» Länder Übersicht  » Reisepass & Visum Tunesien

Länder Informationen Tunesien



Tunesien Allgemein
Reisewarnungen
Kontaktadressen
Klima Tunesien
Reisepass / Visum

Gesundheit
Feiertage
Unterkunft
Geld
Duty Free

Sozialprofil
Wirtschaftsprofil
Reiseverkehr International
Reiseverkehr National
Regionen & Urlaubsorte

Flug gesucht? Flüge Tunesien

;

Reisepass/Visum Tunesien

Übersicht

Pass erforderlich: Ja/1
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja/1
Visa erforderlich: 2/3
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja/1
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja/1
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.




Einreise mit Kindern

Deutsche: Kinderreisepass oder eigener Reisepass . Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Eintragung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils (mit Lichtbild des Kindes). Schweizer: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Identitätskarte. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben): (a) Deutschland (3 Monate, vor Ort auf 4 Monate verlängerbar), Bulgarien (2 Monate), Griechenland (1 Monat), übrige EU-Länder und die Schweiz, ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Zypern - Siehe dazu auch [3] unter (c).); (b) Türkei; (c) Visumfreie Einreise für folgende Nationalitäten ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise mit noch mindestens 6 Monate gültigem Reisepass:

[3] Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik und Tschechische Republik.

Anmerkung - Reisepaß/Visa

Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger, jedoch nicht in der obigen Tabelle erwähnten Länder, die immer ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Visaarten

Touristen- und Transitvisum.

Visagebühren

Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.

Antragstellung

Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Die Antragsunterlagen und Visumgebühren sind bei der zuständigen tunesischen Vertretung zu erfragen. Anzugeben sind Reiseanlass, Nationalität, Reiseart (Pauschal- oder individuelle Besuchsreise).

Bearbeitungszeit

1-5 Wochen.

Personalausweis

[1] U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelvoucher für die Dauer des Aufenthalts) auch mit einem 6 Monate gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Stets mit einem Reisepass einreisen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern).


Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.

(b) Ausreichende Geldmittel oder Nachweis einer bezahlten Pauschalreise.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das maximal 6 Wochen alt ist und bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen. Katzen und Hunde benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat (Hunde auch eine Staupe-Impfung). Die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vor der Abreise erfolgt sein.

XML Fehler: Invalid character761