» Länder Übersicht  » Reisepass & Visum Trinidad und Tobago

Länder Informationen Trinidad und Tobago



Trinidad und Tobago Allgemein
Reisewarnungen
Kontaktadressen
Klima Trinidad und Tobago
Reisepass / Visum

Gesundheit
Feiertage
Unterkunft
Geld
Duty Free

Sozialprofil
Wirtschaftsprofil
Reiseverkehr International
Reiseverkehr National
Regionen & Urlaubsorte

Flug gesucht? Flüge Trinidad und Tobago

;

Reisepass/Visum Trinidad und Tobago

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie als Touristen einreisen:



(a) EU-Länder und die Schweiz für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Ausnahmen: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);

(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Visagebühren

Deutschland

Touristen- und Geschäftsvisum: 30 .

Die Visumgebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.



Österreich, Schweiz

Touristen- und Geschäftsvisum: 10 CHF.

Die Visumgebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben.

Hinzu kommen Postgebühren in Höhe von 5 CHF (Anträge innerhalb der Schweiz) bzw. 9 CHF (Anträge aus Deutschland und Österreich).

Gültigkeitsdauer

3 Monate.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch mindestens 2 Wochen vor Abreise beim Honorarkonsulat bzw. bei der Ständigen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

(a) 2 Antragsformulare.

(b) 2 aktuelle Passfotos.

(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.

(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).

(e) Nachweis eines Rück- oder Weiterreisetickets.

(f) Hotelbuchungsnachweis oder Einladung.

(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.

(i) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die Honorarkonsulate oder die Ständige Vertretung (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers, im Allg. mindestens 14 Tage.

Ausreichende Geldmittel

Bei der Einreise müssen ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise sowie ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts vorgelegt werden können.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Einreise mit Haustieren

Haustiere müssen für mindestens 6 Monate in Quarantäne. Ausnahmen sind Hunde und Katzen, die direkt aus Anguilla, Antigua, Barbados, Großbritannien, Irland (Rep.), Jamaika, St. Kitts-Nevis oder St. Vincent kommen.



Für alle Haustiere aus allen Ländern muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Director of Agriculture, St. Clair in Trinidad beantragt werden. Außerdem muss ein amtliches Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat vorliegen. Mindestens 24 Std. vor der Ankunft muss die Fluggesellschaft den Transport ankündigen.

Es ist ratsam, die Einfuhrbestimmungen im Einzelfall bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen (s. Kontaktadressen).

XML Fehler: Undeclared entity warning528