» Länder Übersicht  » Reisepass & Visum Jemen

Länder Informationen Jemen



Jemen Allgemein
Reisewarnungen
Kontaktadressen
Klima Jemen
Reisepass / Visum

Gesundheit
Feiertage
Unterkunft
Geld
Duty Free

Sozialprofil
Wirtschaftsprofil
Reiseverkehr International
Reiseverkehr National
Regionen & Urlaubsorte

Flug gesucht? Flüge Jemen

;

Reisepass/Visum Jemen

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.



Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.



Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.

Visum

Erforderlich u. a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum (einmalige Einreise).

Visagebühren

Einmalige Einreise: 40 (3 Monate gültig)



(bei Auslandsschecks zusätzlich 15 Bankgebühren und 8 Porto).

Gültigkeitsdauer

3 Monate ab Ausstellungsdatum, berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat (Verlängerung ist möglich).

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

(a) 1 Antragsformular.

(b) 1 Passfoto.

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.

(d) Gebühren.

(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(f) Gebühr (in bar bei persönlicher Antragstellung, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg) Touristenvisum zusätzlich:

(g) Genehmigung des Innenministeriums, die durch den Reiseveranstalter beantragt wird. Geschäftsvisum zusätzlich:

(h) Entsendungsschreiben der Firma mit allen relevanten Daten.

(i) Einladungsschreiben der jemenitischen Firma (ausgestellt vom zuständigen Ministerium). Bei postalischer Antragstellung muss ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.

Bearbeitungszeit

1-2 Wochen.

Einreisebeschränkungen

Die Regierung verweigert u.a. folgenden Personen die Ein- und Durchreise:

Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (Zweitpass erforderlich).


Impfungen

Informationen zu Gesundheitstests und internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise.




Ausreiseerlaubnis

Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.

XML Fehler: Invalid character645