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Reisepass/Visum Kasachstan

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Hinweis: Für Kinder mit eigenem Ausweis muss ein gesonderter Visumantrag gestellt werden.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:



Türkei (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat). Hinweis: Türkische Staatsangehörige mit Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland benötigen einen Nachweis über die Anmeldung bei einer türkischen Auslandsvertretung in ihrem Wohnsitzland (meist Stempel).

Transit

Ein 3 Tage gültiges Transitvisum ist für visumpflichtige Reisende bei der Einreise erhältlich, wenn gültige Weiterreisedokumente und ggf. ein Visum des Drittlandes vorgelegt werden können. Die vorherige Einholung eines Transitvisums im Heimatland ist jedoch dringend zu empfehlen, da die Visumbeantragung an der Grenze sehr zeitaufwändig sein kann.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts-, Besucher-, Transit-, Arbeits- sowie diplomatisches und Dienstvisum.



Hinweis: Transitvisa für die zweimalige Durchreise können derzeit in Berlin beantragt werden (Gültigkeit je 5 Tage innerhalb von 30 Tagen).

Visagebühren

Kinder unter 16 Jahren sind von den Visumgebühren befreit.



Beantragung in Frankfurt/M.:



Touristenvisum:

35 (1 Monat gültig, einmalige Einreise, 30 Tage Aufenthalt), 50 (2 Monate gültig, zweimalige Einreise, jeweils bis zu 30 Tage Aufenthalt). Geschäftsvisum:

50 (1 Monat gültig, einmalige Einreise), 70 (bis 3 Monate gültig, einmalige Einreise, nur mit Einladung), 90 (bis 3 Monate gültig, dreimalige Einreise, nur mit Einladung), 170 (mehrmalige Einreise, nur mit Einladung).



Transitvisum:

30 (einmalig), 60 (zweimalig). Weitere Informationen sind von den Botschaften und Konsulaten erhältlich (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Persönlich oder über Vermittler (Reisebüro, Reiseveranstalter, Visumagentur) frühestens 3 Monate vor Reiseantritt beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Per Post eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.

Antragstellung

Unterlagen: Generell:

(a) 1 Antragsformular (u. U. mit Zusatzformular migration card).

(b) 1 aktuelles Passfoto.

(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist.

(d) Gebühr (Einzahlungsbeleg im Original mit Kontoauszug).

(e) Aussiedler: Bescheinigung über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben- Rückumschlag beigefügt werden. Zusätzlich sind u. U. folgende Unterlagen notwendig (genaue Auskunft erteilen die konsularischen Vertretungen): Touristenvisum: Wird bei Flug- und Hotelbuchung vom Reisebüro beantragt. Name und Adresse des Reisebüros/Veranstalters/Hotels, genaues Ein- und Ausreisedatum, Angaben über Name und Nationalität des Reisenden, die vorgesehene Reiseroute, den Grenzübergang sowie das/die Transportmittel oder Einladung aus Kasachstan (Bei der Beantragung von Geschäfts-, Dienst-, Privat- und Touristenvisa bei den kasachischen Konsularbehörden sind grundsätzlich keine Einladungen erforderlich.). Besuchervisum: Einladung der Freunde bzw. Angehörigen in Kasachstan, die von den Miliz-OWIR-Behörden bestätigt wurde, ist nicht mehr erforderlich, wenn die Visa bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Für Daueraufenthalte und für Arbeitsgenehmigungen muss ein HIV-Test vorgelegt werden. Hinweis: Visa für zwei-, drei- und mehrmalige (nur für Geschäfts- und Dienstreisen) Ein- und Ausreisen nach Kasachstan werden auf der Grundlage einer Einladung des kasachischen Partners und der Bestätigung (Referenznummer) des Außenministeriums der Republik Kasachstan ausgestellt.

Bearbeitungszeit

I. Allg. ca. 1-2 Wochen.

Frankfurt: Mindestens 10 Tage, Expressausstellung nicht möglich.

Berlin: Mindestens 1 Woche. Expressausstellung nicht möglich.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Bei Aufenthalten von mehr als 5 Tagen müssen sich alle Ausländer innerhalb von 5 Tagen bei der UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registrieren lassen. Zu beachten ist hierbei, dass sich Reisende an jedem Ort Kasachstans registrieren lassen müssen. Eine Registrierung nur am Ankunftsort genügt nicht. Wenn es sich um eine Geschäftsreise handelt, muss der Pass durch den kasachischen Geschäftspartner, der im Sichtvermerk als aufnehmende Person/Firma in Kasachstan verzeichnet ist, registriert werden. Der Geschäftspartner haftet für den weiteren Aufenthalt auf dem Territorium Kasachstans bis zur Ausreise; bei Privatreisen werden die Besucher bei den Behörden des Innenministeriums von der einladenden Person registriert; bei touristischen Aufenthalten können sich Reisende in Hotels registrieren lassen. Information über Registrierungsbefugnisse des jeweiligen Hotels hat die Hotelverwaltung.



Hinweis: Deutsche Pässe mit Visa zur einmaligen Einreise sowie Dienst- und Investorenvisa können bereits bei Ausstellung des Visums durch die jeweilige kasachische Auslandsvertretung für höchstens 90 Tage (abhängig von der Gültigkeitsdauer des Visums) registriert werden. Anderenfalls ist die Registrierung sogleich bei Ankunft an den internationalen Flughäfen Almaty, Aqtau, Aqtöbe, Astana, Atyrau, Oral, Öskemen, Pawlodar, Qaragandy, Qostanai, Schymkent, Semei und Taras sowie am Bahnhof Dostyk möglich. An einigen Grenzübergängen auf dem Landweg (Bakhty, Dostyk, Khorgos, Kolghat, Kordai und Maikapshagai) sowie an den Seehäfen Aqtau und Bautino ist die Registrierung ebenfalls möglich.

Für alle nicht genannten Grenzübergangsstellen bleibt es beim bisherigen Verfahren.

Dokumente bei der Einreise

(a) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchungsbestätigung).

(b) Rück-/Weiterreisetickets.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Heimtierausweis und eine maximal 10 Tage alte tierärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Tieres mit Übersetzung ins Kasachische oder Russische benötigt. Haustiere sind in kasachischen Hotels nicht gestattet. Die Einfuhr von Tauben ist verboten.

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