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Reisepass/Visum Marokko

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Nein
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Hinweis

Bei Einreise per Auto muss auch die Ausreise wieder per Auto erfolgen, andernfalls drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Eine entsprechende Versicherung empfiehlt sich.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Österreichische Reisepässe müssen während des gesamten Aufenthalts gültig sein. Einige Fluggesellschaften verlangen jedoch eine Mindestgültigkeit von 3 oder 6 Monaten.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild oder eigener Reisepass. (Achtung: manche Fluggesellschaften akzeptieren nur einen eigenen Reisepass.) Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):



EU-Länder (Ungarn: 30 Tage), Schweiz und Türkei.

Transit

Transitreisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Einreise- und Transitvisum.

Visagebühren

Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Gültigkeitsdauer

Einreisevisa sind maximal 3 Monate gültig. Verlängerungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Einreise bei der Polizei beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

a) 1-2 Antragsformulare.

(b) 2-3 aktuelle biometrische Passfotos.

(c) Kopie des Reisepasses (muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein).

(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen).

(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (aktueller Bankauszug).

(f) Ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes, die noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Geschäftsvisum zusätzlich:

(g) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Name des Reisenden und Reiseanlass und -dauer. Weitere Unterlagen für Dienstreisen sind beim Konsulat im Einzelnen zu erfragen. Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. Hinweis: Die Passfotos, der Reisepass im Original, ein Nachweis gültiger Hin- und Rückflugtickets sowie ein Unterkunftsnachweis sind nach Bewilligung des Visums durch die marokkanischen Behörden einzureichen.

Aufenthaltsgenehmigung

Beantragung bei den örtlichen Polizeidienststellen. Weitere Informationen vom Ministre du Travail, Rabat.

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Staatsangehörige mancher Länder müssen zur Beantragung eines Visums zuerst eine Genehmigung der Behörden in Rabat einholen, wobei mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen zu rechnen ist. Ist keine Genehmigung erforderlich, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 20 Tage. Weitere Informationen sind bei den marokkanischen Botschaften erhältlich.

Einreisebeschränkungen

Personen, die zu leger gekleidet sind oder äußerlich ungepflegt erscheinen, kann die Einreise verweigert werden.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Dokumente bei der Einreise

Ausreichende Geldmittel.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist möglich, wenn der Ausländerpolizei ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt wird. Außerdem müssen sich alle Ausländer, die ihren Aufenthalt verlängern lassen wollen, innerhalb von 21 Tagen ab ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Wird die 3-Monatsfrist überschritten, muss mit der Vorführung vor dem Staatsanwalt und einer anschließenden Abschiebung gerechnet werden.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis des Herkunftslands benötigt, das bei Ankunft nicht älter als 10 Tage sein darf, sowie ein Tollwut-Impfzertifikat, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 30 Tage, aber nicht mehr als 6 Monate vor Ankunft erfolgt ist. Gesundheitszeugnis und Impfzertifikat müssen in französischer Sprache vorliegen. Weiterhin muss das Tier durch eine Tätowierung oder einen implantierten Microchip gekennzeichnet sein. Vögel können ohne Formalitäten nach Marokko verbracht werden.

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