» Länder Übersicht  » Reisepass & Visum Tadschikistan

Länder Informationen Tadschikistan



Tadschikistan Allgemein
Reisewarnungen
Kontaktadressen
Klima Tadschikistan
Reisepass / Visum

Gesundheit
Feiertage
Unterkunft
Geld
Duty Free

Sozialprofil
Wirtschaftsprofil
Reiseverkehr International
Reiseverkehr National
Regionen & Urlaubsorte

Flug gesucht? Flüge Tadschikistan

;

Reisepass/Visum Tadschikistan

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja/1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Hinweis

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.



[1] Wenn im Land der Staatsangehörigkeit keine Vertretung von Tadschikistan existiert, können Staatsangehörige u.a. der folgenden Länder, sofern sie aus ihrem Heimatland direkt nach Tadschikistan einreisen, ein Visum bei der Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 45 Tagen am Flughafen in Duschanbe erhalten:



Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland (Rep.), Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.


Anmerkung - Reisepaß/Visa

Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Gorno-Badachschan bzw. Pamir) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Deutschland beantragt werden kann. Die Beantragung in Tadschikistan ist ebenfalls möglich, nimmt allerdings 2-3 Wochen in Anspruch.

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum (mehrmalige Einreise).

Visagebühren

Deutschland

Die angegebenen Visumgebühren gelten u.a. für Deutsche und Türken.

Einreisevisum:

- bis 7 Tage Aufenthalt: 35 (einmalige Einreise), 45 (zweimalige Einreise);

- bis 14 Tage Aufenthalt: 40 (einmalige Einreise), 50 (zweimalige Einreise);

- bis 30 Tage Aufenthalt: 50 (einmalige Einreise, 60 (zweimalige Einreise), 90 (mehrmalige Einreise);

- bis 45 Tage Aufenthalt: 70 (einmalige Einreise), 80 (zweimalige Einreise).

- bis 60 Tage Aufenthalt: 80 (einmalige Einreise), 90 (zweimalige Einreise), 130 (mehrmalige Einreise). Transitvisum:

bis 72 Stunden: 30 (einmaliger Transit), 40 (zweimaliger Transit). Expressvisa kosten jeweils die doppelte Gebühr.





Österreich und Schweiz

Die angegebenen Visumgebühren gelten u.a. für Österreicher, Schweizer und Türken.

Einreisevisum:

- bis 7 Tage Aufenthalt: 40 (einmalige Einreise), 50 (zweimalige Einreise);

- bis 14 Tage Aufenthalt: 60 (einmalige Einreise), 70 (zweimalige Einreise);

- bis 30 Tage Aufenthalt: 80 (einmalige Einreise), 100 (mehrmalige Einreise);

- bis 60 Tage Aufenthalt: 90 (einmalige Einreise), 110 (mehrmalige Einreise);

- bis 90 Tage Aufenthalt: 95 (einmalige Einreise), 115 (mehrmalige Einreise);

- bis 180 Tage Aufenthalt: 110 (einmalige Einreise), 140 (mehrmalige Einreise). Transitvisum:

bis 72 Stunden: 30 (einmaliger Transit), 40 (zweimaliger Transit).

Gültigkeitsdauer

Im Normalfall bis zu 1 Monat, Verlängerung im Land möglich.

Antragstellung

Postalisch oder persönlich bei der Konsularabteilung der zuständigen Botschaft (s. Kontaktadressen). Staatsbürger von Ländern, in denen Tadschikistan keine konsularische Vertretung unterhält, können ihr Visum über eine der tadschikischen Vertretungen in folgenden Ländern beantragen: Deutschland, Österreich, China (VR), Iran und Türkei.

Antragstellung

(a) 2 Antragsformulare.

(b) 2 Passfotos.

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(d) Gebühr (bei Antragstellung per Überweisung mit Original-Zahlungsbeleg).

(e) Eine vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Tadschikistans bestätigte Einladung eines tadschikischen Staatsbürgers oder einer tadschikischen Organisation bzw. die Buchungsbestätigung eines Reisebüros (für Touristen) (Anmerkung: Staatsbürger der EU-Länder benötigen keine Einladung). Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. Unterlagen für ein Visum bei der Einreise (a) Antragsformular, doppelte Ausführung (sollte von der Internetseite der tadschikischen Botschaft heruntergeladen und schon vor Abreise in doppelter Ausführung ausgefüllt werden. Internet www.botschaft-tadschikistan.de).

(b) 2 aktuelle Passfotos.

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, sowie Kopie der Seite mit dem Passfoto.

(d) Visumunterstützung nach festgelegter Norm und Einladungsschreiben der tadschikischen Organisation, Firma oder Privatperson.

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die Abteilung für Konsularangelegenheiten des Außenministeriums.

Bearbeitungszeit

Derzeit 7 Arbeitstage (Deutschland), mind. 4 Arbeitstage (Österreich, Schweiz). Expressvisa werden, wenn möglich, sofort, ansonsten innerhalb von 2-3 Tagen ausgestellt.

Meldepflicht

Besucher sind verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden registrieren zu lassen. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und befindet sich meist in der Stadtverwaltung. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder. Ausnahmen: Touristen mit Visa der Kategorie "T" ("Touristitscheskaya") unterliegen erst nach 30 Tagen der Meldepflicht beim OVIR.

Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreiseticket. (b) Ausreichende Geldmittel.

XML Fehler: Invalid character508