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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Marokko
Länder Informationen Marokko
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Flug gesucht? Flüge Marokko
;Reisepass/Visum Marokko
Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Hinweis
Bei Einreise per Auto muss auch die Ausreise wieder per Auto erfolgen, andernfalls drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Eine entsprechende Versicherung empfiehlt sich.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Österreichische Reisepässe müssen während des gesamten Aufenthalts gültig sein. Einige Fluggesellschaften verlangen jedoch eine Mindestgültigkeit von 3 oder 6 Monaten.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild oder eigener Reisepass. (Achtung: manche Fluggesellschaften akzeptieren nur einen eigenen Reisepass.)
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
EU-Länder (Ungarn: 30 Tage), Schweiz und Türkei.
EU-Länder (Ungarn: 30 Tage), Schweiz und Türkei.
Transit
Transitreisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einreise- und Transitvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Gültigkeitsdauer
Einreisevisa sind maximal 3 Monate gültig. Verlängerungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Einreise bei der Polizei beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
a) 1-2 Antragsformulare.
(b) 2-3 aktuelle biometrische Passfotos.
(c) Kopie des Reisepasses (muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein).
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen).
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (aktueller Bankauszug).
(f) Ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes, die noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Geschäftsvisum zusätzlich:
(g) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Name des Reisenden und Reiseanlass und -dauer. Weitere Unterlagen für Dienstreisen sind beim Konsulat im Einzelnen zu erfragen. Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. Hinweis: Die Passfotos, der Reisepass im Original, ein Nachweis gültiger Hin- und Rückflugtickets sowie ein Unterkunftsnachweis sind nach Bewilligung des Visums durch die marokkanischen Behörden einzureichen.
(b) 2-3 aktuelle biometrische Passfotos.
(c) Kopie des Reisepasses (muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein).
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen).
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (aktueller Bankauszug).
(f) Ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes, die noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Geschäftsvisum zusätzlich:
(g) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Name des Reisenden und Reiseanlass und -dauer. Weitere Unterlagen für Dienstreisen sind beim Konsulat im Einzelnen zu erfragen. Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. Hinweis: Die Passfotos, der Reisepass im Original, ein Nachweis gültiger Hin- und Rückflugtickets sowie ein Unterkunftsnachweis sind nach Bewilligung des Visums durch die marokkanischen Behörden einzureichen.
Aufenthaltsgenehmigung
Beantragung bei den örtlichen Polizeidienststellen. Weitere Informationen vom Ministre du Travail, Rabat.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Staatsangehörige mancher Länder müssen zur Beantragung eines Visums zuerst eine Genehmigung der Behörden in Rabat einholen, wobei mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen zu rechnen ist. Ist keine Genehmigung erforderlich, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 20 Tage. Weitere Informationen sind bei den marokkanischen Botschaften erhältlich.
Einreisebeschränkungen
Personen, die zu leger gekleidet sind oder äußerlich ungepflegt erscheinen, kann die Einreise verweigert werden.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Dokumente bei der Einreise
Ausreichende Geldmittel.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist möglich, wenn der Ausländerpolizei ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt wird. Außerdem müssen sich alle Ausländer, die ihren Aufenthalt verlängern lassen wollen, innerhalb von 21 Tagen ab ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Wird die 3-Monatsfrist überschritten, muss mit der Vorführung vor dem Staatsanwalt und einer anschließenden Abschiebung gerechnet werden.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis des Herkunftslands benötigt, das bei Ankunft nicht älter als 10 Tage sein darf, sowie ein Tollwut-Impfzertifikat, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 30 Tage, aber nicht mehr als 6 Monate vor Ankunft erfolgt ist. Gesundheitszeugnis und Impfzertifikat müssen in französischer Sprache vorliegen. Weiterhin muss das Tier durch eine Tätowierung oder einen implantierten Microchip gekennzeichnet sein.
Vögel können ohne Formalitäten nach Marokko verbracht werden.
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