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Reisepass/Visum Schweden

Übersicht

Pass erforderlich: Nein
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Nein
Pass erforderlich: Nein
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Nein
Pass erforderlich: Nein
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Nein
Pass erforderlich: Nein/1
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Nein
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: 2
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Hinweis

Schweden ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein,

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder Personalausweis oder eigener Reisepass. Österreicher: Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Personalausweis oder eigener Reisepass.



Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.



Türken: Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: (a) EU-Länder und Schweiz.

(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco verfügen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land ohne Verlassen des Transitbereiches am selben Tag (kein Aufenthalt über Nacht) in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Schengen-Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den schwedischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Visaarten

Einreise- und Transitvisum.

Visagebühren

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Gültigkeitsdauer

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen. (e) Visumgebühr. (f) 1 biometrisches Passbild. (g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen. Informationen sind auch vom schwedischen Migrationsamt (Migrationsverket. Internet: http://www.migrationsverket.se/info/start_en.html) in Norrköping erhältlich.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 14 Tage. Abweichungen sind möglich.

Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Personalausweis

U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten einreisen: EU-Länder (Dänemark und Finnland nur bei direkter Einreise aus einem skandinavischen Land. Arbeitsaufnahme für diese Länder ohne Genehmigung gestattet.) und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Irland (Rep.) und Großbritannien).

Ausreichende Geldmittel

Visumpflichtige Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (370 SEK pro Tag. Weniger, wenn die Unterkunft schon bezahlt ist oder bei Privatbesuch.).

Verlängerung des Aufenthalts

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate visumfrei in Schweden aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen aus Norwegen bestehen keine Beschränkungen. Hunde und Katzen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Vögel, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung eingeführt werden.



Für Hunde, Katzen und andere Kleinhaustiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:

Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Wird das Tier bei der Einreise für krank befunden, muss es für 120 Tage in Quarantäne und anschließend noch einmal für 60 Tage zur isolierten Aufbewahrung. Folgende Zusatzanforderungen gelten für Schweden:

Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine Bestätigung verfügen, dass das Tier 10 Tage vor der Einreise mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde. Hunde müssen zudem gegen Hundestaupe geimpft sein.



Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Folgende Zusatzanforderungen gelten für Schweden:

Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine Bestätigung verfügen, dass das Tier 10 Tage vor der Einreise mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde. Hunde müssen zudem gegen Hundestaupe geimpft sein.

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