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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Libyen
Länder Informationen Libyen
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Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Ja Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Ja Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Anmerkung: Reisende müssen eine arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Ausgenommen sind Touristenvisa bei der Einreise. S. Dokumente bei der Einreise.
Anmerkung: Reisende müssen eine arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Ausgenommen sind Touristenvisa bei der Einreise. S. Dokumente bei der Einreise.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Anmerkung: Es besteht wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen für touristische Aufenthalte in Libyen Visa bei der Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros (am Grenzübergang) erledigt und sind deshalb dort direkt oder vorab über deutsche Reiseveranstalter zu beantragen. Die arabische Übersetzung der Passdaten ist für diese Art von Visa offiziell nicht mehr erforderlich, wird aber dennoch empfohlen. Auskunft erteilt die Botschaft (s. Kontaktadressen).
Anmerkung: Es besteht wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen für touristische Aufenthalte in Libyen Visa bei der Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros (am Grenzübergang) erledigt und sind deshalb dort direkt oder vorab über deutsche Reiseveranstalter zu beantragen. Die arabische Übersetzung der Passdaten ist für diese Art von Visa offiziell nicht mehr erforderlich, wird aber dennoch empfohlen. Auskunft erteilt die Botschaft (s. Kontaktadressen).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum (Ausgenommen sind Schweizer, für die diese Transiterleichterung nicht gilt).
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Achtung: Das Visum muss immer dem tatsächlichen Reisezweck entsprechen, d. h., dass z. B. ein touristisches Visum nicht für Geschäftsreisen genutzt werden darf.
Visagebühren
70 (1 Monat gültig);
120 (3 Monate gültig);
140 (6 Monate gültig).
120 (3 Monate gültig);
140 (6 Monate gültig).
Gültigkeitsdauer
Ab Ausstellungsdatum 30 Tage. Die Aufenthaltsdauer beträgt je nach beantragtem Visum ab der Einreise 1, 3 oder 6 Monate.
Antragstellung
Visaanträge müssen persönlich beim Volksbüro eingereicht werden (s. Kontaktadressen). Visadienste dürfen für diesen Zweck nicht beauftragt werden. Deutsche Staatsbürger müssen ein Visum vorweisen, das beim Libyschen Volksbüro in Berlin ausgestellt wurde.
Antragstellung
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, und Kopien aller mit Eintragungen zur Person versehenen Seiten. Die persönlichen Daten sind in arabischer Schrift in einen Stempelvordruck mit Dienstsiegel der Passstelle einzutragen; die Übersetzung sollte von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt sein (Stempel).
(d) Gebühren (in bar).
(e) Auslandsreisekrankenversicherung (Kopie des Versicherungsscheines)
(f) Nachweis über Rück- oder Weiterreisetickets.
(g) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung). Touristenvisum zusätzlich:
(h) Bescheinigung des libyschen Reiseunternehmers über Reiseroute und verlauf sowie offiziell bestätigte Referenznummer (Auskunft erteilt der Reiseveranstalter). Geschäfts- und Besuchervisum zusätzlich:
(i) Genehmigung zur Ausstellung des Visums (von der Einwanderungsbehörde in Tripolis). Geschäftsvisum zusätzlich:
(j) Einladung einer libyschen Firma, die dann das Geschäftsvisum in Libyen beantragt.
(k) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Reisedetails und Bestätigung der Kostenübernahme. Besuchervisum zusätzlich:
(l) Einladungsschreiben des libyschen Verwandten/Bekannten. Visa müssen derzeit persönlich abgeholt werden.
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, und Kopien aller mit Eintragungen zur Person versehenen Seiten. Die persönlichen Daten sind in arabischer Schrift in einen Stempelvordruck mit Dienstsiegel der Passstelle einzutragen; die Übersetzung sollte von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt sein (Stempel).
(d) Gebühren (in bar).
(e) Auslandsreisekrankenversicherung (Kopie des Versicherungsscheines)
(f) Nachweis über Rück- oder Weiterreisetickets.
(g) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung). Touristenvisum zusätzlich:
(h) Bescheinigung des libyschen Reiseunternehmers über Reiseroute und verlauf sowie offiziell bestätigte Referenznummer (Auskunft erteilt der Reiseveranstalter). Geschäfts- und Besuchervisum zusätzlich:
(i) Genehmigung zur Ausstellung des Visums (von der Einwanderungsbehörde in Tripolis). Geschäftsvisum zusätzlich:
(j) Einladung einer libyschen Firma, die dann das Geschäftsvisum in Libyen beantragt.
(k) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Reisedetails und Bestätigung der Kostenübernahme. Besuchervisum zusätzlich:
(l) Einladungsschreiben des libyschen Verwandten/Bekannten. Visa müssen derzeit persönlich abgeholt werden.
Bearbeitungszeit
Mind. 10 Tage.
Einreisebeschränkungen
Den folgenden Personengruppen wird die die Einreise verweigert:
Staatsbürgern von Israel sowie Personen, deren Reisepass israelische Sichtvermerke enthält, werden Einreise und Transit verweigert.
Schweizer Staatsbürger, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Libyen haben, müssen derzeit mit einer Einreiseverweigerung rechnen, selbst wenn sie im Besitz eines gültigen Visums sind.
Staatsbürgern von Israel sowie Personen, deren Reisepass israelische Sichtvermerke enthält, werden Einreise und Transit verweigert.
Schweizer Staatsbürger, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Libyen haben, müssen derzeit mit einer Einreiseverweigerung rechnen, selbst wenn sie im Besitz eines gültigen Visums sind.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthaltes nachweisen können (mind. 1.000 US$). Dies wird in der Praxis jedoch selten überprüft.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Alle visumpflichtigen Reisende müssen sich innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise bei der Einwanderungsbehörde melden. Dies gilt nicht für Touristen, die sich weniger als 7 Tage in Libyen aufhalten. Bei Übernachtungen im Hotel wird dies im Allgemeinen von der Rezeption veranlasst.
Dokumente bei der Einreise
Die folgende Regelung gilt offiziell nicht mehr für Touristenvisa, ist jedoch auch in diesem Fall empfohlen. Verbindliche Auskunft erteilt die Fluggesellschaft und die Botschaft:
Ausländer müssen bei der Einreise über eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen. Die Übersetzungen muss fest mit dem Pass verbunden sein, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck. In jedem Fall sollten sich Reisende beim Libyschen Volksbüro nach den weiteren Details der Einreisebestimmungen erkundigen, da diese sich häufig ändern.
Ausländer müssen bei der Einreise über eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen. Die Übersetzungen muss fest mit dem Pass verbunden sein, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck. In jedem Fall sollten sich Reisende beim Libyschen Volksbüro nach den weiteren Details der Einreisebestimmungen erkundigen, da diese sich häufig ändern.
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