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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Bermuda
Länder Informationen Bermuda
Bermuda Allgemein |
Sozialprofil |
Flug gesucht? Flüge Bermuda
;Reisepass/Visum Bermuda
Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: 1/2 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Ja Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Hinweis
Ein Rück- oder Weiterflugticket für ein Land, in das man legal einreisen darf, muss vorgelegt werden. Wer beabsichtigt, die Heimreise über ein Drittland anzutreten, für das ein Visum erforderlich ist, muss sich dieses vor der Einreise nach Bermuda besorgen. Dies ist insbesondere bei An- und Abreise über die USA zu beachten (ESTA-Genehmigung oder Visum).
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass (bei An-/Abreise über die USA: visumfreie Durchreise nur mit eigenem EU-Reisepass. Minderjährige mit Kinderreisepass benötigen ein Visum für die Durchreise.).
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die in Begleitung eines Erwachsenen reisen, der nicht ihr Sorgesberechtigter ist, müssen eine Genehmigung ihrer Eltern-/Sorgeberechtigten mit sich führen, dass sie mit diesem Erwachsenen reisen dürfen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die in Begleitung eines Erwachsenen reisen, der nicht ihr Sorgesberechtigter ist, müssen eine Genehmigung ihrer Eltern-/Sorgeberechtigten mit sich führen, dass sie mit diesem Erwachsenen reisen dürfen.
Visum
Nicht erforderlich für Aufenthalte von bis zu 21 Tagen (Verlängerung vor Ort möglich) für EU-Bürger und Schweizer ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht jedoch u. a. für Staatsangehörige von Bulgarien, Rumänien und der Türkei).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die den Flughafen nicht verlassen und innerhalb von 5 Std. mit demselben Flugzeug oder dem nächsten Flug weiterreisen und bestätigte Weiterflugtickets vorweisen, benötigen kein Transitvisum ([2] Ausnahmen: Staatsangehörige Bulgariens, Rumäniens und der Türkei benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.)
Visaarten
Touristen- und Transitvisum.
Visagebühren
Die Gebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz besitzen.
Deutschland, Österreich und Schweiz:
90 (ein- und mehrmalige Einreise, bis 6 Monate gültig),
315 (mehrmalige Einreise, 1-2 Jahre gültig),
580 (mehrmalige Einreise, 5 Jahre gültig),
835 (mehrmalige Einreise, 10 Jahre gültig).
Transitvisum: 60
90 (ein- und mehrmalige Einreise, bis 6 Monate gültig),
315 (mehrmalige Einreise, 1-2 Jahre gültig),
580 (mehrmalige Einreise, 5 Jahre gültig),
835 (mehrmalige Einreise, 10 Jahre gültig).
Transitvisum: 60
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich ja nach Reisezweck und Nationalität.
Antragstellung
Zunächst ist ein Online-Antrag auszudrucken und auszufüllen (Internet: www.visa4uk.fco.gov.uk). Danach wird über die Internetseite www.visainfoservices.com ein persönlicher Termin für die Beantragung des Visums vereinbart. Postalische Antragstellung ist nicht möglich.
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular VAF-5.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, mit mindestens einer freien Seite.
(c) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(d) Gebühr (Nachweis über online erfolgte Bezahlung).
(e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Hin- und Rückreise.
(f) Geschäftsreisen: Schreiben des Gastgebers.
(g) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich, der noch mindestens zwei Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.
(h) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankbescheinigung, Bescheinigung des Reisebüros bei Pauschalreise, Einladungsschreiben der Verwandten oder Freunde bei Privatbesuch).
(i) Ein von der Deutschen Post frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, mit mindestens einer freien Seite.
(c) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(d) Gebühr (Nachweis über online erfolgte Bezahlung).
(e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Hin- und Rückreise.
(f) Geschäftsreisen: Schreiben des Gastgebers.
(g) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich, der noch mindestens zwei Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.
