» Länder Übersicht  » Reisepass & Visum Mongolei

Länder Informationen Mongolei



Mongolei Allgemein
Reisewarnungen
Kontaktadressen
Klima Mongolei
Reisepass / Visum

Gesundheit
Feiertage
Unterkunft
Geld
Duty Free

Sozialprofil
Wirtschaftsprofil
Reiseverkehr International
Reiseverkehr National
Regionen & Urlaubsorte

Flug gesucht? Flüge Mongolei

;

Reisepass/Visum Mongolei

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Hinweis

Die Ein- bzw. Ausreise ist für Europäer nur möglich über den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Buyant Ukhaa), per Zug von Peking aus in Ulaanude und in Zamyn Uud, mit dem Auto von Russland aus in Altanbulag und Tsgaan-Nuur und von China aus in Zamyn Uud. Bei Einreise mit dem Auto muss in der Regel eine Kaution hinterlegt werden, deren Höhe sich nach dem Wert des Fahrzeugs richtet. Es empfiehlt sich, die Einfuhr beim mongolischen Hauptzollamt in Ulan Bator voranzumelden, möglichst über einen Reiseunternehmer vor Ort. Die Einfuhr kann auch direkt beim mongolischen Zoll, Abteilung für Überprüfung und Kontrolle (Tel/Fax.: (+976) 11 35 00 48) auf Englisch beantragt werden. Notwendig sind Personalien, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Angaben zum Fahrzeug (Marke, Motornummer, Fahrgestellnummer) sowie Datum und Grenzübergang der geplanten Ein- und Ausreise. Bei einer derartigen Voranmeldung von Deutschland aus kann die Kaution entfallen.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 1 Jahr gültig sein.



Achtung:
In der Mongolei empfiehlt es sich, den Reisepass mit den entsprechenden Aufenthaltsstempeln (Visum, Registrierung bei der Polizei etc.) ständig mit sich zu führen, da unvorhergesehene Kontrollen durch die Polizei vorkommen und das Fehlen entsprechender Papiere zu vorübergehender Festnahme führen kann.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reist ein Minderjähriger unter 18 Jahren allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, ist eine notarielle Vollmacht der Eltern bzw. des Sorgeberechtigten erforderlich. Eine notarielle Vollmacht des anderen Elternteils ist auch notwendig, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Elternteils reist. Zusätzlich muss eine Geburtsurkunde vorliegen.

Visum

Erforderlich u.a. für die Staatsangehörigen in der obigen Tabelle genannten Länder.




Transit

Am Flughafen von Ulan Bator steht kein Transitraum zur Verfügung. Daher benötigen visumpflichtige Reisende auch bei kurzem Aufenthalt zwischen zwei Flügen ein Transitvisum.

Visaarten

Besucher-, Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland, Österreich

Touristen- und Geschäftsvisum:

60 (einmalige Einreise; Aufenthalt bis 30 Tage);

90 (zweimalige Einreise; Aufenthalt bis 30 Tage).



Geschäftsvisum:

100 (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 90 Tage);

110 (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 180 Tage);

130 (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 360 Tage).



Transitvisum:

55 (einmalige Durchreise);

60 (zweimalige Durchreise);

65 (Österreich: 70 ) (mehrmalige Durchreise).



Expressausstellung (1-3 Tage):

Deutschland: Zuschlag in Höhe von 40 pro Visum.

Österreich: die doppelte Visumgebühr.



Schweiz

Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Gültigkeitsdauer

Im Normalfall ist das Einreisevisum ab Ausstelldatum 90 Tage gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

(a) 1 Antragsformular.

(b) 1 Passfoto.

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 1 Jahr gültig ist.

(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Überweisung mit Beleg).

(e) Bei privaten Besuchsreisen, die länger als 30 Tage dauern, ist eine Genehmigung der Ausländerbehörde der Mongolei unbedingt erforderlich (einzuholen von dem einladendem Gastgeber).

(f) Adresse des Einladenden, ein Einladungsschreiben ist von Vorteil (Geschäfts- bzw. Privatreise). Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die Botschaft (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungszeit

Touristenvisum: 7-10 Tage.

Transitvisum: 1 Woche.

Expressausstellung: 24 Std., max. 3 Tage nach Eingang der Unterlagen.

Meldepflicht

Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten 7 Tagen beim Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator, an- und vor der Ausreise wieder abmelden.

XML Fehler: Invalid character530