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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Kirgisistan
Länder Informationen Kirgisistan
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;Reisepass/Visum Kirgisistan
Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Nein | ||
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: 1/2 Rückreiseticket erforderlich: Nein | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Ja/1/2 Rückreiseticket erforderlich: Nein | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Ja/1/2 Rückreiseticket erforderlich: Nein | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Ja/1/2 Rückreiseticket erforderlich: Nein | ||
Hinweis
Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich bei den zuständigen Vertretungen erkundigen (s. Kontaktadressen).
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild für Kinder unter 16 Jahren oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer Übersetzung.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer Übersetzung.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
Bulgarien, Rumänien, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Türkei (1 Monat), vorausgesetzt sie reisen als Touristen ein und haben ihren ständigen Wohnsitz in ihrem Herkunftsland.
[1] Visumpflicht besteht für Staatsangehöriger aller hier nicht aufgezählten EU-Staaten sowie der Schweiz.
Visum bei der Einreise:
[2] U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können bei der Einreise am Flughafen Manas/Bischkek ein Visum beantragen, das zu einem Aufenthalt von bis zu 1 Monat berechtigt:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (Rep.), Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Ungarn und Zypern. Anmerkung: Es wird jedoch dringend empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz einzuholen, da die Konsularschalter am Flughafen Manas und an den Außengrenzen nicht immer besetzt sind und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann.
[1] Visumpflicht besteht für Staatsangehöriger aller hier nicht aufgezählten EU-Staaten sowie der Schweiz.
Visum bei der Einreise:
[2] U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können bei der Einreise am Flughafen Manas/Bischkek ein Visum beantragen, das zu einem Aufenthalt von bis zu 1 Monat berechtigt:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (Rep.), Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Ungarn und Zypern. Anmerkung: Es wird jedoch dringend empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz einzuholen, da die Konsularschalter am Flughafen Manas und an den Außengrenzen nicht immer besetzt sind und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann.
Transit
(a) Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
(b) Transitvisa werden bei der Botschaft gegen Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt.
(b) Transitvisa werden bei der Botschaft gegen Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt.
Visaarten
Einreisevisum (für Touristen, Geschäfts- und Privatreisen), Transit- und Dauervisa (nur für Geschäfts- und Dienstreisen, zwei- und mehrmalige Einreise).
Visagebühren
Visum bei der Einreise
Touristenvisum: 35 US$ (einmalige Einreise), 55 US$ (mehrmalige Einreise)
(Kinder bis 16 Jahre: 20 US$)
Geschäftsvisum: 36-70 US$.
Visum bei der Botschaft
Deutschland:
Bearbeitungszeit bis 10 Werktage:
Touristenvisum
Einmalige Einreise: 50 (15 Tage gültig); 55 (1 Monat gültig).
Zweimalige Einreise: 75 (1 Monat gültig).
Transitvisum (bis 5 Tage gültig):
45 (einmalige Einreise); 60 (zweimalige Einreise).
Gruppenvisum:
40 pro Person (1 Monat gültig).
Geschäfts-/Einreisevisum:
Einmalige Einreise: 75 (1 Monat gültig); 90 (bis 3 Monate); 100 (bis 6 Monate).
Mehrmalige Einreise: 85 (1 Monat gültig); 135 (bis 3 Monate), 240 (bis 6 Monate), 310 (bis 1 Jahr).
Bei Expressbearbeitung in 3 Tagen bzw. in 1 Tag fallen höhere Visumgebühren an.
Österreich
Touristenvisum:
44,50 US$ (einmalige Einreise, 1 Monat gültig); 85 US$ (zweimalige Einreise, 1 Monat gültig).
Transitvisum:
25 US$ (einmalige Einreise); 85 US$ (mehrmalige Einreise).
Mehrfachvisum:
115 US$ (bis 3 Monate), 250 US$ (bis 6 Monate), 350 US$ (bis 1 Jahr).
Expressausstellung zusätzlich 50 US$.
Schweiz
10 Tage Bearbeitungszeit:
Touristenvisum:
Einmalige Einreise: 80 US$ (15 Tage gültig); 90 US$ (1 Monat gültig).
Zweimalige Einreise: 100 US$ (1 Monat gültig).
Geschäfts-/Einreisevisum:
Einmalige Einreise: 90 US$ (1 Monat gültig); 125 US$ (bis 3 Monate); 135 US$ (bis 6 Monate).
Mehrmalige Einreise: 125 US$ (1 Monat gültig); 145 US$ (bis 3 Monate), 185 US$ (bis 6 Monate), 350 US$ (bis 1 Jahr).
Gruppenvisum:
70 US$ pro Person (1 Monat gültig).
Transitvisum (bis 5 Tage gültig):
60 US$ (einmalige Einreise); 70 US$ (zweimalige Einreise).
Bei Expressbearbeitung in 3 Tagen bzw. in 1 Tag fallen höhere Visumgebühren an.
Die Visumgebühren sind zum aktuellen Wechselkurs in CHF zu zahlen.
Touristenvisum: 35 US$ (einmalige Einreise), 55 US$ (mehrmalige Einreise)
(Kinder bis 16 Jahre: 20 US$)
Geschäftsvisum: 36-70 US$.
Visum bei der Botschaft
Deutschland:
Bearbeitungszeit bis 10 Werktage:
Touristenvisum
Einmalige Einreise: 50 (15 Tage gültig); 55 (1 Monat gültig).
