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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Bonaire
Länder Informationen Bonaire
Bonaire Allgemein |
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Flug gesucht? Flüge Bonaire
;Reisepass/Visum Bonaire
Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Ja Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Hinweis
Bonaire gehört zu den ehemaligen Niederländischen Antillen, die am 10. Oktober 2010 aufgelöst wurden. Es ist nun, ähnlich wie Saba und St. Eustatius, eine besondere Gemeinde im Königreich der Niederlande. Die Einreisebestimmungen gelten vorerst unverändert weiter.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige müssen entweder in Begleitung eines Erwachsenen einreisen oder bei der Ankunft von einem Erwachsenen im Empfang genommen werden, der seinen Wohnsitz in Bonaire hat.
Hinweis: Bei Reisen innerhalb der ehemaligen Niederländischen Antillen müssen sich alle Passagiere ab dem 14. Lebensjahr mit einem eigenen Reisedokument mit Lichtbild ausweisen können.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige müssen entweder in Begleitung eines Erwachsenen einreisen oder bei der Ankunft von einem Erwachsenen im Empfang genommen werden, der seinen Wohnsitz in Bonaire hat.
Hinweis: Bei Reisen innerhalb der ehemaligen Niederländischen Antillen müssen sich alle Passagiere ab dem 14. Lebensjahr mit einem eigenen Reisedokument mit Lichtbild ausweisen können.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt:
EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Staatsangehörige der Niederlande, die nicht in den Niederlanden geboren sind: 6 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit von 6 Monaten).
[1] Türkische Staatsbürger mit einem gültigen, unbefristeten Aufenthaltstitel für ein Schengen-Land für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Std. mit demselben Flugzeug weiterreisen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einfach- oder Mehrfachvisum ("Certificate of admission").
Visagebühren
Im Bedarfsfall erteilen die niederländischen Botschaften (Kontaktadressen s. Niederlande) Auskunft.
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich.
Antragstellung
Mindestens 4 Wochen vor Abreise beim Büro des Generalbevollmächtigten Ministers der Niederländischen Antillen (s. Kontaktadressen). Die Niederländischen Botschaften sind keine offiziellen Vertretungen der Niederländischen Antillen, Informationen sind dort jedoch erhältlich (Adressen s. Niederlande).
Antragstellung
Die je nach Nationalität unterschiedlichen Unterlagen sind bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Einzelfall zu erfragen.
Bearbeitungszeit
3-4 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Touristen müssen bei der Einreise ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthalts nachweisen (500 US$ pro Aufenthaltswoche).
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Dokumente bei der Einreise
(a) Rück- und Weiterreiseticket.
(b) ausreichende Geldmittel.
(c) gültige Unterlagen für die Weiterreise (z.B. Visa für Drittländer).
(d) Ggf. unbefristeter Aufenthaltstitel für ein Schengen-Land.
(b) ausreichende Geldmittel.
(c) gültige Unterlagen für die Weiterreise (z.B. Visa für Drittländer).
(d) Ggf. unbefristeter Aufenthaltstitel für ein Schengen-Land.
Einreise mit Haustieren
Für alle Haustiere (Hunde, Katzen, Papageien und Sittiche) wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist, und das maximal 14 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Katzen und Hunde brauchen zusätzlich einen Microchip und ein Tollwutimpfzertifikat. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage vor der Ankunft verabreicht worden sein. Hunde müssen außerdem gegen Hundestaupe geimpft sein.
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