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Reisepass/Visum Moldawien (Moldau)

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Hinweis

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reist ein Minderjähriger mit nur einem Elternteil, muss eine legalisierte und übersetzte Einverständniserklärung des anderen Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts in legalisierter und übersetzter Form mitgeführt werden. Hinweis: Kinder unter 16 Jahren müssen sich nicht innerhalb von 3 Werktagen nach der Einreise polizeilich registrieren lassen.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:



EU-Länder und Schweiz.


Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 4 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Geschäfts-, Touristen- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland, Österreich und Schweiz

Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Moldawien kein Visum. Die angegeben Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz verfügen. 60 (Aufenthalt bis zu 90 Tage), 80 (Aufenthalt über 90 Tage). Transitvisum: 40 .

Flughafentransitvisum: 20 . Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 5 pro Visum (Visa für Aufenthalte über 90 Tage: 10 ). Visa für Kinder unter 16 Jahren sind gebührenfrei.

Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich, s. Visagebühren.

Antragstellung

Persönlich bei der Konsularabteilung der zuständigen Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Einreisevisum:

(a) 1 Antragsformular.

(b) 1 Passfoto.

(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.

(d) Einladung einer Privatperson/Firma/Organisation, die vom Büro für Asyl und Migration von Moldawien genehmigt worden ist.

(e) Einzahlungsbeleg der Visumgebühr (Überweisung mindestens eine Woche vor Antragstellung).

(f) Ggf. gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(g) Heiratsurkunde, sofern vorhanden.

(h) Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung.

(i) Ausreichende Geldmittel.

(j) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag. Geschäftsvisum zusätzlich:

(k) Schreiben des Arbeitgebers und des moldawischen Geschäftspartners.

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an das Außenministerium.

Bearbeitungszeit

5 Werktage.

Expressausstellung (nur bei persönlicher Antragstellung): innerhalb von 2 Tagen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer (auch EU-Bürger) müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Nachzuweisen sind 30 pro Tag, mindestens jedoch 300 bei Aufenthalten von bis zu 10 Tagen (in Form von Bargeld in moldauischen Lei; Bargeld und/oder Reiseschecks in ausländischer Währung; Bankkarten mit Kontoauszügen, die höchstens 10 Tage alt sind; vom Arbeitgeber ausgestellte Verdienstbescheinigungen oder schriftliche Verpflichtungserklärung der einladenden Person).

Meldepflicht

Visumpflichtige Reisende müssen sich innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Einreise polizeilich registrieren lassen. Bei Aufenthalt in einem Hotel entfällt diese Formalität. An der Grenze muss jedoch die Hotelrechnung vorgelegt werden. Für Reisende, die nicht der Visumpflicht unterliegen, entfällt diese Meldepflicht bei Aufenthalten, die 90 Tage nicht übersteigen und wenn keine Tätigkeit aufgenommen wird.

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