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Reisepass/Visum Serbien

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Hinweis

EU-Länder und die Schweiz: Bei Aufenthalten in der Republik Serbien, die länger als 3 Monate dauern oder wenn eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, ist weiterhin ein vor der Abreise einzuholendes Einreisevisum erforderlich.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate gültig sein. Türkische Staatsbürger mit Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land, die Schweiz, Norwegen oder für Island benötigen einen noch mindestens drei Monate gültigen Reisepass, in dem die jeweilige Aufenthaltsgenehmigung bescheinigt ist.


Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass, eigener Reisepass oder Personalausweis. Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass oder Personalausweis.



Schweizer:
Eigener Reisepass oder Identitätskarte.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, müssen auch im Visum des Elternteils eingetragen sein.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben):



EU-Länder und Schweiz (Ausnahme: Bulgarien für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen). Hinweis: Aufenthalte im Kosovo werden beim visumfreien Aufenthalt von 90 Tagen angerechnet.

Anmerkung - Reisepaß/Visa

Kosovo: Die Ausreise aus dem Kosovo nach Serbien ist nur dann möglich, wenn auch die Einreise über Serbien erfolgt ist und die Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen nicht überschritten wird. Die Einreise nach Serbien aus dem Kosovo ohne vorherigen Einreisestempel Serbiens stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann eine Festnahme nach sich ziehen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über die notwendigen Reiseunterlagen sowie über eine bestätigte Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.



Türkische Staatsbürger mit Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land, die Schweiz, Norwegen oder Island benötigen für die Durchreise durch Serbien kein Visum, wenn sie das Land spätestens am fünften Tag nach Einreise wieder verlassen.

Visaarten

Visum für Touristenreisen, Geschäfts- und Transitvisa. Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.

Visagebühren

Die Gebühren sind je nach Nationalität verschieden gestaffelt. Kinder bis 14 Jahre zahlen die halbe Gebühr. Angehörige mancher Länder sind von den Visagebühren befreit und zahlen lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr. Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung.

Gültigkeitsdauer

2 Monate ab Ausstellungsdatum (Visa zur mehrmaligen Einreise bis zu 1 Jahr) für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.

Antragstellung

Persönlich bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

(a) 2 Antragsformulare.

(b) 2 Passfotos.

(c) Reisepass.

(d) Nachweis einer Krankenversicherung (Berechtigungsscheine der Krankenkasse oder Auslandsreisekrankenversicherung).

(e) Reisetickets (Bahn/Flug) oder Angaben zum Pkw/Kfz;

(f) Gebühr (Zahlungsweise ist beim Konsulat zu erfragen) Touristenreisen zusätzlich:

(g) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelvoucher). Geschäftsvisum zusätzlich:

(h) Einladungsschreiben des Unternehmens in Serbien (bei Reisen über sechs Monate: Vertrag über die Zusammenarbeit oder Nachweis über ständige geschäftliche Kontakte); Besuchsreisen zusätzlich:

(i) Durch das Gemeindeamt oder Gericht beglaubigtes Einladungsschreiben der Verwandten/Bekannten in Serbien.

Bearbeitungszeit

Nur persönliche Antragstellung (mind. 1 Woche, in Stuttgart mind. 1 Monat vor der beabsichtigten Abreise), Bearbeitung am gleichen Tag. Falls eine Genehmigung der Behörden in Serbien oder Montenegro erforderlich sein sollte, verlängert sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 1 Monat.

Aktueller Hinweis

Derzeit werden türkische Reisende an den Grenzübergängen zu Serbien von korrupten Grenzbeamte des zum Abschluss eines kostenpflichtigen "Transitvisums" genötigt, das angeblich seit 1. April 2009 Pflicht sei. Dies ist aber nicht der Fall. Die Bestimmungen zu Transitvisa (siehe Transit) haben sich für türkische Staatsbürger nicht geändert.

Personalausweis

Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Irland (Rep.)).

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Meldepflicht

Ausländer müssen sich polizeilich registrieren lassen. Organisationen, die Ausländern Unterkunft gegen Entgelt bieten, sowie Bürger von Serbien, zu denen Ausländer zu Besuch kommen, sind verpflichtet, deren Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Ankunft in Serbien bei der Abteilung für innere Angelegenheiten im Aufenthaltsort anzumelden. Ausländer, die keine der oben angeführten Arten von Unterkunft benutzen, sind verpflichtet, ihren Aufenthalt oder die Änderung ihres Wohnortes innerhalb von 24 Stunden ab dem Wechsel des Aufenthaltsortes oder der Wohnung polizeilich anzumelden. Verstöße werden streng geahndet. Die Bescheinigung ist immer mitzuführen.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist. Außerdem muss ein EU-Heimtierausweis vorliegen, der eine gültige Tollwutimpfung (mind. 15 Tage, max. 6 Monate vor Abreise) und eine Kennzeichnung durch Mikrochip bescheinigt.

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