Antragsformular.

(b) Anschreiben mit Anliegen. Adresse, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse.

(c) 2 Passfotos.

(d) Offiziell beglaubigte Kopie des Reisepasses (Vorlage des Originals bei Visumabholung erforderlich).

(e) Reisebuchungsbestätigung mit Angabe der Reiseroute oder Flugticket.

(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Überweisung mit Beleg).

(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(h) Polizeiliches Führungszeugnis (muss vom Außenministerium beglaubigt und darf nicht älter als 3 Monate sein, bei Ausländern mit Aufenthaltsgenehmigung muss das beglaubigte Führungszeugnis vom Generalbundesanwalt überbeglaubigt sein).

(i) Nachweis über finanzielle Mittel: Kopie des Einkommensnachweises, Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, Bankbestätigung, Einladung mit Kostenübernahme aus Paraguay o. Ä.).

(j) Ggf. Genehmigung für Minderjährige.



Geschäftsvisum:

(k) Arbeitsbestätigung der Firma und Kontaktadresse in Paraguay.

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die Einwanderungsbehörde des Innenministeriums.

Bearbeitungszeit

Bis zu 2 Wochen plus Postweg. Ist eine Genehmigung aus Paraguay erforderlich, bis zu 3 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Dokumente bei der Einreise

(a) Rück-/Weiterreiseticket.

(b) Ausreichende Geldmittel.

Verlängerung des Aufenthalts

Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Diese muss jedoch rechtzeitig vor Ablauf der 90-Tage-Frist bei der Direccin General de Migraciones, Eligio Ayala esq. Caballero, Asuncin (Tel: 49 29 08 und 44 60 66), beantragt werden.

Einreise mit Haustieren

Für die Einfuhr von Haustieren (Hunde, Katzen, u.s.w.) nach Paraguay ist ein von der zuständigen paraguayischen Botschaft beglaubigtes Gesundheitszeugnis erforderlich, das höchstens 10 Tage alt sein darf. Außerdem ist ein ebenfalls beglaubigter internationaler Impfpass notwendig, in dem das Tier genau identifiziert wird (mit Foto, wenn möglich mit Microchip/Tätowierung) und aus dem hervorgeht, dass das Tier gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose geimpft worden ist. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

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