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Reisepass/Visum Mexiko

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: 1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: 1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: 1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: 1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: 2
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Hinweis

Advanced Passenger Information System (Apis):

Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.

Reisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen, ob die Daten vorab oder beim Check-in erfasst werden.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. So benötigen Kinder und Jugendliche eine eigene Touristenkarte und müssen zusätzlich in der Touristenkarte der begleitenden Mutter oder des Vaters erwähnt sein. Minderjährige, die allein oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern mitführen, sie ist jedoch empfohlen. Auskunft erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Personen, die im Besitz einer Touristenkarte oder eines anderen Dokumentes sind, das ein Visum ersetzt. Staatsangehörige vieler Länder benötigen zusätzlich zum Visum eine Touristenkarte. Eine vollständige Liste sind bei den Botschaften und Konsulaten erhältlich.



Touristenkarte (FMM - Forma Migratoria Mltiple):

Wird nur Touristen und Geschäftsreisenden erteilt, aber nicht Reisenden ausgestellt, die in Mexiko eine Arbeit suchen und aufnehmen oder anderweitig, auch unentgeltlich, tätig werden wollen. Die Touristenkarte wird oft nur für 30 oder 90 Tage ausgestellt, kann jedoch grundsätzlich für bis zu 180 Tage ausgestellt werden. Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte daher bei der Einreise die Gültigkeitsdauer beachtet und ggf. reklamiert werden. Die Touristenkarte FMM ist von den mexikanischen Konsulaten, der Fluggesellschaft bzw. am Grenzübergang kostenlos erhältlich, sie muss bei der Einreise abgestempelt werden. Die Einwanderungsbehörden behalten sich das Recht vor, Nachweise darüber zu verlangen, dass der Aufenthalt nur touristischen Zwecken dient oder im Rahmen einer Geschäftsreise liegt und dass ausreichende Geldmittel vorhanden sind.



Achtung: Die Touristenkarte muss während des gesamten Aufenthalts aufbewahrt, immer mitgeführt und bei der Ausreise vorgelegt werden.



Touristenkarten können u.a. von Staatsbürgern der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder beantragt werden: [1] EU-Länder und Schweiz (für touristische Aufenthalte von bis zu 180 Tagen). [2] Staatsangehörige der Türkei, die einen gültigen, unbefristeten Aufenthaltstitel für ein Schengen-Land und einen bei der Einreise mind. 6 Monate gültigen Reisepass besitzen. Besondere Aufenthaltsgenehmigungen sind für humanitäre Helfer und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Auskunft erteilen die Botschaften und das Instituto Nacional de Migracin (Internet: www.inm.gob.mx).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschlussflug weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisetickets verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Visagebühren

Je nach Nationalität unterschiedlich; Gebühren ändern sich monatlich, da wechselkursgebunden. Man sollte sich rechtzeitig nach dem aktuellen Stand erkundigen.

Gültigkeitsdauer

Touristenkarten: Die Aufenthaltsdauer ist auf jeder Karte angegeben (Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 180 Tage bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums in Mexiko). Die Karte ist nur für die einmalige Einreise gültig.



Geschäftsreise- und Technikervisum: Bis zu 1 Jahr mit mehrfacher Einreise. Weitere Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen.

Antragstellung

Konsulate oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Touristenvisum

(a) 1 Antragsformular mit Fingerabdrücken.

(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe (kein biometrisches Passfoto).

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, sowie Kopien aller Seiten, die Einträge enthalten. Muss noch mindestens eine freie Seite enthalten.

(d) Nachweis ausreichender Geldmittel (Lohn/Gehalt von mindestens 1.000 monatlich).

(e) Ggf. Heiratsurkunde.

(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Überweisung mit Beleg, je nach Konsulat).

(g) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A4). Für Geschäfts- und Technikervisa sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen). Hinweis zu Arbeitsvisa: Antragsteller von Arbeitsvisa müssen persönlich vorsprechen, wenn sie über eine den Antragsunterlagen beiliegende Genehmigungsnummer verfügen. Das mexikanische Konsulat in Frankfurt/M. empfängt zur Antragsannahme jedoch nur Personen mit einem vorab vereinbarten Termin. Touristenkarte

(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(b) Rück-/Weiterreisetickets.

(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen sind von der Botschaft erhältlich.

Bearbeitungszeit

Visa: Meist ca. 10 Tage, im Sommer z. T. bis zu 3 Wochen. Ist eine Einreisegenehmigung des mexikanischen Innenministeriums notwendig, bis zu 6 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Einreise mit Haustieren

Für alle Tiere wird bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis verlangt, das max. 3 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Zusätzlich ist für Katzen und Hunde, die älter als 3 Monate sind, ein vom mexikanischen Konsulat beglaubigtes Impfzertifikat gegen Tollwut erforderlich, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 15 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate for Abreise erfolgt ist. Auskunft erteilen die Botschaften und SENASICA (Internet: www.senasica.gob.mx)

Für Vögel und alle anderen Tiere wird eine Einfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums benötigt.

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