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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Trinidad und Tobago
Länder Informationen Trinidad und Tobago
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;Reisepass/Visum Trinidad und Tobago
Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie als Touristen einreisen:
(a) EU-Länder und die Schweiz für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Ausnahmen: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);
(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
(a) EU-Länder und die Schweiz für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Ausnahmen: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);
(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland
Touristen- und Geschäftsvisum: 30 .
Die Visumgebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 10 CHF.
Die Visumgebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben.
Hinzu kommen Postgebühren in Höhe von 5 CHF (Anträge innerhalb der Schweiz) bzw. 9 CHF (Anträge aus Deutschland und Österreich).
Touristen- und Geschäftsvisum: 30 .
Die Visumgebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 10 CHF.
Die Visumgebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben.
Hinzu kommen Postgebühren in Höhe von 5 CHF (Anträge innerhalb der Schweiz) bzw. 9 CHF (Anträge aus Deutschland und Österreich).
Gültigkeitsdauer
3 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch mindestens 2 Wochen vor Abreise beim Honorarkonsulat bzw. bei der Ständigen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(e) Nachweis eines Rück- oder Weiterreisetickets.
(f) Hotelbuchungsnachweis oder Einladung.
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
(i) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(e) Nachweis eines Rück- oder Weiterreisetickets.
(f) Hotelbuchungsnachweis oder Einladung.
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
(i) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die Honorarkonsulate oder die Ständige Vertretung (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers, im Allg. mindestens 14 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Bei der Einreise müssen ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise sowie ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts vorgelegt werden können.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Haustiere müssen für mindestens 6 Monate in Quarantäne. Ausnahmen sind Hunde und Katzen, die direkt aus Anguilla, Antigua, Barbados, Großbritannien, Irland (Rep.), Jamaika, St. Kitts-Nevis oder St. Vincent kommen.
Für alle Haustiere aus allen Ländern muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Director of Agriculture, St. Clair in Trinidad beantragt werden. Außerdem muss ein amtliches Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat vorliegen. Mindestens 24 Std. vor der Ankunft muss die Fluggesellschaft den Transport ankündigen.
Es ist ratsam, die Einfuhrbestimmungen im Einzelfall bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen (s. Kontaktadressen).
Für alle Haustiere aus allen Ländern muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Director of Agriculture, St. Clair in Trinidad beantragt werden. Außerdem muss ein amtliches Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat vorliegen. Mindestens 24 Std. vor der Ankunft muss die Fluggesellschaft den Transport ankündigen.
Es ist ratsam, die Einfuhrbestimmungen im Einzelfall bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen (s. Kontaktadressen).
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