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Länder Informationen Britische Jungferninseln
Flug gesucht? Flüge Britische Jungferninseln
;Reisepass/Visum Britische Jungferninseln
Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein/1 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Hinweis
Seglern, die die Amerikanischen Jungferninseln besuchen möchten, wird empfohlen, vor Abreise ein amerikanisches Visum zu beantragen. Antragstellung an die Botschaften bzw. Konsulate der USA (Kontaktadressen s. USA).
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat (Verlängerung vor Ort i. d. R. möglich):
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahme: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien).
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahme: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, gültige Dokumente für die Weiterreise besitzen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz:
90 (ein- und mehrmalige Einreise, bis 6 Monate gültig),
315 (mehrmalige Einreise, 1-2 Jahre gültig),
580 (mehrmalige Einreise, 5 Jahre gültig),
835 (mehrmalige Einreise, 10 Jahre gültig).
Transitvisum: 60 .
90 (ein- und mehrmalige Einreise, bis 6 Monate gültig),
315 (mehrmalige Einreise, 1-2 Jahre gültig),
580 (mehrmalige Einreise, 5 Jahre gültig),
835 (mehrmalige Einreise, 10 Jahre gültig).
Transitvisum: 60 .
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, je nach Reisezeck und Nationalität.
Antragstellung
Zunächst ist ein Online-Antrag auszudrucken und auszufüllen (Internet: www.visa4uk.fco.gov.uk). Danach wird über die Internetseite www.visainfoservices.com ein persönlicher Termin für die Beantragung des Visums vereinbart. Postalische Antragstellung ist nicht möglich.
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular VAF-5.
(b) 1 Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Hin- und Rückreise.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankbescheinigung, Bescheinigung des Reisebüros bei Pauschalreise, Einladungsschreiben der Verwandten oder Freunde bei Privatbesuch).
(f) Gebühr (Nachweis über online erfolgte Bezahlung).
(g) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich, der noch mindestens zwei Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.
(h) Ein von der Deutschen Post frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
(b) 1 Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Hin- und Rückreise.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankbescheinigung, Bescheinigung des Reisebüros bei Pauschalreise, Einladungsschreiben der Verwandten oder Freunde bei Privatbesuch).
(f) Gebühr (Nachweis über online erfolgte Bezahlung).
(g) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich, der noch mindestens zwei Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.
(h) Ein von der Deutschen Post frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
Aufenthaltsgenehmigung
Eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis wird benötigt. Der Antrag sollte frühzeitig bei der Einwanderungsbehörde gestellt werden. Anschrift: Immigration Department, Government of the British Virgin Islands, 341 Waterfront Drive, Ashley Ritter Building, Road Town, Tortola (Tel: 494 34 71. Internet: www.bviimmigration.gov.vg).
Bearbeitungszeit
Ab dem persönlichen Termin der Visumbeantragung i.d.R. 2 Wochen; bis zu 3 Wochen bei zusätzlichem Interview oder nachzureichenden Unterlagen. Langzeitvisa i.d.R. bis zu 12 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen für den Aufenthalt über ausreichende Geldmittel verfügen.
Dokumente bei der Einreise
(a) Rück-/Weiterreiseticket.
(c) Ausreichende Geldmittel.
(c) Ausreichende Geldmittel.
Einreise mit Haustieren
Für die Britischen Jungferninseln benötigen Katzen und Hunde einen Microchip, ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland, das besagt, dass das Tier in gutem Gesundheitszustand ist und gegen innere und äußere Parasiten behandelt worden ist, sowie ein Tollwutimpfzertifikat (mindestens 2 Impfungen, die erste im Alter von mind. 3 Monaten, die zweite mindestens 6 Monate später).
Hunde müssen außerdem gegen Parvovirus, Hundestaupe, Hepatitis, Parainfluenza, Leptospirose und Borreliose, Katzen gegen Panleukopenia, Rhinotracheitis, Calicivirus und Leukemia geimpft sein.
Hunde/Katzen müssen sich mindestens 6 Monate im Herkunftsland aufgehalten haben. Bei Herkunft aus einem tollwutfreien Land (u.a. Irland, Großbritannien) muss nachgewiesen werden, dass in diesem Land seit mindestens 24 Monaten keine Tollwut aufgetreten ist. Die Ankunft der Tiere muss im Voraus angekündigt werden.
Außerdem ist für Hunde und Katzen eine Einfuhrerlaubnis erforderlich, die vom Landwirtschaftsministerium erhältlich ist (Department of Agriculture, Paraquita Bay, Tortola. Tel.: 495 25 32).
Weitere Informationen über aktuelle Einfuhrbestimmungen erteilen das Landwirtschaftsministerium sowie die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
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