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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Katar
Länder Informationen Katar
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;Reisepass/Visum Katar
Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Ja Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Ja / 1 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Ja Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Ja Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Ja Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass. Der Kinderreisepass berechtigt nur zur Einreise mit vorab besorgtem Visum.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind lediglich Staatsbürger von Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Visum bei der Einreise:
Ein Touristen- oder Geschäftsvisum kann bei der Einreise nach Katar an allen Grenzübergängen und am Flughafen Doha erteilt werden. Es berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen. Eine Verlängerung für 1 Monat ist möglich. In diesem Fall muss der Verlängerungsantrag vor Ort vor Ablauf der ersten 30 Tage gestellt werden. U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise ein Visum:
EU-Länder und Schweiz. ([1] Ausnahmen: Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern benötigen ein vorab zu besorgendes Visum.)
Visumgenehmigung per Internet: Ein Visum kann auch vor der Abreise über die Internetseite der Regierung von Katar (www.gov.qa) beantragt werden. Zunächst muss sich der Reisende registrieren und kann dann sein Antragsformular direkt ausfüllen. Nach Zahlung der Gebühr per Kreditkarte (jedoch nicht American Express) erhält er ein Visumdokument per E-Mail, das er ausgedruckt am Flughafen vorlegen kann. Dort wird das eigentliche Visum ausgestellt.
Visum bei der Einreise:
Ein Touristen- oder Geschäftsvisum kann bei der Einreise nach Katar an allen Grenzübergängen und am Flughafen Doha erteilt werden. Es berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen. Eine Verlängerung für 1 Monat ist möglich. In diesem Fall muss der Verlängerungsantrag vor Ort vor Ablauf der ersten 30 Tage gestellt werden. U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise ein Visum:
EU-Länder und Schweiz. ([1] Ausnahmen: Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern benötigen ein vorab zu besorgendes Visum.)
Visumgenehmigung per Internet: Ein Visum kann auch vor der Abreise über die Internetseite der Regierung von Katar (www.gov.qa) beantragt werden. Zunächst muss sich der Reisende registrieren und kann dann sein Antragsformular direkt ausfüllen. Nach Zahlung der Gebühr per Kreditkarte (jedoch nicht American Express) erhält er ein Visumdokument per E-Mail, das er ausgedruckt am Flughafen vorlegen kann. Dort wird das eigentliche Visum ausgestellt.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über Sitzplatzreservierung verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
100 QR (derzeit ca. 19,50 bzw. ca. 23 CHF) bei der Einreise am Flughafen, zahlbar nur mit Kreditkarte (außer American Express). Weitere Informationen von der Botschaft (s. Kontaktadressen).
100 QR (derzeit ca. 19,50 bzw. ca. 23 CHF) bei der Einreise am Flughafen, zahlbar nur mit Kreditkarte (außer American Express). Weitere Informationen von der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Die folgenden Unterlagen sind am Flughafen vorzulegen, wenn eine Visumgenehmigung per E-Mail vorliegt:
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) Visumgenehmigung.
(c) Rück- oder Weiterreiseticket. Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreiseticket und -dokumente.
(c) Unterkunftsnachweis in Katar (z. B. Hotelvoucher).
(d) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (mindestens 1.400 US$).
(e) Gebühr.
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) Visumgenehmigung.
(c) Rück- oder Weiterreiseticket. Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreiseticket und -dokumente.
(c) Unterkunftsnachweis in Katar (z. B. Hotelvoucher).
(d) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (mindestens 1.400 US$).
(e) Gebühr.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mindestens 1.400 US$ oder international gültige Kreditkarten, jedoch nicht American Express).
Meldepflicht
Wer sich länger als 1 Monat im Land aufhalten will, muss vor Ablauf dieser Frist vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit) bzw. eine bis zu 3-monatige Verlängerung seines Visums beantragen (benötigt wird u.a. ein aus dem Heimatland mitzubringendes polizeiliches Führungszeugnis).
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