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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Cook Inseln
Länder Informationen Cook Inseln
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Flug gesucht? Flüge Cook Inseln
;Reisepass/Visum Cook Inseln
Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: 1/2 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: 1/2 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: 1/2 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: 1/2 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: 1/2 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
[1] Touristen: Für Aufenthalte von bis zu 31 Tagen werden bei der Ankunft Visa gebührenfrei ausgestellt. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
(a) Rück-/Weiterflugtickets.
(b) Ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Besucher, die die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen, benötigen ein Einreisevisum, das vor der Abreise bei den Einwanderungsbehörden der Cook-Inseln beantragt werden sollte (Kontaktadresse s. Aufenthaltsgenehmigung). [2] Geschäftsreisende erhalten bei der Einreise ein Visum, das zu einem Aufenthalt von bis zu 31 Tagen berechtigt (für die Teilnahme an Geschäftstreffen, Konferenzen und Ausstellungen; keine Arbeitsaufnahme). Besucher, die sich länger als 31 Tage auf den Cook-Inseln aufhalten möchten, müssen 14 Tage vor Ablauf des Aufenthaltes eine Verlängerung bei den Einwanderungsbehörden beantragen (Kontaktadresse s. Aufenthaltsgenehmigung). Der touristische Aufenthalt kann um maximal 5 zusätzliche Monate gebührenpflichtig verlängert werden. Touristen, die sich von vorn herein länger als 6 Monate, sowie Geschäftsreisende, die sich von vorn herein länger als 31 Tage in Barbados aufhalten wollen, benötigen eine beim Principal Immigration Officer vorab besorgte Einreiseerlaubnis (entry permit).
(a) Rück-/Weiterflugtickets.
(b) Ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Besucher, die die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen, benötigen ein Einreisevisum, das vor der Abreise bei den Einwanderungsbehörden der Cook-Inseln beantragt werden sollte (Kontaktadresse s. Aufenthaltsgenehmigung). [2] Geschäftsreisende erhalten bei der Einreise ein Visum, das zu einem Aufenthalt von bis zu 31 Tagen berechtigt (für die Teilnahme an Geschäftstreffen, Konferenzen und Ausstellungen; keine Arbeitsaufnahme). Besucher, die sich länger als 31 Tage auf den Cook-Inseln aufhalten möchten, müssen 14 Tage vor Ablauf des Aufenthaltes eine Verlängerung bei den Einwanderungsbehörden beantragen (Kontaktadresse s. Aufenthaltsgenehmigung). Der touristische Aufenthalt kann um maximal 5 zusätzliche Monate gebührenpflichtig verlängert werden. Touristen, die sich von vorn herein länger als 6 Monate, sowie Geschäftsreisende, die sich von vorn herein länger als 31 Tage in Barbados aufhalten wollen, benötigen eine beim Principal Immigration Officer vorab besorgte Einreiseerlaubnis (entry permit).
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen vor der Einreise an den Principal Immigration Officer, Ministry of Foreign Affairs and Immigration, PO Box 105, Rarotonga. Tel: 2 93 47. (Internet: www.cook-islands.gov.ck)
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