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Reisepass/Visum Indien

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Nein
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Nein
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Nein
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Nein
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Nein
Hinweis

Da sich die Einreisebestimmungen oft kurzfristig ändern, ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit einer indischen konsularischen Vertretung dringend empfohlen.



Für Reisen in manche Landesteile sind Sondergenehmigungen von der Botschaft bzw. der indischen Regierung erforderlich. Der Status dieser Protected Areas und Restricted Areas kann sich kurzfristig ändern, derzeit gelten Beschränkungen für die Staaten bzw. Unionsterritorien Sikkim, Arunachal Pradesh, Ladakh, Nagaland, Manipur und Mizoram sowie für die Inselgruppen der Andamanen und Lakkadiven. Weitere Informationen sind von den Botschaften oder dem Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten. Anmerkung: Es ist dringend empfohlen, sich bezüglich der Reisepass-Vorschriften persönlich bei den indischen Konsulaten rückzuversichern.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kindereisepass oder eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.



Österreicher: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.



Schweizer: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.



Türken: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.



Anmerkung: Es ist dringend empfohlen, sich bezüglich der Vorschriften zur Anerkennung von Ausweisdokumenten von Kindern bei der zuständigen konsularischen Vertretung rückzuversichern. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:



EU-Länder, Schweiz und Türkei.



Visum bei der Einreise

[1] U. a. Staatsangehörige von Finnland und Luxemburg erhalten an den Internationalen Flughäfen Mumbai, Kolkata, Chennai und Delhi ein Visum bei der Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (Verlängerung nicht möglich), wenn sie als Touristen reisen oder Verwandte/Bekannte besuchen, nicht in Indien wohnhaft sind und dort keinem Arbeitsverhältnis nachgehen und keinerlei familiäre Bindungen zu Pakistan haben.

Anmerkung - Reisepaß/Visa

Visa werden in der Regel mit einem Zusatzvermerk versehen, der besagt, dass nach der Ausreise aus Indien die erneute Einreise erst nach zwei Monaten erfolgen darf.

Achtung: Selbst wenn der Zusatzvermerk fehlt, gilt die zweimonatige Einreisesperre.

(Diese Regelung gilt nicht für Kreuzfahrten.)



Außerdem gilt, dass nach Ablauf eines Touristenvisums und der Neubeantragung eines Touristenvisums ein Zeitraum von einem Monat (Beantragung in Frankfurt und München) bzw. zwei Monaten (Beantragung in Berlin) eingehalten werden muss.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem ersten Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitbereich nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Es ist dringend empfohlen, sich diese Regelung von der zuständigen konsularischen Vertretung im Einzelfall bestätigen zu lassen (s. Kontaktadressen.)

Visaarten

Transit-, Touristen-, Geschäfts-, Arbeits-, Studenten-, Konferenz-, Einreise- und Journalistenvisa.



Achtung:

Geschäftsvisa: für alle Geschäftsreisenden, die von ihrer deutschen Firma nach Indien entsandt werden.

Arbeitsvisa: für alle anderen Geschäftsreisegründe, wenn ein indischer Arbeitsvertrag vorliegt, sowie für Monteure und Techniker, die von ihrer deutschen Firma nach Indien entsandt werden. Die erforderliche Visumkategie für Techniker und Monteure hat sich in der letzten Zeit mehrfach kurzfristig geändert. Eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft ist dringend empfohlen.



Nicht nur für die Beantragung des Visums ist die richtige Visumkategorie wichtig, sondern auch bei der Einreise und während des Aufenthaltes. Wer nach Indien einreisen möchte oder sich schon dort aufhält und nicht die für den Reisezweck entsprechende Visumkategorie besitzt, muss mit einer Zurück- oder Ausweisung rechnen.



Hinweis: Ein Touristenvisum-Informationsblatt der indischen Regierung ist auf Englisch unter http://www.mha.nic.in/pdfs/FAQ-TVisa311209.pdf erhältlich.

Visagebühren

Deutschland:

Die folgenden Gebühren gelten u.a. für Deutsche und Türken. Touristenvisum:

52 (bis zu 6 Monate Gültigkeit, ein- und mehrmalige Einreise);

82 (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum:

147 (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise);

237 (bis zu 5 Jahren, mehrmalige Einreise).

