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Reisepass/Visum China (Volksrepublik) Macau

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Hongkong (VR China), die mit einem Hongkong Identitätsausweis (Hong Kong Identity Card - HKIC) einreisen können.



Der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild für Kinder unter 12 Jahren oder eigener Reisepass. Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, wenn sie neben dem Reisepass gültige Rück-/Weiterreisetickets und ausreichende Geldmittel nachweisen können: (a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von max. 90 Tagen (Großbritannien für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten);

(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen. Für viele hier nicht genannte Nationalitäten besteht die Möglichkeit, ein Visum bei der Einreise zu erhalten

Visaarten

Touristenvisum (Individual-, Familien-, Gruppenvisum) und Geschäftsvisum.

Visagebühren

Visum bei der Einreise: 100 MOP$ (Kinder unter 12 Jahren: 50 MOP$).



Andere Visumarten: s. Volksrepublik China.

Gültigkeitsdauer

S. Volksrepublik China.

Antragstellung

Visa werden von den konsularischen Vertretungen Chinas (s. China) oder bei der Ankunft in Macau ausgestellt. Besucher von China und Hongkong benötigen kein separates Visum für Macau.

Antragstellung

Visum bei der Einreise

(Macau Ferry Terminal oder Macau International Airport)

(a) Reisepass, der mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.

(b) Weiterreise- oder Rückflugticket.

(c) ausreichende Geldmittel (mind. 5.000 MOP$ Pro Tag).

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen Chinas.

Bearbeitungszeit

Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (mindestens über 5.000 MOP$ pro Tag und Person) verfügen.

Dokumente bei der Einreise

(a) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.

(b) Rück-/Weiterreisetickets.

(c) Ausreichende Geldmittel. Bei Beantragung eines Visums im Herkunftsland sind die genauen Antragsunterlagen im Einzelfall bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen. Achtung: Bei Rück- oder Weiterreise nach China ist ein Visum zur ein- oder mehrmaligen Einreise erforderlich.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist vor Ort bei der Public Security Police Force (Praceta de 1 Outubro, Edf. Comforseg, Macau, Tel. (+853) 28 78 08 26) möglich. Auch längere Aufenthalte (bis maximal 1 Jahr), sowie Visa zur Familienzusammenführung können nach Einreise, innerhalb der zunächst gewährten 90-Tage-Frist, beim China Travel Service (Avenida Rodrigo Rodriques, No. 223-225, Edificio Nam Kuong, Macau, Tel. (+853) 28 70 08 88, Internet: www.cts.com.no) beantragt werden. Es ist außerdem möglich, Anträge im Vorfeld an die chinesische Botschaft zu richten.

Einreise mit Haustieren



Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt. Die letzte Tollwutimpfung muss mindestens 14 Tage vor Abreise vorgenommen worden sein, darf aber nicht mehr als 1 Jahr zurückliegen. Katzen müssen außerdem gegen Panleukopenie (Katzenstaupe) geimpft worden sein Katzen und Hunde im Alter von unter 2 Monaten dürfen nicht eingeführt werden.

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