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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Turks und Caicos Inseln
Länder Informationen Turks und Caicos Inseln
Flug gesucht? Flüge Turks und Caicos Inseln
;Reisepass/Visum Turks und Caicos Inseln
Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Hinweis
Da sich die Visabestimmungen bisweilen ändern, ist es ratsam, sich vor der Abreise nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen. Einzelheiten von den zuständigen britischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Die Gebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz besitzen.
Deutschland, Österreich und Schweiz:
88 (ein- und mehrmalige Einreise, bis 6 Monate gültig),
306 (mehrmalige Einreise, 1-2 Jahre gültig),
563 (mehrmalige Einreise, 5 Jahre gültig),
813 (mehrmalige Einreise, 10 Jahre gültig).
Transitvisum: 60 .
88 (ein- und mehrmalige Einreise, bis 6 Monate gültig),
306 (mehrmalige Einreise, 1-2 Jahre gültig),
563 (mehrmalige Einreise, 5 Jahre gültig),
813 (mehrmalige Einreise, 10 Jahre gültig).
Transitvisum: 60 .
Gültigkeitsdauer
s. Visagebühren.
Antragstellung
Zunächst ist ein Online-Antrag auszudrucken und auszufüllen (Internet: www.visa4uk.fco.gov.uk). Danach wird über die Internetseite www.visainfoservices.com ein persönlicher Termin für die Beantragung des Visums vereinbart. Postalische Antragstellung ist nicht möglich.
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular VAF-5.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, mit mindestens einer freien Seite.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich (mind. 2 Monate Gültigkeit über Rückreisedatum hinaus).
(e) Nachweis der Unterbringung, z. B. in Form einer schriftlichen Einladung des Gastgebers, oder andere Belege, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller in der Lage ist, selbst seine Unterkunft zu unterhalten.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel bzw. über die Finanzierung des Aufenthalts (z. B. aktueller Kontoauszug, Gehaltsabrechnungen, Kreditkarte oder Sparbuch; Bescheinigung des Reisebüros über bezahlte Pauschalreise; Einladungsschreiben von Verwandten/Freunden).
(g) frankierter Einschreiben-Rückumschlag (Deutsche Post, DIN A4) für die Zustellung des visierten Reisepasses.
(h) Nachweis über per Internet bezahlte Visumgebühr. Weitere Unterlagen sind möglicherweise erforderlich.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, mit mindestens einer freien Seite.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich (mind. 2 Monate Gültigkeit über Rückreisedatum hinaus).
(e) Nachweis der Unterbringung, z. B. in Form einer schriftlichen Einladung des Gastgebers, oder andere Belege, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller in der Lage ist, selbst seine Unterkunft zu unterhalten.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel bzw. über die Finanzierung des Aufenthalts (z. B. aktueller Kontoauszug, Gehaltsabrechnungen, Kreditkarte oder Sparbuch; Bescheinigung des Reisebüros über bezahlte Pauschalreise; Einladungsschreiben von Verwandten/Freunden).
(g) frankierter Einschreiben-Rückumschlag (Deutsche Post, DIN A4) für die Zustellung des visierten Reisepasses.
(h) Nachweis über per Internet bezahlte Visumgebühr. Weitere Unterlagen sind möglicherweise erforderlich.
Aufenthaltsgenehmigung
Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen beim Chief Immigration Officer, Immigration Department, Government Buildings, Grand Turk.
Bearbeitungszeit
Ab dem persönlichen Termin der Visumbeantragung i.d.R. 2 Wochen; bis zu 3 Wochen bei zusätzlichem Interview oder nachzureichenden Unterlagen. Langzeitvisa i.d.R. bis zu 12 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Dokumente bei der Einreise
(a) Rück- oder Weiterreiseticket
(b) Ggf. Visa für Drittländer.
(b) Ggf. Visa für Drittländer.
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