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Reisepass/Visum Bosnien Herzegowina

Übersicht

Pass erforderlich: Nein
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Nein
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: 1
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder Personalausweis oder eigener Reisepass. Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.



Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Die beglaubigte Erlaubnis sollte in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst und offiziell beglaubigt sein.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen):



(a) EU-Länder und Schweiz;

(b) Türkei.

Visaarten

Privatbesuch, Touristenvisum und Geschäftsvisum.

Visagebühren

Je nach Nationalität unterschiedlich.

Gültigkeitsdauer

Visum für eine Einreise: Maximal 90 Tage.

Visum für mehrmalige Einreisen: Maximal 1 Jahr (Jeder einzelne Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina darf 90 Tage nicht überschreiten.).

Antragstellung

Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig ist.

(b) 2 Passfotos.

(c) Bestätigung des Reisebüros über Flug- oder Bahnticket.

(d) Ggf. Visum für Drittländer.

(e) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Reise und für eine Auslandsreisekrankenversicherung (nachweisbar z.B. über bestätigte Hotelbuchung, Bargeld; bargeldlose Zahlungsmittel, sofern eine Bank aus Bosnien-Herzegowina deren Annahme bestätigt; Einladungsschreiben der zu besuchenden Person mit Kostenübernahme ihrerseits im Bedarfsfall, beglaubigt von der für den Wohnsitz zuständigen Polizeibehörde sowie der zuständigen Verwaltungsbehörde).

(f) Bei persönlicher Antragstellung in Berlin: Nachweis über Überweisung der Visumgebühr. Bei persönlicher Antragstellung in anderen Konsulaten: Zahlung der Gebühr in bar. Bei Geschäftsreisen:

Schreiben der entsendenden Firma mit genauer Angabe des Reisezwecks, der Aufenthaltsdauer und der Kostenübernahme durch die Firma sowie ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Bosnien-Herzegowina. Das Einladungsschreiben muss von der Wirtschaftskammer von Bosnien-Herzegowina, von der für den Geschäftssitz der einladenden Rechtsperson zuständigen Verwaltungsbehörde und der zuständigen Polizeibehörde beglaubigt werden.

Bearbeitungszeit

Ca. 2 Wochen.

Personalausweis

Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten können mit mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Personalausweis einreisen: EU-Länder ( [1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.)

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Meldepflicht

Ausländische Staatsangehörige müssen sich 24 Stunden nach Einreise polizeilich melden. In Sarajewo hat dies bei der Ausländerabteilung des Kantonalen Innenministeriums Sarajewo, Zmaja od Bosne 9, 71000 Sarajewo, Tel.: (+387) (033) 66 42 11, Mo-Fr. 8-16 Uhr, zu erfolgen. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung.

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