Städte
- Amsterdam
- Bangkok
- Barcelona
- Berlin
- Budapest
- Beijing
- Buenos Aires
- Dubai
- Dublin
- Düsseldorf
- Florenz
- Frankfurt
- Hongkong
- Hamburg
- Helsinki
- Johannesburg
- Kairo
- Köln
- Kapstadt
- Kopenhagen
- Las Vegas
- Lissabon
- London
- Los Angeles
- Madrid
- Mailand
- Melbourne
- Miami
- Moskau
- München
- Palma de Mallorca
- New York
- Nizza
- Orlando
- Oslo
- Paris
- Prag
- Rio de Janeiro
- Rom
- San Francisco
- Singapur
- Salzburg
- Shanghai
- Stockholm
- Sydney
- Tokio
- Tallinn
- Toronto
- Venedig
- Wien
- Zürich
» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Bosnien Herzegowina
Länder Informationen Bosnien Herzegowina
Flug gesucht? Flüge Bosnien Herzegowina
;Reisepass/Visum Bosnien Herzegowina
Übersicht
Pass erforderlich: Nein Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
---|---|---|
Pass erforderlich: Nein Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: 1 Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Die beglaubigte Erlaubnis sollte in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst und offiziell beglaubigt sein.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Die beglaubigte Erlaubnis sollte in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst und offiziell beglaubigt sein.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) Türkei.
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) Türkei.
Visaarten
Privatbesuch, Touristenvisum und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
Visum für eine Einreise: Maximal 90 Tage.
Visum für mehrmalige Einreisen: Maximal 1 Jahr (Jeder einzelne Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina darf 90 Tage nicht überschreiten.).
Visum für mehrmalige Einreisen: Maximal 1 Jahr (Jeder einzelne Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina darf 90 Tage nicht überschreiten.).
Antragstellung
Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig ist.
(b) 2 Passfotos.
(c) Bestätigung des Reisebüros über Flug- oder Bahnticket.
(d) Ggf. Visum für Drittländer.
(e) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Reise und für eine Auslandsreisekrankenversicherung (nachweisbar z.B. über bestätigte Hotelbuchung, Bargeld; bargeldlose Zahlungsmittel, sofern eine Bank aus Bosnien-Herzegowina deren Annahme bestätigt; Einladungsschreiben der zu besuchenden Person mit Kostenübernahme ihrerseits im Bedarfsfall, beglaubigt von der für den Wohnsitz zuständigen Polizeibehörde sowie der zuständigen Verwaltungsbehörde).
(f) Bei persönlicher Antragstellung in Berlin: Nachweis über Überweisung der Visumgebühr. Bei persönlicher Antragstellung in anderen Konsulaten: Zahlung der Gebühr in bar. Bei Geschäftsreisen:
Schreiben der entsendenden Firma mit genauer Angabe des Reisezwecks, der Aufenthaltsdauer und der Kostenübernahme durch die Firma sowie ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Bosnien-Herzegowina. Das Einladungsschreiben muss von der Wirtschaftskammer von Bosnien-Herzegowina, von der für den Geschäftssitz der einladenden Rechtsperson zuständigen Verwaltungsbehörde und der zuständigen Polizeibehörde beglaubigt werden.
(b) 2 Passfotos.
(c) Bestätigung des Reisebüros über Flug- oder Bahnticket.
(d) Ggf. Visum für Drittländer.
(e) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Reise und für eine Auslandsreisekrankenversicherung (nachweisbar z.B. über bestätigte Hotelbuchung, Bargeld; bargeldlose Zahlungsmittel, sofern eine Bank aus Bosnien-Herzegowina deren Annahme bestätigt; Einladungsschreiben der zu besuchenden Person mit Kostenübernahme ihrerseits im Bedarfsfall, beglaubigt von der für den Wohnsitz zuständigen Polizeibehörde sowie der zuständigen Verwaltungsbehörde).
(f) Bei persönlicher Antragstellung in Berlin: Nachweis über Überweisung der Visumgebühr. Bei persönlicher Antragstellung in anderen Konsulaten: Zahlung der Gebühr in bar. Bei Geschäftsreisen:
Schreiben der entsendenden Firma mit genauer Angabe des Reisezwecks, der Aufenthaltsdauer und der Kostenübernahme durch die Firma sowie ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Bosnien-Herzegowina. Das Einladungsschreiben muss von der Wirtschaftskammer von Bosnien-Herzegowina, von der für den Geschäftssitz der einladenden Rechtsperson zuständigen Verwaltungsbehörde und der zuständigen Polizeibehörde beglaubigt werden.
Bearbeitungszeit
Ca. 2 Wochen.
Personalausweis
Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten können mit mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Personalausweis einreisen:
EU-Länder ( [1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.)
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Meldepflicht
Ausländische Staatsangehörige müssen sich 24 Stunden nach Einreise polizeilich melden. In Sarajewo hat dies bei der Ausländerabteilung des Kantonalen Innenministeriums Sarajewo, Zmaja od Bosne 9, 71000 Sarajewo, Tel.: (+387) (033) 66 42 11, Mo-Fr. 8-16 Uhr, zu erfolgen. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung.
XML Fehler: Undeclared entity warning429