Zweimalige Einreise: 75 (1 Monat gültig).
Transitvisum (bis 5 Tage gültig):
45 (einmalige Einreise); 60 (zweimalige Einreise).
Gruppenvisum:
40 pro Person (1 Monat gültig).
Geschäfts-/Einreisevisum:
Einmalige Einreise: 75 (1 Monat gültig); 90 (bis 3 Monate); 100 (bis 6 Monate).
Mehrmalige Einreise: 85 (1 Monat gültig); 135 (bis 3 Monate), 240 (bis 6 Monate), 310 (bis 1 Jahr).
Bei Expressbearbeitung in 3 Tagen bzw. in 1 Tag fallen höhere Visumgebühren an.
Österreich
Touristenvisum:
44,50 US$ (einmalige Einreise, 1 Monat gültig); 85 US$ (zweimalige Einreise, 1 Monat gültig).
Transitvisum:
25 US$ (einmalige Einreise); 85 US$ (mehrmalige Einreise).
Mehrfachvisum:
115 US$ (bis 3 Monate), 250 US$ (bis 6 Monate), 350 US$ (bis 1 Jahr).
Expressausstellung zusätzlich 50 US$.
Schweiz
10 Tage Bearbeitungszeit:
Touristenvisum:
Einmalige Einreise: 80 US$ (15 Tage gültig); 90 US$ (1 Monat gültig).
Zweimalige Einreise: 100 US$ (1 Monat gültig).
Geschäfts-/Einreisevisum:
Einmalige Einreise: 90 US$ (1 Monat gültig); 125 US$ (bis 3 Monate); 135 US$ (bis 6 Monate).
Mehrmalige Einreise: 125 US$ (1 Monat gültig); 145 US$ (bis 3 Monate), 185 US$ (bis 6 Monate), 350 US$ (bis 1 Jahr).
Gruppenvisum:
70 US$ pro Person (1 Monat gültig).
Transitvisum (bis 5 Tage gültig):
60 US$ (einmalige Einreise); 70 US$ (zweimalige Einreise).
Bei Expressbearbeitung in 3 Tagen bzw. in 1 Tag fallen höhere Visumgebühren an.
Die Visumgebühren sind zum aktuellen Wechselkurs in CHF zu zahlen.
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, s. Visumgebühren.
Antragstellung
Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (von der Bank abgestempelter Überweisungsbeleg). Privatreisen zusätzlich:
(e) Einladung vom Innenministerium (für Aufenthalte über 1 Monat). Geschäftsvisum zusätzlich: (f) Entsendungsschreiben mit Angaben über Ziel und Zweck der Reise. Geschäftsreisen bis zu 1 Monat: Einladungsschreiben seitens kirgisischer Staatseinrichtungen können ohne Bestätigung des Außenministeriums direkt bei der Botschaft vorgelegt werden, Einladungen von kirgisischen Privatfirmen müssen durch das Außenministerium bestätigt werden. Gruppenvisum (ab 7 Personen):
(a) Pass im Original des Gruppenleiters und Kopien (3-fach) der Reisepässe der übrigen Teilnehmer.
(b) Teilnehmerliste in 3-facher Ausfertigung mit Namen (in alphabetischer Reihenfolge), Vornamen, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit, Ein- und Ausreisedatum, Kopie der Reisepässe sowie Reisepass im Original des Gruppenleiters.
(c) Einzahlungsbeleg mit Bankstempel. Der postalischen Antragstellung sollten der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren sowie ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (von der Bank abgestempelter Überweisungsbeleg). Privatreisen zusätzlich:
(e) Einladung vom Innenministerium (für Aufenthalte über 1 Monat). Geschäftsvisum zusätzlich: (f) Entsendungsschreiben mit Angaben über Ziel und Zweck der Reise. Geschäftsreisen bis zu 1 Monat: Einladungsschreiben seitens kirgisischer Staatseinrichtungen können ohne Bestätigung des Außenministeriums direkt bei der Botschaft vorgelegt werden, Einladungen von kirgisischen Privatfirmen müssen durch das Außenministerium bestätigt werden. Gruppenvisum (ab 7 Personen):
(a) Pass im Original des Gruppenleiters und Kopien (3-fach) der Reisepässe der übrigen Teilnehmer.
(b) Teilnehmerliste in 3-facher Ausfertigung mit Namen (in alphabetischer Reihenfolge), Vornamen, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit, Ein- und Ausreisedatum, Kopie der Reisepässe sowie Reisepass im Original des Gruppenleiters.
(c) Einzahlungsbeleg mit Bankstempel. Der postalischen Antragstellung sollten der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren sowie ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
10 Tage, 3 Tage oder 1 Werktag (mit unterschiedlichen Visumgebühren), plus Postweg. Expressvisum (nur in dringenden Fällen) innerhalb von 1 Std.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich binnen 5 Tagen nach der Einreise beim OWIR (Upravlenie Passportno Visovoi Raboty) registrieren lassen, wenn der Aufenthalt länger als 60 Tage dauert. Hotels übernehmen die Registrierung für ihre Gäste. Privat untergebrachte Ausländer müssen sich bei einer OWIR-Stelle selbst registrieren lassen.
Dokumente bei der Einreise
(a) Rück- oder Weiterreiseticket.
(b) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelvoucher).
(b) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelvoucher).
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