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Reisepass/Visum Chile

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Hinweis

Da sich Bestimmungen oft kurzfristig ändern, sollte man sich bei der zuständigen Botschaft nach den neuesten Regelungen erkundigen.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Eigener Reisepass. Der Kinderreisepass mit Lichtbild wird zwar nicht offiziell anerkannt, in der Praxis wird er jedoch bei der Einreise akzeptiert. Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die alleine reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten mit sich führen. Diese in spanischer Sprache verfasste Erklärung muss von einer chilenischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) beglaubigt sein. Erziehungsberechtigte, die alleine mit minderjährigen Kinder reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung des zweiten Erziehungsberechtigten mit sich führen. Diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind oder adoptiert haben, müssen ebenfalls eine Bescheinigung mitführen. Eine minderjährige Person, die bei Einreise nach Chile von den Erziehungsberechtigten begleitet wird, jedoch nicht in deren Begleitung ausreisen soll, benötigt eine Einverständniserklärung in der oben beschriebenen Form zur Ausreise aus Chile. Für alle Fälle sind alle Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte und Geschäftsreisen von bis zu 90 Tagen:



EU-Länder, Schweiz und Türkei.



Bei Einreise erhalten Touristen kostenlos eine "Tarjeta de Tourismo" (Touristenkarte), die bei der Ausreise wieder vorgelegt werden muss. Bei Verlust muss bei der "Polica Internacional" in Santiago, Gral. Borgoo 1052 (Tel: 565 78 63), bzw. bei Polizeistationen ("Polica de Investigaciones") in den Provinzen ein Doppel angefordert werden.


Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristen-, Arbeits-, Studenten- und Aufenthaltsvisum. Wer in Chile arbeiten oder studieren möchte, braucht eine besondere Genehmigung. Besucher aus Ländern, die keine diplomatischen Beziehungen mit Chile unterhalten, benötigen Aufenthaltsvisa.

Visagebühren

Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Gültigkeitsdauer

I.d.R. bis zu 1 Jahr (Arbeitsvisum bis zu 2 Jahren). Die Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung des Visums erfolgen.

Antragstellung

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Visa müssen persönlich im Konsulat abgeholt werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne weiteres ausgestellt.

Bearbeitungszeit

Ca. 4-6 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Meldepflicht

Inhaber von Visa, die sich nicht in Santiago de Chile aufhalten werden, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der Jefatura Nacional de Extranjera y Polica Internacional (General Borgoo 1052, CL-Santiago de Chile) melden.

Verlängerung des Aufenthalts

Die 90-tägige Aufenthaltsdauer kann gegen eine Gebühr von 100 US$ einmalig um 90 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung im "Departamento de Extranjera" (Ausländerbehörde), San Antonio 580, Santiago de Chile (Tel. (02) 550 24 69. Internet: www.extranjeria.gov.cl) oder bei der jeweiligen "Gobernacin Provincial" (Provinzverwaltung) beantragt werden.

Einreise mit Haustieren

Für Katzen, Hunde und Vögel wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftlands benötigt, das höchstens 10 Tage vor Abreise ausgestellt wurde (bei Anreise über die USA: höchstens 15 Tage). Zusätzlich wird für Katzen und Hunde ein Zertifikat über eine Tollwutimpfung verlangt, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Ankunft durchgeführt wurde, sowie der Nachweis einer Behandlung gegen interne und externe Parasiten.

Anmerkung: Die Einfuhr von Papageien ist verboten.

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