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Reisepass/Visum Oman

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.



Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.



Schweizer:
Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder. Visum bei der Einreise:

U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können an allen Grenzübergangsstellen von Oman ein Visum für 20 Rial (ca. 37 ) für einen Aufenthalt von 1 Monat erwerben: EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Hinweis: Inhaber eines Visums von Oman oder Katar sind berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von einem in den anderen Staat erfolgt. Bei Einreise aus Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum oder einen Einreisestempel des Emirats Dubai enthält.

Transit

Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Std. weiterreisen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise. Die Gebühr beträgt 5 Rial (ca. 9 ).

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Visagebühren

Deutschland, Österreich Touristen- und Geschäftsvisum: Einfachvisum: 100 (Touristen- und Geschäftsvisum);

Mehrfachvisum: 250 (nur Geschäftsvisum). Schweiz Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).


Gültigkeitsdauer

Visum bei der Einreise: 1 Monat.



Vorab ausgestelltes Einfachvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Wochen.



Vorab ausgestelltes Mehrfachvisum: Ersteinreise muss innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum erfolgen, Gesamtgültigkeit ab Ausstellungsdatum 6 Monate, je maximal 3 Wochen Aufenthalt (zwischen jedem Aufenthalt müssen mind. 3 Wochen liegen).

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Die Anträge werden nach Maskat weitergeleitet.

Antragstellung

(a) Online ausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular (Internetseite: http://www.rop.gov.om/visa/english/onlineservices_VisaApplication.aspx).

(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Geschäftsvisum zur mehrmaligen Einreise: mindestens 1 Jahr) und mind. 1 leere Seite enthält.

(c) Gebühr (per Verrechnungsscheck, kein Bargeld).

(d) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag. Geschäftsvisum zusätzlich:

(e) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme. Unterlagen für ein Visum bei der Einreise

(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.

(c) Ausreichende Geldmittel.

Bearbeitungszeit

1-2 Tage (Schengen-Länder) bzw mind. 2 Wochen (Nicht-Schengen-Länder).

Einreisebeschränkungen

Reisende, die bei der Ankunft weder im Besitz eines Visums noch eines No Objection Certificates (NOC) sind, wird die Einreise verweigert. NOCs werden beim Royal Oman Police Immigration Department ausgestellt.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets, evl. Visa für Drittländer.

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