Arbeitsvisum:

97 (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise);

147 (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise);

237 (bis zu 5 Jahren, mehrmalige Einreise). Studentenvisum: 92 (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise). Transitvisum:

27 (14 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.). Die Zusatzgebühr für Visa für Restricted oder Protected Areas beträgt 40 . Wird der Antrag über die Firma Indo German Consultancy Services Ltd. in Frankfurt oder Hamburg gestellt, fällt zusätzlich zu den Visagebühren eine Bearbeitungsgebühr von 13,50 , in Köln von 20 an. Die Firma Cox & Kings, die für die Visumausstellung in Berlin und München zuständig ist, erhebt eine Bearbeitungsgebühr von 11,78 . Österreich:

Die folgenden Gebühren gelten u.a. für Österreicher und Türken. Touristenvisum:

50 (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise); Geschäftsvisum:

94 (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise);

141 (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise);

235 (bis zu 5 Jahren, mehrmalige Einreise).

Arbeitsvisum:

100 (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise);

147 (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise);

241 (bis zu 5 Jahren, mehrmalige Einreise). Studentenvisum:

89 (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise). Transitvisum:

24 (15 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.). Die Firma BLS International Visa Services Austria, die für die Visumausstellung in Österreich zuständig ist, erhebt eine Bearbeitungsgebühr von 10,50 . Schweiz:

Die folgenden Gebühren gelten u.a. für Schweizer und Türken.

Touristenvisum:

80 CHF (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise);

120 CHF (bis zu 1 Jahr Gültigkeit, mehrmalige Einreise);

245 CHF (bis zu 5 Jahren Gültigkeit, mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum/Arbeitsvisum:

150 CHF (bis zu 6 Monate, mehrmalige Einreise);

220 CHF (bis zu 1 Jahr Gültigkeit, mehrmalige Einreise);

360 CHF (bis zu 5 Jahren Gültigkeit, mehrmalige Einreise).



Studentenvisum:

120 CHF (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise). Transitvisum:

45 CHF (15 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.). Es fallen zusätzlich Bearbeitungsgebühren von 30,65 CHF beim Visa Application Centre - VFS Global in Bern an.

Gültigkeitsdauer

Ein Visum ist gültig ab dem Datum der Ausstellung bis zum Ablauf des auf dem Visum angegebenen Zeitraums. Im Normalfall beträgt die Gültigkeit sechs Monate (Touristen- und Geschäftsvisum) bis zu fünf Jahren.

Transitvisum: 14 bzw. 15 Tage ab Ausstellungsdatum für Aufenthalt von bis zu 72 Std.



Hinweis: Wer die Gültigkeitsdauer des Visums überschreitet, muss mit Haftstrafen und mehrjährigen Einreisesperren rechnen.

Antragstellung

Deutschland: Indo-German Consultancy Services Ltd. und Cox & Kings (s. Kontaktadressen).

Österreich: BLS International Visa Services Austria in Wien (s. Kontaktadressen).

Schweiz: Visa Application Center - VFS Global in Bern (s. Kontaktadressen).

Nach Ablauf der Gültigkeit eines Touristenvisums muss eine zeitliche Frist bis zu einer Neubeantragung eingehalten werden. Diese Frist beträgt in Berlin und München 2 Monate sowie in Frankfurt und Hamburg 1 Monat.



Achtung: Derzeit kommt es zu Ablehnungen von Visumanträgen wegen Unvollständigkeit und sogar bis zu dreimonatigen Sperren für eine Neubeantragung. Ein lückenloses und detailliertes Ausfüllen des Online-Antrags ist deshalb unerlässlich. Eine Kontaktaufnahme mit der konsularischen Vertretung ist empfohlen.

Antragstellung

(a) 1 Online-Antragsformular (Internet: https://indianvisaonline.gov.in/visa/).

(b) 2 aktuelle Passbilder in Farbe.

(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate (bei Geschäftsreisen: 12 Monate) gültig ist und zwei freie Seiten enthält.

(d) Visumgebühr (Postanweisung, Barzahlung nur am Schalter oder Banküberweisung).

(e) Bei postalischer Antragstellung: Mit 4 frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben).

(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die seit mindestens 12 Monaten gültig ist. Touristenvisum:

(a) - (f) und

(g) Buchungsbestätigung für ein Rück- oder Weiterreiseticket. Geschäftsvisum:

(a) - (f) und

(h) Entsendungsschreiben der Firma mit Reiseanlass und -zweck sowie Angabe aller zu besuchenden Orte und Bestätigung der Kostenübernahme.

