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Reisepass/Visum Cayman Inseln

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass (Achtung: Bei An- und Abreise über die USA berechtigt nur ein eigener Reisepass mit ESTA-Genehmigung zur visumfreien Durchreise. Mit Kinderreisepass ist ein Transitvisum erforderlich.). Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen (Verlängerung vor Ort um bis zu 6 Monate möglich): EU-Länder und Schweiz.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschlussflug weiterreisen, über bestätigte Flugtickets sowie über die erforderlichen Reisedokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.



Hinweis: U.a. türkische Staatsangehörige benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.

Visaarten

Touristen-, Studenten-, Geschäfts- und Transitvisa.

Visagebühren

Deutschland, Österreich und Schweiz:

90 (ein- und mehrmalige Einreise, bis 6 Monate gültig),

315 (mehrmalige Einreise, 1-2 Jahre gültig),

580 (mehrmalige Einreise, 5 Jahre gültig),

835 (mehrmalige Einreise, 10 Jahre gültig).

Transitvisum: 60 .

Gültigkeitsdauer

Visumfreier Aufenthalt: 1 Monat. Verlängerung um bis zu 6 Monate möglich.

Visa: Gültigkeitsdauer je nach Reisezweck und Nationalität unterschiedlich.

Antragstellung

Zunächst ist ein Online-Antrag auszudrucken und auszufüllen (Internet: www.visa4uk.fco.gov.uk). Danach wird über die Internetseite www.visainfoservices.com ein persönlicher Termin für die Beantragung des Visums vereinbart. Postalische Antragstellung ist nicht möglich.

Antragstellung

(a) 1 Antragsformular VAF-5.

(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, mit mindestens einer freien Seite.

(c) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.

(d) Gebühr (Nachweis über online erfolgte Bezahlung).

(e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Hin- und Rückreise.

(f) Geschäftsreisen: Schreiben des Gastgebers.

(g) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich/Schweiz, der noch mindestens zwei Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.

(h) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankbescheinigung, Bescheinigung des Reisebüros bei Pauschalreise, Einladungsschreiben der Verwandten oder Freunde bei Privatbesuch).

(i) Ein von der Deutschen Post frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Bearbeitungszeit

Ab dem persönlichen Termin der Visumbeantragung i.d.R. 2 Wochen; bis zu 3 Wochen bei zusätzlichem Interview oder nachzureichenden Unterlagen. Langzeitvisa i.d.R. bis zu 12 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Dokumente bei der Einreise

(a) Rück-/Weiterreiseticket.

(b) Ggf. Visa für Drittländer.

(c) Ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel, Katzen und Hunde wird eine Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium (Cayman Islands Department of Agriculture, George Town. Internet: www.caymanislandscustoms.com) benötigt. Hunde und Katzen müssen bei der Einreise mindestens 10 Monate alt, mit einem Microchip versehen und gegen Tollwut geimpft worden sein sowie einen Bluttest auf Tollwut-Antikörper vorweisen können. Genaue Auskunft über weitere Einfuhrbestimmungen vom Landwirtschaftsministerium.



Die Einfuhr von Kampfhunden und Kampfhund-Mischlingen ist verboten.

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