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Reisepass/Visum Sudan

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Hinweis

Für den Besuch mancher Regionen des Sudan ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die beim Passport and Immigration Office erhältlich ist. Anschrift: Ministry of Interior, Khartoum. Die Ausstellung dauert gewöhnlich fünf Tage.



Visa für private Kfz-Reisen sind derzeit nicht erhältlich.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass (mind. 3 freie Seiten) oder eigener Reisepass.



Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 6 Std. mit dem nächsten Flugzeug weiterreisen, gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente besitzen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland, Östereich Touristenvisum: 40 (max. 1 Monat Aufenthalt).

Transitvisum: 40 .

Geschäftsvisum: 45 (einmalige Einreise, max. 1 Monat Aufenthalt). Schweiz Touristen-/Geschäfts-/Transitvisum: 100 CHF (einmalige Einreise, max. 1 Monat Aufenthalt).

Gültigkeitsdauer

Einreise muss innerhalb eines Monats ab dem Tag der Visumausstellung erfolgen. Aufenthalt bis zu 1 Monat (Aufenthaltsdauer liegt im Ermessen der Einwanderungsbehörde). Verlängerung vor Ort möglich.



Transitvisum: 72 Std. Aufenthalt. Weitere Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Persönlich oder per Post beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Touristenvisum:

(a) 1 Antragsformular.

(b) 1 Passfoto.

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).

(f) Kopie der Hotelbuchung oder Bestätigung der Gastgeber.

(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Geschäftsvisum zusätzlich:

(h) Entsendungsschreiben mit genauen Angaben zur Reise und Einladungsschreiben einer sudanesischen Firma. Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.

Bearbeitungszeit

Derzeit mindestens 3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist nicht möglich.

Einreisebeschränkungen

Die sudanesische Regierung verweigert Staatsbürgern von Israel sowie Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (gültig oder abgelaufen) die Ein- und Durchreise.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Wer länger als 3 Tage bleibt, muss sich beim Alien Registration Office Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, P.O. Box 288, Tel: 83 78 10 84. Größere Hotels (z.B. Khartum Hilton) übernehmen die Registrierung auf Anfrage ihrer Gäste gegen Gebühr.

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