(h) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankbescheinigung, Bescheinigung des Reisebüros bei Pauschalreise, Einladungsschreiben der Verwandten oder Freunde bei Privatbesuch).
(i) Ein von der Deutschen Post frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge und Anfragen an das Department of Immigration, Government Adminstration Building, 30 Parliament Street, Hamilton HM 12. Postanschrift: PO Box HM 1364, Hamilton HM FX. (Tel: 295 51 51. Internet: www.immigration.gov.bm).
Bearbeitungszeit
Ab dem persönlichen Termin der Visumbeantragung i. d. R. 2 Wochen; bis zu 3 Wochen bei zusätzlichem Interview oder nachzureichenden Unterlagen. Langzeitvisa i. d. R. bis zu 12 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Dokumente bei der Einreise
(a) Rück- oder Weiterreiseticket
(b) Ggf. Visa für Drittländer.
(c) Unterkunftsnachweis.
(d) Ausreichende Geldmittel.
(b) Ggf. Visa für Drittländer.
(c) Unterkunftsnachweis.
(d) Ausreichende Geldmittel.
Verlängerung des Aufenthalts
Verlängerungen müssen vor Ort beim Department of Immigration beantragt werden (s. Aufenthaltsgenehmigung).
Einreise mit Haustieren
Hunde und Katzen müssen mit einem im Hals implantierten Mikrochip gekennzeichnet sein und benötigen bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis, das das Tier eindeutig beschreibt und maximal 10 Tage alt ist.
Das Tier muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein und darf innerhalb der letzten 6 Monate nicht in einem Gebiet mit Tollwut gewesen sein. Das Tier muss ab einem Alter von 3 Monaten mindestens 1 Monat und maximal 12 Monate vor der Einreise mit einem in den USA anerkannten Impfstoff gegen Tollwut geimpft worden sein. Ausgenommen von der Impfvorschrift gegen Tollwut sind Tiere, die direkt aus den folgenden Ländern nach Bermuda verbracht werden: Australien, Großbritannien, Irland, Jamaika und Neuseeland.
Für Hunde und Katzen aus allen Ländern wird eine Bescheinigung benötigt, die bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, in dem in den vergangenen 30 Tagen kein Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten ist. Für Hunde, die länger als 28 Tage in Bermuda bleiben, wird eine Genehmigung vom Ministerium für Umweltschutz in Paget benötigt.
Rechtzeitig vor der Einreise muss eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden. Antragsformulare sind bei den Fremdenverkehrsämtern von Bermuda im Ausland erhältlich (s. Kontaktadressen). Ausgestellt wird der Antrag vom Animal Husbandry Office, Department of Environmental Protection, PO Box HM 834, Hamilton HM CX, Bermuda, Tel: (441) 236 42 01).
Das Tier muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein und darf innerhalb der letzten 6 Monate nicht in einem Gebiet mit Tollwut gewesen sein. Das Tier muss ab einem Alter von 3 Monaten mindestens 1 Monat und maximal 12 Monate vor der Einreise mit einem in den USA anerkannten Impfstoff gegen Tollwut geimpft worden sein. Ausgenommen von der Impfvorschrift gegen Tollwut sind Tiere, die direkt aus den folgenden Ländern nach Bermuda verbracht werden: Australien, Großbritannien, Irland, Jamaika und Neuseeland.
Für Hunde und Katzen aus allen Ländern wird eine Bescheinigung benötigt, die bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, in dem in den vergangenen 30 Tagen kein Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten ist. Für Hunde, die länger als 28 Tage in Bermuda bleiben, wird eine Genehmigung vom Ministerium für Umweltschutz in Paget benötigt.
Rechtzeitig vor der Einreise muss eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden. Antragsformulare sind bei den Fremdenverkehrsämtern von Bermuda im Ausland erhältlich (s. Kontaktadressen). Ausgestellt wird der Antrag vom Animal Husbandry Office, Department of Environmental Protection, PO Box HM 834, Hamilton HM CX, Bermuda, Tel: (441) 236 42 01).
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