(i) Einladungsschreiben des indischen Unternehmens mit vollständigen Angaben über Name des Reisenden, Zweck und Dauer des Aufenthalts. Entsendungs- und Einladungsschreiben müssen inhaltlich übereinstimmen. Achtung: Für ein Arbeitsvisum (employment visa) sind zusätzliche Unterlagen notwendig. Vor allem für Techniker und Monteure hat sich die Visumkategorie in letzter Zeit mehrfach kurzfristig geändert. Wer eine Geschäftsreise plant, sollte sich unbedingt nach der korrekten Visumkategorie und den einzureichenden Unterlagen erkundigen. Studentenvisum:

(a) - (f) und

(j) Einschreibungsbestätigung der Schule bzw. Universität in Indien.

(k) Nachweis über ausreichende Geldmittel. Eine Sondererlaubnis wird für Sperrgebiete benötigt (s. Anmerkung). Hinweis: Bei Visumbeantragung im indischen Generalkonsulat München sind derzeit alle bisher erteilten Visa für Indien im Original oder als Kopie vorzuweisen. Sollten die Reisepässe, die diese alten Visa enthalten, vernichtet worden sein, muss der Antragsteller dies schriftlich erklären. In Einzelfällen wurde eine Bestätigung der örtlichen Meldebehörde über den Einzug und die Vernichtung des Reisepasses verlangt. Hinweis zur Antragstellung: Es gelten Strenge Vorschriften darüber, wie der Antrag formell einzureichen ist. Er darf nicht geknickt worden sein, muss in einem Umschlag oder einer Klarsichthülle stecken und die einzelnen Seiten dürfen nicht zusammengeklammert sein. Passfotos, deren einzig akzeptables Format 5 x 5 cm ist, dürfen nur mit einer Büroklammer am Antrag befestigt sein. Die Unterschrift des Antragstellers unter dem Passfoto muss genau in das dafür vorgesehene Textfeld passen. Bei Anträgen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, muss mit einer Ablehnung gerechnet werden. Hinweis zu ausländischen Antragstellern: Türkische (und andere nicht deutsche) Antragsteller müssen auf ihrem Visumantrag folgende Erklärung handschriftlich hinzufügen: Mir ist bekannt, dass die Bearbeitung meines Visumantrages im Konsulat aufgrund meiner nicht deutschen Staatsbürgerschaft länger dauert. Diese Erklärung, ohne die der Visumantrag nicht bearbeitet wird, ist zu unterschreiben.

Aufenthaltsgenehmigung

Muss vor der Einreise eingeholt werden.

Bearbeitungszeit

Aktueller Hinweis: Die Bearbeitungszeit in den Konsulaten in Berlin, Frankfurt und München kann derzeit nicht vorhergesagt werden. Es ist mit starken Verzögerungen zu rechnen.

Generell ist die Bearbeitungszeit von Visa je nach Antragsort unterschiedlich und sollte im Einzelfall erfragt werden. In etwa gelten folgende Zeiträume, die jedoch nicht garantiert werden können: Persönlich: I. d. R. 3-5 Tage. Samedaybearbeitung in Berlin sowie in der Schweiz in der Regel (jedoch nicht immer) möglich. 1-2 Arbeitstage in Österreich. Sameday- oder Expressbearbeitung in Hamburg derzeit nicht möglich. Postalisch (jeweils plus Postweg):

Deutschland: Ca. 5 Arbeitstage ab Eingang der Gebühren (Frankfurt: 7-10 Tage, München: 10 Tage).

Österreich: 10-12 Arbeitstage.

Schweiz: 3-5 Arbeitstage (Touristenvisum bis 6 Monate) bzw. 2-3 Wochen (Touristenvisum bis 1 Jahr). Geschäfts- und Arbeitsvisa: in Frankfurt derzeit mindestens 5 Tage, in München derzeit mindestens 10 Tage, in Hamburg bis zu 2 Wochen. Die Bearbeitung von Visa für langfristige Aufenthalte dauert mehrere Wochen bis Monate. Die Bearbeitungszeit für ausländische Antragsteller dauert i. Allg. länger als für deutsche, österreichische oder Schweizer Antragsteller.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Alle ausländischen Staatsbürger, einschließlich jener mit indischer Herkunft, die beabsichtigen sich länger als 6 Monate in Indien aufzuhalten, müssen sich beim zuständigen District Foreigners Registration Officer / Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Indien anmelden.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere (max. 2 Tiere pro Passagier) wird ein Gesundheitszeugnis (Ausstellungsdatum max. 1 Woche vor Abreise) und Tollwutimpfzertifikat aus dem Herkunftsland benötigt. Für Haustiere ist außerdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ("No Objection Certificate") des Animal Quarantine and Certification Services (Internet: http://india.gov.in /citizen/agriculture/import_procedure.php) spätestens 2 Wochen vor Abreise einzuholen. Haustiere werden bei der Ankunft, die vorher anzumelden ist, tierärztlich untersucht.

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