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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Sudan
Länder Informationen Sudan
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Ja Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Hinweis
Für den Besuch mancher Regionen des Sudan ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die beim Passport and Immigration Office erhältlich ist. Anschrift: Ministry of Interior, Khartoum. Die Ausstellung dauert gewöhnlich fünf Tage.
Visa für private Kfz-Reisen sind derzeit nicht erhältlich.
Visa für private Kfz-Reisen sind derzeit nicht erhältlich.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass (mind. 3 freie Seiten) oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 6 Std. mit dem nächsten Flugzeug weiterreisen, gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente besitzen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Östereich
Touristenvisum: 40 (max. 1 Monat Aufenthalt).
Transitvisum: 40 .
Geschäftsvisum: 45 (einmalige Einreise, max. 1 Monat Aufenthalt). Schweiz Touristen-/Geschäfts-/Transitvisum: 100 CHF (einmalige Einreise, max. 1 Monat Aufenthalt).
Transitvisum: 40 .
Geschäftsvisum: 45 (einmalige Einreise, max. 1 Monat Aufenthalt). Schweiz Touristen-/Geschäfts-/Transitvisum: 100 CHF (einmalige Einreise, max. 1 Monat Aufenthalt).
Gültigkeitsdauer
Einreise muss innerhalb eines Monats ab dem Tag der Visumausstellung erfolgen. Aufenthalt bis zu 1 Monat (Aufenthaltsdauer liegt im Ermessen der Einwanderungsbehörde). Verlängerung vor Ort möglich.
Transitvisum: 72 Std. Aufenthalt. Weitere Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Transitvisum: 72 Std. Aufenthalt. Weitere Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Persönlich oder per Post beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(f) Kopie der Hotelbuchung oder Bestätigung der Gastgeber.
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Entsendungsschreiben mit genauen Angaben zur Reise und Einladungsschreiben einer sudanesischen Firma. Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(f) Kopie der Hotelbuchung oder Bestätigung der Gastgeber.
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Entsendungsschreiben mit genauen Angaben zur Reise und Einladungsschreiben einer sudanesischen Firma. Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Bearbeitungszeit
Derzeit mindestens 3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist nicht möglich.
Einreisebeschränkungen
Die sudanesische Regierung verweigert Staatsbürgern von Israel sowie Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (gültig oder abgelaufen) die Ein- und Durchreise.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Wer länger als 3 Tage bleibt, muss sich beim Alien Registration Office Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, P.O. Box 288, Tel: 83 78 10 84. Größere Hotels (z.B. Khartum Hilton) übernehmen die Registrierung auf Anfrage ihrer Gäste gegen Gebühr.
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