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Reisepass/Visum Iran

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:



Türkei.



Visum bei der Einreise:

Staatsangehörige der folgenden Länder können in den Flughäfen Chah-Bahar, Gheshm, Kish, Tabriz, Teheran, Mashad und Shiraz nach Antragstellung bei der Einreise ein 14-tägiges Touristenvisum erhalten. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Rückflugticket, 1 Passfoto (Frauen mit Kopftuch), ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: 50 US$, für jeden im Pass eingetragenen Begleiter 10 US$:

EU-Länder und Schweiz, (Ausnahmen: Ein vorab besorgtes Visum benötigen Staatsbürger von Großbritannien.);



Geschäftsleute können für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Teheran erhalten. Kosten: 30 US$. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise im Original und in Kopie vorzulegen ist, sowie 1 gültiger Reisepass, 2 Passbilder und ein Rückflugticket. Wenn möglich, sollte auch eine Hotelbuchungsbestätigung mitgeführt werden.



Achtung: Von der Beantragung eines Visums am Flughafen wird aus mehreren Gründen dringend abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und in letzter Zeit sind Zurückweisungen und andere Unannehmlichkeiten vorgekommen. Reisenden, die kein vorab besorgtes Visum besitzen, sollten unbedingt nur mit einer vor der Reise im Internet eingeholten Bestätigung ("pre-arrival eVisa confirmation", Internet: www.mfa.gov.ir) reisen, mit der sie nach der Einreise ein Flughafenvisum erhalten. Eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft vor der Reise ist dringend empfohlen. Aktueller Hinweis: Aufgrund derzeit auftretender technischer Probleme bei der Ausstellung der pre-arrival eVisa confirmation sollten Reisende rechtzeitig ein herkömmliches Visum bei der Botschaft einholen. Journalisten, Kameramänner und Fotografen benötigen immer ein vorab besorgtes Visum.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen und Tickets für die Weiterreise nachweisen können, brauchen kein Transitvisum. Das Transitvisum kann bei der Ankunft gegen eine Gebühr von 40 US$ bezogen werden.

Visaarten

U.a. Einreisevisum (u.a. für Geschäftsreisende), Touristen- und Transitvisa.

Visagebühren

Die angegeben Gebühren gelten für alle Staatsbürger der Länder, die am Schengener Abkommen teilnehmen, für vorab beantragte Visa: Antragstellung in Berlin: Touristenvisum: 50 .

Geschäfts-/Einreisevisum (einmalige Einreise): 60 .

Geschäfts-/Einreisevisum (zweimalige Einreise): 80 .

Geschäfts-/Einreisevisum (mehrmalige Einreise): 100 (3 Monate gültig), 140 (6 Monate gültig), 200 (12 Monate gültig). Transitvisum: 40 . Expressbearbeitung: Visumgebühr + 50 %. Bei Antragstellung in anderen konsularischen Vertretungen (Frankfurt, Hamburg, München) gelten abweichende Gebühren.

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: Bis zu 3 Monate, Aufenthaltsdauer 1-3 Monate. Geschäfts-/Einreisevisum: unterschiedlich. Transitvisum: Bis zu 5 Tage.

Antragstellung

Persönlich oder über die Reisegesellschaft beim Konsulat oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).



Das so genannte Pre-arrival eVisa kann auf der Internetseite www.mfa.gov.ir eingeholt werden.

Antragstellung

Touristenvisum:

(a) 1 Antragsformular und 1 Zusatzformular (in Frankfurt: Kopie des dreiseitigen Formulars Form 1).

(b) 1 bis 2 aktuelle Passfotos in Farbe.

(c) Reisepass (Original) und Kopie, der bei der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig ist und zwei freie, gegenüberliegende Seiten enthält.

(d) Bestätigung der Einzahlung der Visumgebühren (Überweisung oder ec-Karte).

(e) Referenznummer der Einladung, die vom Reisebüro bereitgestellt wird.

(f) Ggf. Kopie des Flugtickets. Geschäftsvisum:

(a)-(d).

(g) Form 1 und 2 des iranischen Außenministeriums (Internet: www.mfa.gov.ir), die vom iranischen Geschäftspartner ausgefüllt direkt an das Konsulat (Form 1) und an die entsendende Firma (Form 2) geschickt werden müssen. Die entsendende Firma muss Form 2 mit den anderen Antragsunterlagen im Konsulat einreichen.

(h) Entsendungsschreiben der Firma mit Reisegrund und -dauer, vollständigen Angaben zum Geschäftspartner im Iran und Bestätigung der Kostenübernahme.

In manchen Fällen wird eine Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise erfordert. Antragstellung in Frankfurt: Nichtdeutsche Antragsteller benötigen einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland oder eine aktuelle Meldebescheinigung. Zusätzlich beizulegen ist dem Antrag entweder der Nachweis einer im Iran gültigen Unfall- und Krankenversicherung, abgeschlossen bei einer internationalen oder iranischen Versicherungsgesellschaft, oder eine Verpflichtungserklärung des Reisenden, bei Grenzübertritt am iranischen Flughafen bei einer iranischen Versicherungsgesellschaft eine Unfall- und Krankenversicherung abzuschließen. Ohne Versicherung bzw. Verpflichtungserklärung ist keine Visumbeantragung möglich. Genaue Informationen erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. Der postalischen Formularbestellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag erforderlich.

Aufenthaltsgenehmigung

Wer sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag muss innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise an das Polizeipräsidium oder an das Außenministerium gestellt werden.

Bearbeitungszeit

Persönliche Beantragung: In der Regel 1-2 Wochen. Da manche Visa vom Außenministerium in Teheran bestätigt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 2 Monate dauern.

Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Iran verweigert u.a. den folgenden Personengruppen die Einreise:



(a) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen (Tschador oder Kopftuch sowie langer, nicht taillierter Mantel in zurückhaltender Farbe, blickdichte dunkle Strümpfe oder lange Hosen sowie geschlossene Schuhe).

(b) Reisenden, in deren Reisepass sich entweder ein israelisches Visum oder ein israelischer Einreisestempel befindet.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Alle Einreisende (außer Iraner) müssen sich innerhalb von 8 Tagen beim Polizeipräsidium melden. Bei Hotelübernachtung übernimmt dies i. d. R. das Hotel.

Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets.

(b) Ausreichende Geldmittel.

(c) Empfohlen: mehrere Kopien der wichtigsten Reisepassseiten sowie mehrere Passfotos, die evtl. im Iran benötigt werden (Im Iran muss Kontakt mit Ausländern, z.B. von Hotels oder Behörden, nachweisbar sein. Dazu werden Passfotos und Kopien des Reisepasses benötigt.).

(d) Bei Geschäftsreisen dringend empfohlen: zusätzlich zum Visum eine Kopie des Einladungsschreibens aus dem Iran sowie eine Hotelbuchungsbestätigung oder die korrekte Aufenthaltsadresse.

Verlängerung des Aufenthalts

Verlängerungsanträge an das Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums. Über die Gültigkeitsdauer sowie die Dauer des Aufenthaltes wird von Fall zu Fall entschieden.

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